Befugniserweiterungen und der Stellenwert zusätzlicher Qualifikationen für Psychotherapeuten Tag der Angestellten 19.09.2018
Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter Themen Befugniserweiterungen 2017 Zusatzqualifizierungen Übersicht Kompetenzerweiterung Psychopharmakotherapie - kurze Einführung, uns geht es vor allem darum, ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren, wie sich die Kammer weiter einbringen kann Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
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Befugniserweiterungen 2017 Neue Befugnisse für Psychotherapeuten 2017 Medizinische/psychotherapeutische Reha Soziotherapie Krankenhauseinweisung Krankentransport Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Geltungsbereiche Beschluss des GB-A vom 16.03.2017 für PP und KJP ab 01.07.2017 ist die Befugniserweiterung in Kraft getreten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen! Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Rehabilitation Psychosomatische Rehabilitation Psychiatrische Rehabilitation (Rehabilitationsleistungen für psychisch Kranke/RPK) Für Diagnosen mit Indikation für PT (PT-Richtlinien) und neuropsychologische Therapie ICD -10, Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ – Abstimmung mit behandelndem Arzt Wichtig: Verordnung zulasten der GKV nicht der DRV! auch Mutter/Vater-Kind-Kuren können so verordnet werden Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung Rehabilitation - Zusatzqualifizierung ist 2016 weggefallen, insofern können alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ohne Genehmigung durch die KV verordnen Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Soziotherapie Gleiche Vorgaben wie für verordnungsberechtigte FÄ Indikationsbereich generell auf schwerwiegende psychische Erkrankungen beschränkt Patienten werden unterstützt, selbständig ambulante Therapieangebote in Anspruch zu nehmen, um Krankenhauseinweisungen zu vermeiden GB-A: psychotherapeutische Angebote gehören dazu! = Unterstützung bei der Inanspruchnahme ambulanter Therapieangebote Ausgestaltung entsprechend dem Umfang des ärztlichen Verordnungsrecht, d.h. in die RiLi wurden PP/KJP gelichberechtigt aufgenommen schwere psychische Störungen = F2x.x also Störungen des schizophrenen Formenkreises, affektive Störungen mit psychotischen Symptomen ODER in Einzelfällen auch ganzes F-Kapitel (bei Schwerer Beeinträchtigung (GAF < 40) und Komorbiditäten (v.a. auch Persönlichkeitsstörungen) zur Genehmigung der Verordnung durch die KV ist z.B eine Kooperationsvereinbarung mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder ähnlichen Einrichtungen notwendig über die Krankenhauseinweisung und Transport wird die KV referieren wichtig: Information und Fortbildung, besondere Berücksichtigung der Möglichkeiten für KJP Veranstaltungen werden für nächstes Jahr geplant jedoch gibt es derzeit sehr wenige Soziotherapeuten (in Sachsen z.B. 12, in Thüringen 9) Bei Störungen des schizophrenen Formenkreises und bei affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen Voraussetzungen Genehmigung zur Verordnung durch die KV genehmigungspflichtig durch die Krankenkassen Verordnungsmöglichkeit besteht bis zu 3 Jahre und für insgesamt 120 Stunden Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Krankenhauseinweisung Für Diagnosen, bei denen gemäß der PT-Richtlinien eine PT sowie eine neuropsychologische Therapie möglich sind Indikationen aus Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ (ICD-10) in Abstimmung mit behandelndem Arzt Prinzipiell: ambulant vor stationär Neuropsychologische Therapie: Indikation geregelt in Richtlinie des G-BA zu Methoden und Untersuchungen Anlage B/19 § 4 (F0.x…) „Merkblatt Verordnung von Krankenhausbehandlung“ analoge Anwendung der Richtlinie zur Verordnung von Krankenhausbehandlung Beispiele ambulante Behandlungsmöglichkeiten: Einbeziehung anderer Ärzte oder Schwerpunktpraxen psychiatrische Krankenpflege/Soziotherapie stationsersetzende Eingriffe Aufnahme der Patienten erfolgt immer durch die zuständige Krankenhausärztin, es kann somit nicht zu Regeressforderungen ggü. der einweisenden Psychotherapeutin kommen jedoch sollen i.d.R die beiden nächsten Krankenhäuser benannt werden, ist das nicht der Fall ist eine Genehmigung durch die KK sinnvoll (sonst bleiben Patienten u.U. auch auf ihren Fahrtkosten sitzen) Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Krankenhauseinweisung Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
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Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Krankenfahrten Krankenfahrten Krankentransporte Rettungsfahrten Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Krankenfahrten Verordnung zulässig, wenn in Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig Fahrten zur ambulanten Psychotherapie im Einzelfall möglich Genehmigung durch die Krankenkasse - insbesondere bei Verordnung von Krankenhausbehandlung nicht genehmigungspflichtig durch die KK Fahrten zur ambulanten Psychotherapie bei starker körperlicher Einschränkung, Pflegegrad > 3 oder Schwerbehinderung xy Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Krankenfahrten Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Verordnung von Krankenfahrten Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Neue Befugnisse: Zwischenfazit wichtiger Schritt im Sinne einer der Qualifikation angemessenen Kompetenzerweiterung für Psychotherapeuten im Rahmen des Entlassmanagements auch für angestellte Psychotherapeuten möglich Aber: Schwierigkeiten in der Umsetzung, z.B. Soziotherapie Forderung nach weiteren Befugnissen: Überweisung, Verordnung von Ergotherapie - Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterungen 2017 Nähere Informationen finden Sie hier: Medizinische/psychotherapeutische Reha https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/38/ https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-praxis-5.html Soziotherapie https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/39/ https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-praxis-3.html Krankenhauseinweisung /Krankentransport https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/36/ https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-praxis-1.html (KH-Einweisung) https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-praxis-2.html (Krankentransport) Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter Zusatzqualifizierungen für Psychotherapeuten Ein Überblick Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Zusatzqualifizierungen Richtlinien zur curricularen Fortbildung in der OPK Psychotraumatherapie OPK vom 08.04.2011, geändert am 24.10.2012 Psychotraumatherapie Kinder und Jugendliche OPK vom 08.04.2011, geändert am 24.10.2012 Sachverständigentätigkeit OPK vom 24.03.2010, geändert am 23.03.2010 Schmerzpsychotherapie OPK vom 24.10.2014 Für wen regeln wir? 4700 Mitglieder zum aktuellen Zeitpunkt, bald 5000, ca 20 – 25 % davon KJP es gibt vier Richtlinien, die teilweise in den Details recht unterschiedlich ausgestaltet sind Psychotrauma: 90 UE Theorie, 10 Psychohygiene/Selbsterfahrung, 10 UE Supervision (mind 3 Fälle, nachzuweisen per Chiffre), freier Inhalt 10 UE Sachverständige: Grundlagenmodul 40 UE, Spezialisierung 40 UE, Praxismoudul 3 selbst erstellte Gutachten alle Curricula werden auch regelmäßig angeboten (können aber auch anderswo absolviert werden) alle werden von uns auch angeboten und haben einen großen Zulauf es dauert mitunter auch etwas, bis das Curriculum gut anläuft Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Zusatzqualifizierungen Richtlinien zur curricularen Fortbildung in der OPK AKTUELL: Psychoonkologie OPK Beschluss Kammerversammlung zu Beschäftigung 2016 Expertengruppe erarbeitet eine Richtlinie 2017 Entwurf zur Abstimmung in der Kammerversammlung Herbst 2017 liegt vor Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Zusatzqualifizierungen Warum machen wir das? wir knüpfen an die bestehende Fortbildungspflicht an wir haben approbierte Psychotherapeuten als Zielgruppe wir setzen fachliche und inhaltliche Standards wir machen das Thema nach außen sichtbar wir erhöhen die Zahl qualifizierter Psychotherapeuten im Versorgungsgebiet der OPK wir bereiten uns auf zukünftige Entwicklung vor alle PP und KJP haben eine Fortbildungsverpflichtung 250 Punkte in 5 Jahren, nun auch die Angestellten, solche Angebote der strukturierten Fortbildung werden gerne genutzt approbierte in en verschieden Settings etc. fachliche und inhaltliche Standards (Beispiel Schmerz Currciulum), aber auch Einbettung in die sonstigen Ordnungen: FBO! Struktur und Prozessqualität, Regelung der Fortbildung als hoheitliche Kammeraufgabe, siehe auch EMDR etc. nach außen sichtbar: Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit, ein Zeichen setzen, dass uns das wichtig ist: Beispiel Schmerz AG Sachsen-Anhalt Listenführung z.B. eventuelle Spezialisierungen Psychologischer Psychotherapeuten – wird in der BPT gegenwärtig noch kontrovers diskutiert AG Zusatzqualifizierung hat Bereiche identifiziert, in welchen eine strukturierte Zusatzqualifizierung nützlich erscheint (Bedarf, Möglichkeiten, Entwicklungen) Erfahrungen sammeln, etc. Qualität sichern, gleichzeitig Zugang nicht behindern siehe auch EMDR und das Curriculum der BÄK und der BPTK Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Zusatzqualifizierung Weitere Möglichkeit der Zusatzqualifizierung: Weiterbildung Erwerb strukturierter weitergehender Spezialkenntnisse und Fähigkeiten praxisbezogene Spezialisierung in einem Gebiet oder Bereich Rechtliche Rahmenbedingungen Sächsisches Heilberufekammergesetz Weiterbildungsordnung OPK geregelt ist derzeit die klinische Neuropsychologie Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Zusatzqualifizierung Weiterbildung in der MWBO der BPtK Klinische Neuropsychologie Systemische Therapie Gesprächspsychotherapie Psychodiabetologie AKTUELL in der Diskussion: Schmerzpsychotherapie Machbarkeit für bereits Approbierte + Nutzenabwägung Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter Kompetenzerweiterung Psychopharmakotherapie Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Psychopharmakotherapie Arbeitsentwurf Psychotherapeutengesetz 07/2017 Modellstudiengang „Pharmakotherapie“ § 26 PsychThG „neu“ „Die zuständige Landesbehörde kann einen Modellstudiengang zulassen, der das Ausbildungsziel nach §7 um den Erwerb der Kompetenzen erweitert, die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil einer psychotherapeutischen Versorgung erfor- derlich sind.“ Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter
Befugniserweiterung und Zusatzqualifizierung Und was denken Sie? Lassen Sie uns ins Gespräch kommen! Welche Erfahrungen haben Sie? Was brauchen Sie für Ihre tägliche Arbeit? Was nicht? Wie wird sich unser Berufsstand entwickeln? Wie sollte er sich entwickeln? Was sollte die Kammer tun? Workshop Befugniserweiterungen 19.09.2018 Dr.Gollek/Dr. Walter