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Veröffentlicht von:Hajo Gerhardt Geändert vor über 7 Jahren
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Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
Art Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen 1 Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen, wenn: a. voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen; oder Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest zu erwarten sind. 2 Sofern die Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept nach Absatz 1 erstellt hat, muss sie der für die Baubewilligung zuständigen Behörde auf deren Verlangen nach Abschluss der Bauarbeiten nachweisen, dass die angefallenen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Behörde entsorgt wurden. Für die Baubewilligung zuständige Behörde ist die Gemeinde!
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Private Kontrolle Vollzug VVEA Art. 16
Der Kanton Zürich will den Vollzug von Art. 16 VVEA durch die Gemeinde mit dem Instrument der privaten Kontrolle (PK) umsetzen -> Befugte private Kontrolle Etabliertes Vorgehen nach Bauverfahrensverordnung BVV I Eine private Fachperson prüft die Baugesuche vor Gesuchseingabe und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest (Zitat AWEL) PK können Konzepte selber erstellen UND beurteilen Vorgehen analog zu PK Bewilligungen Gewässerschutz und Abfallrecht oder Energie
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Voraussetzungen Befugnis PK VVEA
Private Kontrolleure müssen Kriterien nach § 5 der BVV I erfüllen Guter Leumund Fachkenntnisse (§ 5 Abs. 2 BVV I) Ausreichende Fachausbildung/Berufspraxis Einführungskurs (§ 5 Abs. 3 BVV I) Fachkenntnisse Mitgliedschaft FAGES/VABS Aufnahme FACH-Liste Einführungskurs
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Voraussetzungen Befugnis PK
Einführungskurs absolvieren Dauer: 2 Tage Lernziele: Kenntnis Anforderungen VVEA und Vollzugshilfe VVEA im Bereich Gebäudeschadstoffe und Entsorgung Kenntnis Anforderungen / Verfahren Kanton Zürich im Bereich Gebäudeschadstoffe und Entsorgung Kenntnis Aufgaben und Kompetenzen der PK-Befugten Einheitlicher Vollzug der nationalen / kantonalen Vorgaben
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X. Anforderungen Kanton
X.1 Schadstoffermittlung Vorgaben an Ausbildung/Erfahrung Gutachter? Welche Schadstoffe auf welchen Bauteilen zu ermitteln? Bagatellgrenzen? Vorgaben an Probenanzahl Vorgaben an Labor Vorgaben an Dokumentation
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X. Anforderungen Kanton
X.2 Entfernungs-/Entsorgungskonzept Anforderungen bzgl. unverschmutztem Material? Anforderungen an Triage Anforderungen an Arbeitssicherheit und Umweltschutz Entsorgungswege? (Wie detailliert? noch nicht detailliert, Varianten müssen möglich sein) Fachbauleitung? (Wann erforderlich?) Was muss Konzept enthalten? Z.B. Sicher keine Zonenpläne. Für VVEA eigentlich keine Arbeitssicherheit. Aber ggf. Umweltschutz / Schutz Dritte.
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X. Anforderungen / Prüfkriterien
X.3 Entsorgungs-Nachweis Formular? Detaillierungsgrad? Für belastetes / für unbelastetes? Inklusive aller Entsorgungsnachweise? Überprüfung? Datenerfassung?
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Y. Beurteilungsformular
Angaben zu Objekt, Vorhaben und Bauherr Gutachter Befugte Person Prüfungsergebnis mit Auswahl an Textbausteinen für Baubehörde
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Perspektive VVEA-Vollzugshilfe sollte vorhanden sein
Voraussichtlich Ende 2017/Anfangs 2018 Jährliche Kurse für 25 Teilnehmer Bei Bedarf mehrfach durchzuführen Trägerschaft FAGES/VABS „Wiederholungskurse“ Erfahrungsaustausch Mind. Alle 2 Jahre Projekt suspendiert
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