Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden

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 Präsentation transkript:

Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden Zürich, 1. Juli 2017 Max Ruckstuhl

Inventar Gebäudebrüter Inventar Gebäudebrüter seit 1980er Jahre Laufende Ergänzungen Aufbau GIS-Datenbank Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Inventar Gebäudebrüter Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Rechtsgrundlage Kanton Zürich, PBG § 203. Schutzobjekte sind: «(…) g. Seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen und die für ihre Erhaltung nötigen Lebensräume» Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Formelles Vorgehen Inventar Gebäudebrüter Adresse Strasse Nr. Vogelart genauer Brutort am Gebäude Baueingabe Grundeigentümer Stellungnahme Grün Stadt Zürich zhd Amt für Baubewilligungen Rechtsgültiger Bauentscheid Bausektion Stadtrat Erwägungen, Beschluss, Auflagen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Formelles Vorgehen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Formelles Vorgehen Auflagenbereinigung vor Baubeginn muss Bauherrschaft Auflagen bereinigen Beratung durch Grün Stadt Zürich, Naturschutz, bzw. externe Fachperson: In einer schriftlichen Aktennotiz wird festgehalten, was Bauherrschaft unternimmt, um Seglerstandort zu erhalten Zeugnis erstellen Baufreigabe durch Amt für Baubewilligungen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Formelles Vorgehen Wir können nur dort Auflagen machen, wo wir Kenntnis einer Brut haben Im Nachhinein mit Grundeigentümer zu verhandeln, ist für alle Beteiligten mühsam Unbedingt Seglerstandorte melden mit Angaben über Adresse, Brutort, Datum Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden 27.11.2018