(M)OSS & die EU-Mehrwertsteuerreform Mag. iur. Natascha Branz bn@fiebich.com +43 316 324453-16
Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer MOSS aktuell Inhalt Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer MOSS aktuell Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen Neuerungen E-Commerce Richtlinie (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017 Weitere Pläne zur Mehrwertsteuerreform Vorschläge Kommission (Oktober 2017 & Mai 2018)
Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer Veröffentlichung der Kommission im April 2016 – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen 1992 vereinbarte Mehrwertsteuervorschriften nicht mehr zeitgemäß („Übergangslösung“)
Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer Ziele Anpassung an globalisierte, digitale Wirtschaft Vereinfachung des Systems Bekämpfung des Betrugsrisiko derzeit Steuerausfälle iHv EUR 50 Mrd wegen grenzüberschreitendem Betrug
MOSS aktuell
Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL Seit 1.1.2015 B2B: Leistungsort = Empfängerort (Reverse-Charge) B2C: Leistungsort = Empfängerort „(…) seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat“ Vereinfachungsregeln (Vermutungen) können angewendet werden
Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL Elektronische Dienstleistung Erbringung im Wesentlichen ohne menschliches Handeln (außer Vorleistungs-, Wartungsarbeiten) Beispiele Downloads gegen Entgelt (Fotos, Bilder, E-Books) Streaming Portale gegen Entgelt E-Learning, wenn on Demand bzw. als Software genutzt Onlinespieleplattformen Datenbankportale Chatportale …
Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL Umsatzsteuerliche Registrierung in allen einzelnen EU-MS oder Mini One Stop Shop (MOSS) Alleinige „Anlaufstelle“ für alle umfassten EU-Umsätze (Gesamtumsatzsteuermeldungen + Entrichtung der Abgabenschuld) Für EU-Unternehmer via Finanz „Heimatportal“ AT: FinanzOnline DE: BZStOnline-Portal
EU-Schema: Registrierung am Ansässigkeitsort Unternehmer, die Ihr Unternehmen… im Inland betreiben oder im Drittland betreiben und innerhalb der EU nur im Inland eine Betriebsstätte haben oder im Drittland betreiben, im Inland eine Betriebsstätte und in der übrigen EU eine weitere Betriebsstätte haben und nicht innerhalb der 2 vorangegangenen KJ in einem anderen EU-Staat am MOSSS teilgenommen haben … können sich nur im diesem Staat registrieren.
Drittlands-Schema Drittlandsunternehmer, die… in EU weder Ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben in EU für Ust-Zwecke nicht registriert sind und nicht verpflichtet sind, sich für Ust-Zwecke in der EU erfassen zu lassen … können den Mitgliedstaat der Identifizierung frei wählen.
Steuererklärungen und Entrichtung der Umsatzsteuer Erklärungszeitraum = Kalendervierteljahr Auch Nullmeldungen Keine Jahreserklärung Entrichtung der Umsatzsteuer Bis zum 20. des Folgemonats auf ein eigenes MOSS-Konto
Neuerungen E-Commerce
Strategie für einen digitalen Binnenmarkt Richtlinie (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017 Anpassungen an die digitale Wirtschaft Neue Vorschriften zur Erleichterung der Mehrwertsteuer-Compliance für Online-Unternehmen Durchführungsverordnung (EU) 2017/2459 vom 5. Dezember 2017 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften Verordnung (EU) 2017/2454 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Neuerungen „elektronische Dienstleistungen“ Ab 1.1.2019 „grenzüberschreitende DL-Schwelle“ an NU EUR 10.000 p.a. LO = Sitz des Leistenden Verzicht möglich Rechnungsausstellung gem Regelungen des Sitzstaates < EUR 100.000 für Leistungsortvermutung nur 1 (bisher 3) Beweismittel
Neuerungen Versandhandel Ab 1.1.2021 Abschaffung der Lieferschwelle pro EU-MS NEU: gemeinsamer grenzüberschreitender Schwellenwert EUR 10.000 Elektronische DL + innergemeinschaftliche Fernverkäufe (Versandhandel) Aufnahme ins MOSS-Verfahren Voraussetzung: Waren werden ausschließlich von einem zentralem Lager in EU versendet Verlagerung der Ware zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt zu innergemeinschaftlichen Erwerb und somit zur Registrierungspflicht
Neuerungen Versandhandel Ab 1.1.2021 Haftung der Plattformen bei Drittlands-Händler Fiktion einer Leistungskette Plattform = „Verkäufer“ Plattform „kauft“ vom eigentlichen Händler Ist-Besteuerung (nach Einnahme des Entgeltes vom Kunden) Voraussetzungen Warenlieferung < EUR 150 aus dem Drittland an EU-NU Händler = ansässig im Drittland; Versand innerhalb EU
Vorschläge der Kommission Oktober 2017 & Mai 2018
Certified Taxable Person “CTP” Geplante Änderungen ab 1.1.2019 Voraussetzungen für Status als zertifizierter Steuerpflichtiger Keine schwerwiegende oder wiederholten Verstöße gegen steuer- oder zollrechtliche Vorschriften Nachweis eines hohen Maßes an Kontrolle seiner Tätigkeit & Warenbewegung Zahlungsfähigkeit Kriterien gelten als erfüllt, wenn Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für Zollzwecke (AEO) vorliegt
Konsignationslager Geplante Änderungen ab 1.1.2019 Innergemeinschaftliches Verbringen in Bestimmungsmitgliedstaat gefolgt von einem lokalen Umsatz direkte innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Lieferer & Abnehmer = CTP
Reihengeschäft Geplante Änderungen ab 1.1.2019 Zwischenhändler veranlasst Transport Verkäufer & Zwischenhändler sind CTP Lieferung Verkäufer an Zwischenhändler = bewegte Lieferung Verkäufer wird über Bestimmungsmitgliedstaat informiert Zwischenhändler ist nicht im MS registriert in dem Transport beginnt
Innergemeinschaftliche Lieferungen Geplante Änderungen ab 2022 Abschaffung der künstlichen Aufspaltung in 2 Transaktionen (MwSt-befreiten Verkauf „igL“ & besteuerten Kauf „igE“) Bestimmungslandprinzip Verkäufer erhebt Mehrwertsteuer Steuersatz richtet sich nach Bestimmungsland Schaffung eines Online-Portals für alle B2B Händler der EU („One-Stop-Shop“) Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf Erwerber, wenn dieser ein CTP
Dienstleistungen Finale Phase (frühestens 2024) Leistungserbringer erhebt Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes Abschaffungen Kontrollmitteilungen (ZM)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Quellen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 4/2016 Aktionsplan Follow Up 10/2017 RL (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3443_de.htm http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/05/vat-on-electronic-commerce-new-rules-adopted/ http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3834_de.htm
Diese Präsentation wurde für Schulungszwecke erstellt Diese Präsentation wurde für Schulungszwecke erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieser Präsentation vorgenommen oder unterlassen werden, wird von den beteiligten Kanzleien keinerlei Haftung übernommen. Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben.