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1 HzV-Thema Heilmittelverordnung und -sonderziffern.

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Präsentation zum Thema: "1 HzV-Thema Heilmittelverordnung und -sonderziffern."—  Präsentation transkript:

1 1 HzV-Thema Heilmittelverordnung und -sonderziffern

2 2 Die Elemente AOK Bosch BKK BKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz kassen LKK Knapp schaft AU Fallmanagementxxx Verordnung häuslicher Krankenpflegexxx Schnellinformation xx HeilmittelmanagementQ4/2009Q3/2011 Hilfsmittelmanagementxxx Arribaxxx Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK Geplant Q1/13 x Anbindung von Facharztverträgenxx Versorgungssteuerung - Überblick

3 3 Heilmittel

4 4 4 Jeder Arzt erhält für die Verordnung von Heilmitteln ein Budget. Heilmittel-Richtgrößenwerte für Hausärzte im Jahr 2012:  je Mitglied/Familienversicherter 7,47 € pro Quartal  je Rentner21,78 € pro Quartal Budget pro Quartal = jeweilige Fallzahl im Quartal x Richtgrößenwert Bei Überschreitung des Budgets droht ein Regress  bis 10 %= auffällig  über 10 %= Regress möglich Heilmittelbudget

5 5 GKV-HIS: Bericht KV Baden-Württemberg - Stand: 03.05.2012 Statistik - Heilmittel Zeitraum: Januar bis Dezember 2011

6 6  Vorgaben der G-BA-Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln werden unbefriedigend umgesetzt Folge: Gefahr der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch unwirtschaftliche Verordnungen  Regressgefahr Unvollständige oder nicht plausibel ausgefüllte Verordnungen  Arbeitsintensive, den Praxisablauf störende Rückfragen der Therapeuten Zwei Hilfen, die dies vermeiden sollen (1)HzV-IT Hilfe (2)Heilmittelsonderziffern Probleme

7 7 7 Für die Hausarztpraxis:  Unterstützung des Praxisteams durch die Vertragssoftware bei der richtlinienkonformen Verordnung von Heilmitteln  Patientenbezogene und praxisbezogene Übersicht über die Heilmittelausgaben  Verminderung der Heilmittel-Regressgefahr  Entlastung der Praxis durch Reduzierung von Therapeutenrückfragen Für die Krankenkasse:  Wirtschaftliche Verordnungsweise Vorteil für alle:  Vermeidung unnötiger Kosten  Refinanzierung der HzV-Verträge Ziele in der HzV

8 8 IT-Hilfe bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen  Ausstellen der Heilmittelverordnung über die Vertragssoftware  Heilmittelrichtlinien und Heilmittelpreise sind hinterlegt  Die Vertragssoftware enthält eine patienten- und praxisbezogene Auflistung aller bisher ausgestellten Heilmittelverordnungen für das laufende Kalenderjahr. Die Software gibt die Reihenfolge zum korrekten Ausstellen der Heilmittelverordnung automatisch vor Verordnung von Heilmitteln über die HzV-Vertragssoftware

9 9 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 1. Aufruf Heilmittelverordnung aus Menü In der HZV Verordnungen immer gemäß Heilmittel-Richtlinien... nicht über die Rp-Vordrucke direkt

10 10 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 2. Übersicht aller bisherigen Heilmittelverordnungen zum Patient

11 11 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 3. Auswahl eines Heilmittels aus der Verordnungshistorie des Patienten Bisherige Kosten des ausgewählten Heilmittels im laufenden Jahr

12 12 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 4. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog  Eingabe des Indikationsschlüssels

13 13 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 5. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog  Nach Eingabe des Indikationsschlüssels werden alle für diesen Indikationsschlüssel zugelassenen Heilmittel zur Auswahl angeboten  Heilmittel auf Verordnung übernehmen

14 14 Quelle: g-ba Anwendungsbeispiel (Turbomed) 5. Auswahl eines Heilmittels aus dem Heilmittelkatalog Wie oft darf diese Verordnung ausgestellt werden?  Das müssen Sie nicht wissen – HzV-Software

15 15 Bisherige Heilmittel- Gesamtkosten im laufenden Jahr Anwendungsbeispiel (Turbomed) 6. Ausfüllen der Verordnungsmaske

16 16 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 7. Übernahme der Daten auf die Verordnung

17 17 Heilmittelsonderziffern

18 18 Heilmittelsonderziffern… … was ist das?

19 19 Seit dem 01.01.2010 in der Regelversorgung eingeführt, mittlerweile analog auch innerhalb der HzV-Verträge implementiert Möglichkeit, schwer Kranke und darum besonders zu behandelnde Fälle bereits im Vorfeld, d.h. mit der Quartalsabrechnung zu kennzeichnen Können bei Bedarf über die Vertragssoftware dokumentiert werden Pseudoabrechnungsziffern 99110 – 99145 (KV und HzV identisch) An Diagnosen (ICD 10-Codes) gekoppelt Tipp: Karteikarte der betreffende Patienten mit Heilmittelsonderziffer kennzeichnen Betrifft Verordnungen aus den folgenden Bereichen: 1. Maßnahmen der Physikalischen Therapie 2. Maßnahmen der Podologischen Therapie 3. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 4. Maßnahmen der Ergotherapie Heilmittelsonderziffern - Einführung

20 20 Beispiele für die Anwendung der Heilmittelsonderziffern http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverwaltung/heilmittelpraxisbesonderheiten2012-sort-filter.pdf Pat. mit ED mit „99126“ markieren

21 21 NEU „ Hotline von MFAs für MFAs“ Montag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Tel.: 0711-693306-80 Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage www.hausarzt-bw.de/HotlineMFA

22 22 Ärztehotline Stuttgart Montag – Freitag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr Tel.: 0711-693306-60 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de


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