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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann.

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Präsentation zum Thema: "Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann."—  Präsentation transkript:

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2 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann 30. Oktober 2008 >

3 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 2 Allg. Gesundheitsschutz: Persönliche Integrität Plangenehmigung und Betriebsbewilligung Sonderschutz Frauen und Jugendliche Arbeits- und Ruhezeit Unfallversicherung Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten Verhütung von Nichtberufsunfällen ARG UVG Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache

4 EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 3 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Gesetzliche Generalklausel: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen alle Massnahmen zu treffen, die -nach der Erfahrung notwendig, -nach dem Stand der Technik anwendbar und -den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind Gleichlautende Formulierung Art. 82 UVG – Art. 6 Abs. 1 ArG

5 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 4 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Art. 6 ArG: Grundsatz des Gesundheitsschutzes ArGV 3 regelt den Gesundheitsschutz im Detail: Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten (Art. 2 Abs. 1 ArGV 3)

6 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 5 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Arbeitsbedingte psychosoziale Risiken: psychosoziale Belästigungen (z.B. sexuelle Belästigung, Mobbing), welche die persönliche Integrität beeinträchtigen Psychische Fehlbelastungen und Fehlbean- spruchungen (z.B. Stress, Monotoniezustand) Gewalt (z.B. Bedrohung, Angriff)

7 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Oberaufsicht - Bund Christiane Aeschmann 20. Oktober 2008 Arbeitnehmerschutz Arbeitsinspektorinnen Arbeitsinspektoren Arbeitsgesetz ASA Spezialisten - Gesundheitsvorsorge Obligationenrecht Arbeitszeiten

8 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 7 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Vollzug – Verfahren ( Art. 50 bis 62 ArG): Der Arbeitgeber ist strafbar (6 Monate Gefängnis o. Busse), wenn er den Vorschriften über den Gesundheitsschutz vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt Der Arbeitnehmer ist strafbar, wenn er den Vorschriften über den Gesundheitsschutz vorsätzlich zuwiderhandelt. Gefährdet er dadurch andere Personen ernstlich, so ist auch die fahrlässige Widerhandlung strafbar.

9 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 8 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Die ArbeitsinspektorInnen können auf betriebliche Ebene handeln und verlangen, dass die Missstände abgeklärt und aufgehoben werden. Fühlt sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in ihren/seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, kann sie/er sich an die Arbeitsinspektion wenden – will er gegen ihren/seinen Arbeitgeber vorgehen, so muss er dies über das Arbeitsgericht tun.

10 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache EVD/SECO/ABAS – Christiane Aeschmann 9 Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache


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