Neue Vertriebschancen in der bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Stärkung der bAV - in erster Linie in kleineren und mittelständischen Unternehmen - Erhöhung der Durchdringungsquoten
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Neue Vertriebspotentiale – bAV Verbreitungsquote Sozialvers.pflicht. AN Tarifgebunden 51% mit bAV 10,7 Mio. 49% ohne bAV Nicht Tarifgebunden 43% mit bAV 15,8 Mio. 57 % ohne bAV Hier befindet sich die Hauptzielgruppe der HanseMerkur Quelle Destatis, O. Wyman
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Neue Vertriebspotentiale 100% 50% BRSG Neue Rahmenbedingungen Verbreitung 100 EUR (Durchschnitt) 260 EUR (4% BBG) 520 EUR (8% BBG)
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen „Altes“ und „neues“ bAV Modell in der Übersicht bAV I („altes Modell“) bAV I + II bAV II („neues“ Sozialpartnermodell) Garantieleistung Kapitalleistung möglich Gesetzl. Unverfallbarkeit Kein Sicherungsbeitrag* Steuerl. Förderrahmen 8% der BBG West Arbeitgeberzuschuss Nachzahlungsmöglichkeit Vervielfältigung attraktiver Freibetrag Grundsicherung Opting-Out Verfahren Geringverdiener-Förderung Tarifvertrag notwendig Reine Beitragszusage Keine Garantien Nur Rentenauszahlungen Sofortige Unverfallbarkeit Sicherungsbeitrag möglich* * Damit in der bAV II ein vorher bestimmtes Versorgungsniveau (trotz fehlender Garantievorgaben) erreicht wird, kann ein entsprechender Tarifvertrag einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag vorsehen, der allein vom AG zu tragen ist.
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Staatliche Förderungen auf 8% der BBG erhöht BBG = 78.000 EUR x 8% = 6.420 EUR Bisher Neu ab 01.01.2018 1.800 EUR (falls keine § 40b-Beiträge) steuerfrei 8 % der BBG + § 40b-Beiträge werden angerechnet 4% der BBG sozialvers.frei 4 % der BBG
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Staatliche Förderungen auf 8% der BBG erhöht BBG = 78.000 EUR x 8% = 6.420 EUR Beispiel
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Pauschaler Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrages Voraussetzung: der AG spart bei einer Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeberzuschuss kann tarifvertraglich ausgeschlossen werden gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Pauschaler Arbeitgeberzuschuss Der Umsetzungszeitpunkt richtet sich nach dem gewählten Modell und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Betriebliche Altersvorsorge 04.08.2011 Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Steuerfreie Nachzahlungen Ein nicht ausgeschöpfter Höchstbeitrag kann nachträglich für ruhende „erste“ Dienstverhältnisse bis zu 8% der BBG max. für 10 Jahre steuerfrei bedient werden Ruhende Arbeitsverhältnisse wären z.B. Elternzeit, außerhalb der Lohnfortzahlung oder Sabbatjahr. Es darf kein steuerpflichtiger Arbeitslohn im Inland während der „ruhenden Zeit“ bezogen werden.
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Vervielfältigungsklausel Steuerfreie Einzahlung in die bAV bei Beendigung des Dienstverhältnisses Vervielfältigungsregelung bisher Vervielfältigungsregelung ab 2018 Dienstjahre ab 2005 Kürzung 7 Beitragsjahre Dienstjahre max. 10 Jahre steuerfreie bAV x x steuerfreie bAV 1.800 EUR 4% BBG West
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Vervielfältigungsklausel Ein seit 1993 angestellter AN beendet in 2018 nach 23 Dienstjahren sein bisheriges erstes Dienstverhältnis. Seitens des AG erfolgt eine Abfindungs-zahlung von 50.000 EUR. Bisher besteht eine Direktversicherung mit einem Jahresbeitrag von 1.200 EUR. * 4% der BBG West 2018 (78.000 EUR) ** 7 Jahre x 1.200 EUR (bisheriger Jahresbeitrag) Differenz = 16.200 EUR steuerfrei
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Grundsicherung Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (sowie aus Basis- und Riester-Renten) werden künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Es besteht ein Grundfreibetrag von monatlich 100 EUR. Übersteigt die Rente 100 EUR monatlich, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Die Obergrenze entspricht im Jahr 2018 - 208 EUR (50% von der Regelbedarfsstufe 1 = 416 EUR)
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Grundsicherung Rente aus bAV/Monat: 230 EUR Berechnung des Freibetrags: 100 EUR (Freibetrag) + 39 EUR (30% aus übersteigenden 130 EUR) = Gesamt 139 EUR Berechnung des berücksichtigten Einkommens auf Grundsicherung: 230 EUR (Rente aus bAV) – 139 EUR (errechneter Freibetrag) = anzurechnen 91 EUR Als Einkommen werden bei der Berechnung der Grundsicherungsleistung nur 91 EUR berücksichtigt. Quelle : Bundesfinanzministerium
Betriebliche Altersvorsorge Neues Gesetz - neue Vertriebschancen Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkt der Staat die betriebliche Altersvorsorge der HanseMerkur! Höhere steuerliche Förderung in der bAV Höherer Grundfreibetrag Höhere Abfindungs-freibeträge in der bAV Nachschussmöglichkeiten in der bAV Arbeitgeberzuschuss in der bAV