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„Selbst-Hilfe“ und Psychotherapie – Gemeinsam mehr erreichen 30

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Präsentation zum Thema: "„Selbst-Hilfe“ und Psychotherapie – Gemeinsam mehr erreichen 30"—  Präsentation transkript:

1 „Selbst-Hilfe“ und Psychotherapie – Gemeinsam mehr erreichen 30
„Selbst-Hilfe“ und Psychotherapie – Gemeinsam mehr erreichen 30.November 2018

2 Wege zur Psychotherapie M.A., M.Sc.(USA), Andrea Mrazek

3 Zugang zum Psychotherapeuten ist von allen Seiten des Versorgungs- systems möglich
Grafik wirkt auf den ersten Blick sehr unübersichtlich  bildet aber gut den Versorgungdschungel für psychisch Kranke ab Wichtiger Hinweis: Patienten benötigen keinen Überweisungsschein von einem Hausarzt für die Behandlung bei einem PP oder KJP!!! An der Folie lässt sich gut erklären, welche Aufgaben die PPs in der Versorgungslandschaft haben "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

4 Psychologisch Psychotherapeuten ( PP)
behandeln Pat. ab 18. Lebensjahr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ( KJP) behandeln Pat. bis 21.Lebensjahr "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

5 - gleiche Grafik wie in Vorgängerfolie aber ohne die Kliniken  welche finden sie besser?
"Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

6 Grafik stellt die ambulante und stationäre Versorgung in Sachsen dar.
umso größer der Kreis, umso mehr Therapeuten in der Region vorhanden gerade im Nordosten geringe Versorgungsdichte zu erkennen "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

7 Wege der Psychotherapie
Anzeige Akutbehandlung Antrag + Anrechnung Anzeige Antrag KZT I KZT II Sprechstunde Antrag Gutachter Probatorik Gutachter Erläuterungen und Einschätzungen das wäre hier die Theorie Befreiung für alle von der Berichtspflicht in der KZT  eher irrelevant, da dies bereits für einen Großteil der Psychotherapeuten galt Anrechnung von Bezugspersonenstunden wird im Bundesmantelvertrag geregelt Akutbehandlung „strebt keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren an, sondern dient der Besserung akuter Krisen- und Ausnahmezustände“ Patienten mit sofortigem Behandlungsbedarf Verhinderung von Chronifizierung und krisenhafter Zuspitzung keine verfahrensspezifische Definition Beginn spätestens 14 Tage nach Indikationsstellung bis zu 24 Einheiten a 25 Minuten (600 Minuten) keine vorausgehende Probatorik, aber somatische Abklärung (sollte dann schon während der 6 Sprechstunden eingeholt werden, kritische Anmerkung: wird das klappen? OPK Vorschlag: bis zur 5. Stunde der Behandlung einholen) Berufsrechtlich kritisch: Übernahme von Diagnosen, wenn Patienten in die AT überwiesen wurden von Kollegen?!?! Unzulässig! Was wäre die Alternative? Der erste Punkt betrifft die Aufteilung der Kurzzeittherapie in zwei Behandlungskontingente, die durch ein zusätzliches Antragsverfahren nach der 12. Therapiesitzung einen vermehrten Bürokratieaufwand bewirken. Hierfür gibt es keinerlei fachliche Argumente. Insbesondere auch in Verbindung mit dem Konstrukt der Genehmigungsfiktion erwarten wir unnötige Brüche im Behandlungsverlauf, die durch eine möglicherweise regelhaft verstreichende Frist bis zur Genehmigung durch die Krankenkassen zu Behandlungsunterbrechungen von mindestens 3 Wochen führt. Hinweis des BMG 13.9.: Krankenkasse sollen die KZT II schnell bescheiden, kein regelhaftes Verstreichen der Frist! Nicht neu, aber neu in der Richtlinie (eigener Paragraph): Probatorik: Zweck: Einleitung einer Richtlinientherapie weitere diagnostische Abklärung Präzisierung der Indikationsstellung Verfahrenseignung Therapiemotivation verpflichtend vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie 2 – 4 Stunden Erwachsene 2 – 6 Stunden Kinder und Jugendliche die verpflichtende Probatorik ist fachlich nicht nachzuvollziehen (starrer Behandlunsgablauf ist die Konsequenz) Sonderfälle: überwiesene Patienten (ambulant/stationär)  keine Sprechstunde: Problem: gleich Probattorik Gutachter Ver-längerung Weiter-vermittlung LZT OPK vor Ort

8 Neue Herausforderungen in der psychotherapeutischen Versorgung
Neuerungen der Psychotherapierichtlinie Richtlinie Sprechstunde Akutbehandlung bürokratische Vorgaben Befugnisse Krankenhaus-Einweisung Krankentransport Reha-Verordnung Soziotherapie-Verordnung hier eine Übersicht über Neuerungen in den verschiedenen Bereichen, wir werden nicht auf alles vertieft eingehen, es wird jedoch klar, dass sich einiges tut vielfältige Reformen und Vorhaben: Ziel sollte es sein, die psychotherapeutische Versorgung weiterzuentwickeln und auf einen Stand zu bringen, der der Qualifikation und der Weiterentwicklung der Möglichkeiten von Psychotherapie Rechnung trägt dazu muss man sich über die Auswirkungen informieren und gemeinsam Vorschläge erarbeiten, wie man Missstände beheben und Chancen nutzen kann verbindliche Richtlinie zum Entlassmanagement ab gültig "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

9 Adressen der psychotherapeutischen Praxen zu finden bei:
Homepage Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen Hinweise zu telefonischen Erreichbarkeiten sowie Sprechstundenzeiten Sprechstunden vereinbaren: in der psychotherapeutischen Praxis der Wahl Terminservicestellen der KV Sachsen Vermittlungspflicht innerhalb von 4 Wochen "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

10 Terminservicestelle der KV muss vermitteln:
Sprechstunde Akutbehandlung Probatorik (seit ) Sachsen jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr jeden Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 0341/ "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

11 "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30
"Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

12 - Grafik zeigt Statistik der KBV im 4
- Grafik zeigt Statistik der KBV im 4. Quartal 2017 zu den Anfragen bei den Terminservicestellen  mit ca Anfragen die Psychotherapeutische Sprechstunde am häufigsten nachgefragt, gefolgt von Nervenärzte und Fachinternisten "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

13 Was hat sich seit der Reform bezüglich der Wartezeiten auf ein Erstgespräch getan?
- Grafik zeigt Wartezeiten von 2011 "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

14 Durchschnittliche Wartezeit auf Erstgespräch 2011: 12,5 Wochen
Schlussfolgerungen: das Ziel den Patienten einen schnelleren Kontakt zu einem Psychotherapeuten zu ermöglichen, wurde damit erreicht. "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

15 Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie im OPK-Gebiet
Wochen Wochen Grund: Reform der Bedarfsplanung im Jahr 2013 - im OPK-Gebiet 269 neue Sitze vor allem in ländlichen Gebieten geschaffen "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

16 Reformen brachten keine Veränderungen der Wartezeiten auf eine Psychotherapie
Bundespolitik reagiert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

17 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Versorgung Versorgungsaufträge von ambulant tätigen Psychotherapeuten überprüfen Sprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden erhöhen Aber: Sprechzeit Sprechstunde einige weitere Themen aus dem Kabinettsentwurf des TSVG "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

18 24. Kammerversammlung der OPK
Leipzig, am 09./ TOP 4.1: Bericht des Vorstandes Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütung Entwurf thematisiert Notwendigkeit einer EBM - Reform Fristvorgabe zur Überprüfung der betriebswirtschaftlichen Kalkulation bestimmter Leistungsbereiche notwendig "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018 Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer KdöR

19 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Stärkung der Kompetenzen der Länder (§ 96 und 103) die obersten Landesbehörden sollen zukünftig ein Mitberatungsrecht in den Zulassungsausschüssen erhalten Erhalten Recht zusätzliche Zulassungen in ländlichen Gebieten zu beantragen "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

20 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Entwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Gestufte und gestufte Versorgung Zulassungsbeschränkung für Psychiater aufheben gestufte Versorgung ausschließlich für psychisch kranke Patienten es handelt sich um den Kabinettsentwurf vom September 2018 näheres regelt der GBA „…damit infolge der unmittelbaren Sachnähe dieses Beschlussgremiums sichergestellt [ist], dass die gefundenen Lösungen auch praktisch umsetzbar sind und die gewünschten Erfolge zeitigen.“ "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

21 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Bedeutung einer gesteuerten und gestuften Versorgung: Abschaffung des Erstzugangsrecht zur ambulanten Psychotherapie keine Wahlfreiheit für Patienten Einschränkung von Patientenrechten die gestufte Versorgung gibt es bereits (Sprechstunde, Akutversorgung etc.) weitere Inhalte: Zulassungsbefreiung für Psychiater aber nicht für Psychotherapeuten "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

22 Recover-Modell Hamburg
- 2. Modell: NPPV- Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

23 24. Kammerversammlung der OPK
Leipzig, am 09./ TOP 8: Gestufte psychotherapeutische Versorgung "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018 Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer KdöR

24 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Position der OPK: So nicht Absatz zu gestufter und gesteuerter Versorgung für die Psychotherapie ERSATZLOS STREICHEN Gespräch mit Abgeordneten aus dem Bundesgesundheitsausschuss Stellungnahme an Gesundheitsausschuss Bundestag Gesundheitsausschuss Bundesrat Ministerien der OPK-Bundesländer "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

25 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Vorhandene Ressourcen besser nutzen Abrechnungs-genehmigung für Gruppen erleichtern Befreiung von Gutachterpflicht für LZT Möglichkeiten zu Jobsharing und Anstellung verbessern - aber wir sind nicht nur dagegen, sondern wollen uns aktiv an der Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft beteiligen - unsere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

26 TOP 4.1: Bericht des Vorstandes
Neue Möglichkeiten diskutieren Bedarfsgerechtere Verteilung von Sitzen Sonderzulassungen für ländliche Gebiete Verordnungs-befugnisse Delegation außerdem fordern wir neue Möglichkeiten für Psychotherapeuten Versordnungsbefugnisse: Logo- und Ergotherapie AU Schreibung Überweisung zum FA stufenweise Widereingliederung Sonderzulassung für ländliche Gebiete, weit entfernt von Großstädten, also Gebiete, in welchen die Versorgungsdichte geringer ist "Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

27 Verknüpfung von Selbsthilfe und Psychotherapie ???
"Selbst"-Hilfe und Psychotherapie - Gemeinsam mehr erreichen 30. November 2018

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