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Verordnung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBV)

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Präsentation zum Thema: "Verordnung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBV)"—  Präsentation transkript:

1 Verordnung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBV)
Tanja Kamber Leiter-Stv. Rechtsabteilung, Baudepartement VSGP Schulung Gossau/Sargans, 14. September 2017

2 Vorgeschichte Gesamtkonzept für PBG sah Ergänzung durch Bauverordnung vor Vernehmlassungen zum PBG: Bauverordnung umstritten Botschaft zum PBG: Festhalten an Bauverordnung mit Regelungsskizze Parlamentarische Beratung: keine materielle Bauverordnung, nur Zuständigkeiten, Verfahrensvorschriften und Fristenregelungen 14. September 2017 Baudepartement

3 Verordnung tritt mit Planungs- und Baugesetz am 1
Verordnung tritt mit Planungs- und Baugesetz am 1. Oktober 2017 in Kraft Entwurf der PBV war im April/Mai 2017 in externer Vernehmlassung Regierung verabschiedete PBV am 27. Juni 2017 mit einzelnen Anpassungen Wesentliche Anträge aus der Vernehmlassung sind in Erläuterungen kommentiert Elektronischer Zugriff auf Vorabzug PBV und Erläuterungen auf 14. September 2017 Baudepartement

4 Grundsätze der Verordnung
Auf neue rechtsetzende Bestimmungen wird konsequent verzichtet Zuständigkeiten in den Bereichen Raumplanung, Nutzungs- und Bauvorschriften sowie Natur- und Heimatschutz Übernahme der Verfahrensvorschriften und Fristen- regelungen im Bereich Verfahrenskoordination (VKoG und VKoV) Einzelne Konkretisierungen zum Verfahren Sondernutzungsplan Natur- und Heimatschutz Baubewilligungsverfahren 14. September 2017 Baudepartement

5 Raumplanung Regelungen zur Mehrwertabgabe wurden angepasst:
Zuständigkeit Veranlagung und Erhebung Mehrwertabgabe (Art. 4 PBV): AREG Zuständigkeit Kantonsbeiträge aus Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe (Art. 5 PBV): Baudepartement 14. September 2017 Baudepartement

6 Nutzungs- und Bauvorschriften
Zuständigkeit Gewässer- abstand (Art. 6 PBV) an- gepasst: AREG einheitlicher Ansprech- partner für Gemeinden 14. September 2017 Baudepartement

7 Natur- und Heimatschutz
Nachführung und Anpassung der Schutzinventare im Einzelfall (Art. 11 PBV) Verfahren bei Bauvorhaben im Bereich von archäologischen Denkmälern (Art. 13 PBV) ≠ Baudenkmäler Vereinbarung vor Baubeginn Sicherungs-/ Untersuchungsmassnahmen und Fristen 14. September 2017 Baudepartement

8 Natur- und Heimatschutz
Kostenbeteiligung an Sicherung und Untersuchung von archäologischen Denkmälern (Art. 14 PBV) Auf Art. 15 E-PBV Baupolizeiliche Anordnungen durch Amt für Kultur wird verzichtet Bei baupolizeilichen Anordnungen durch die Gemeinde gilt das Veränderungsverbot von Art. 126 Abs. Bst. a PBG Ausschliessliche Zuständigkeit des Amtes für Kultur für archäologische Arbeiten gemäss Art. 127 PBG Vorgaben neues Kulturerbegesetz 14. September 2017 Baudepartement

9 Verfahren und Vollzug Bestimmungen der Verfahrenskoordination (VKoG/ VKoV) wurden im Wesentlichen ohne Änderungen in PBG bzw. PBV aufgenommen Baubewilligungsverfahren Baugesuchsformular (Art. 21 PBV) Meldepflichten der Bauherrschaft (Art. 23 PBV): Aufzählung der wesentlichen Bauetappen Baukontrolle (Art. 24 PBV): Selbstdeklarationsformular des Baudepartementes in Ausarbeitung in Absprache mit VSGP 14. September 2017 Baudepartement

10 Projekt Progresso: Baugesuchsformular inhaltlich an aktuelle Verhältnisse und Bedürfnisse angepasst
Newsletter an Bauverwalter vom 6. September 2017: Inhaltliche Überarbeitung des Baugesuchsformulars mit sämtlichen beteiligten Fachstellen Angleichung an Inhalte des PBG Neuer Webauftritt ab Mitte September auf Fragen direkt an 14. September 2017 Baudepartement

11 Inhaltliche Neuerung im Baugesuchsformular: Entsorgung von Bauabfällen
Seit 1. Januar 2016 neue eidg. Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Gemäss Art. 16 VVEA muss mit dem Baugesuch ein Entsorgungskonzept eingereicht werden, wenn voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen; oder Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Asbest, PCB) zu erwarten sind Neues Formular GF: Entsorgungskonzept Erarbeitung und Inhalt des Entsorgungskonzepts in der Verantwortung des Bauherrn Neue Aufgabe für Gemeinde: Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung des Baugesuchsformulars umfassende Prüfung des Entsorgungskonzepts 14. September 2017 Baudepartement

12 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
14. September 2017 Baudepartement


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