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Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?

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Präsentation zum Thema: "Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?"—  Präsentation transkript:

1 Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?
Der städtische Haushalt leidet unter den stark gestiegenen Energiekosten. Der jüngst vorgestellte Energiebericht zeigt auf, dass an einigen Liegenschaften im Vergleich zu den VDI-Verbrauchs- Mittelwerten zu viel Energie verbraucht wird. Hierfür sind zum Teil beeinflussbare Faktoren verantwortlich, wie nicht optimaler Betrieb der technischen Anlagen oder auf das Nutzerverhalten. Städtische Energieleitlinien bieten die Möglichkeit, Grundregeln für die Planung, die Sanierung, den Betrieb von öffentlichen Gebäuden sowie für das Energiemanagement in einem zentralen Regelwerk zusammenzufassen, das sowohl Verwaltungsmitarbeitern als auch Hausmeistern, Fachplanern, ausführenden Betrieben und den Stadtwerken an die Hand gegeben wird, damit tatsächlich alles getan wird um den Energie- und Wasserverbrauch und damit auch die Kosten für die Lebensdauer von Gebäuden und Gebäudeteilen nachhaltig zu minimieren. Aus der Liste der Argumente 2-3 passende Argumente wählen.

2 Energieleitlinie: Zielgruppenorientiert…
Die Energieleitlinie besteht aus einer Einführung und vier Teilen, die sich an verschiedene Zielgruppen wenden: Die Zuständigkeitsregeln (Teil A) legen die Verantwortlichkeiten für den Bereich Energieeffizienz fest. Die Planungsanweisungen (Teil B) sind für alle Sanierungen und Neubauvorhaben von Gebäuden der Gemeinde X bindend. Die Betriebsanweisungen (Teil C) umfassen die Regeln für den Betrieb der haustechnischen Anlagen. Sie werden für alle Dienststellen und Eigenbetriebe eingeführt. Die Verhaltensregeln (Teil D) zeigen allen Nutzern der Liegenschaften der Gemeinde X auf, wie sie mit ihrem Verhalten zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen können. Die vier Teile der Energieleitlinie sind unabhängig voneinander gültig.

3 Energieleitlinie: Geltungsbereich
Die Energieleitlinie ist bindend für alle Beschäftigten der Gemeinde X und für alle Nutzer von städtischen Gebäuden und technischen Anlagen. Als Nutzer städtischer Gebäude gelten neben den Beschäftigten grundsätzlich alle externen Nutzer, denen ein städtisches Gebäude überlassen wird und für dessen Betriebskosten die Gemeinde X aufkommt, bzw. wo die Kosten pauschal berechnet werden. Dies betrifft u.a. Schulen, Hallen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Vereinsnutzungen etc. Auch externe Dienstleister, die im Auftrag der Gemeinde X tätig sind, sind zur Einhaltung verpflichtet. Die Beschäftigten der Gemeinde X werden gebeten, alle Hinweise auf einen überhöhten Energieverbrauch dem Bauamt mitzuteilen.

4 Energieleitlinie: Vorlagen
Bei der Erstellung der Energieleitlinie greifen wir zurück auf die Erfahrung des Kompetenzzentrums Energiemanagement der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages. Das Kompetenzzentrum Energiemanagement stellt Textvarianten und Textempfehlungen für die Einführung und für die vier Teile zur Verfügung.

5 Energieleitlinie: Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Energieleitlinie. Nach der Fertigstellung nimmt der Gemeinderat diese Leitlinie zur Kenntnis. Die Mitglieder des Gemeinderates unterstützen die Umsetzung der Energieleitlinie.


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