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Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig

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Präsentation zum Thema: "Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig"—  Präsentation transkript:

1 Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Das System der Umsatzsteuer wird in unseren Arbeitskreisen für Mandatsträger und insbesondere in den Arbeitskreisen für Mitarbeiter intensiv angewandt. Dozent Peter Lentschig

2 System der Regelbesteuerung
Art des Umsatzes steuerbarer Umsatz nicht steuerbarer Umsatz § 1 UStG steuerpflichtiger Umsatz steuerfreier Umsatz § 4 UStG Bemessungsgrundlage X Steuersatz Ausgangs- Umsatzsteuer = ./. Vorsteuer Zahllast / Überhang

3 Systemprüfung: Leistungsgeber
1. Art des Umsatzes 2. Ort des Umsatzes 3. Steuerbarkeit des Umsatzes 4. Steuerpflicht des Umsatzes Bemessungsgrundlage des Umsatzes 6. Steuersatz des Umsatzes 7. Ausgangs-USt des Umsatzes 8. Wer ist Schuldner der Steuer § 13a UStG oder § 13b UStG

4 Systemprüfung: Leistungsempfänger
Vorsteuerabzug § 15 UStG Abziehbare Vorsteuer § 15 Abs. 1 UStG Abzugsfähige Vorsteuer § 15 Abs. 2 UStG oder Abzugsverbote § 15 Abs. 3 UStG Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG Übernahme der Steuerschuld § 13b UStG

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6 Umsatzarten des UStG innergem Leistung Einfuhr Erwerb
innergem Erwerb § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Leistung § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Einfuhr § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

7 Umsatzart: Leistung Lieferung Sonstige Leistung Werk- lieferung Werk-
§ 3 (1) UStG Sonstige Leistung § 3 (9) UStG Haupt- Nebenleistung Abschn. 29 UStR Werk- lieferung § 3 (4) UStG Werk- leistung § 3 (4) UStG § 3 Abs. 6 und 7 UStG Leistungsort § 3a UStG § 3b UStG

8 Ort des Umsatzes

9 Ort des Umsatzes Lieferungen mit Warenbewegung: Abhollieferung
Beförderungslieferung Versendungslieferung Ort der Lieferung: Beginn der Warenbewegung

10 Ort des Umsatzes Beachte
Voraussetzung für eine Beförderungs- oder Versendungslieferung ist, 1. dass der Abnehmer bei Beginn des Transports bereits feststeht, 2. dass der Liefergegenstand befördert oder versendet wird.

11 Beispiel: Ort des Umsatzes Bäcker
Hühnerfarm Deutschland Marktstand Straßburg / Frankreich 1.000 Brötchen 3.000 Brötchen Hotel Straßburg / Frankreich Fr ID Nr Bäcker Kehl / Deutschland DE ID Nr 5.000 Brötchen 1.000 Brötchen

12 Werklieferung § 3 Abs. 4 UStG
Abschluss von einem Werkvertrag Der Leistungsgeber schuldet den Erfolg Er verwendet selbst beschaffte Hauptstoffe Zeitpunkt: bei Endabnahme Ort der Leistung: Lageort § 3 Abs. 7 Satz 1

13 Beispiel: Ort des Umsatzes
Unternehmer im Inland verkauft ab Stuttgart Dachziegel an Unternehmer in HH Dachziegel an FR-ID-Nr. in Paris Mit Dachziegel Dachneueindeckung Für FR-ID-Nr.Unternehmer in Paris

14 Leistungsort: sonstige Leistung

15 Leistungsort: § 3a Abs. 3 UStG

16 1. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG
Der Unternehmer Fritz Luchs betreibt in Ludwigsburg einen Computer-Laden. Er vermietet einen Computer : 1. an den Unternehmer Peter Müller, der ihn in seinem Unter-nehmen in Ulm nutzt. § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG Leistungsort: Ulm / Inland 2. an den Angestellten Roger Strauß aus Paris /Frankreich, der mit der Anlage seine private Buchführung erledigt Leistung an eine Privatperson mit Wohnsitz in der EU § 3a Abs. 1 UStG Ludwigsburg 3. an den Angestellten Peter Wägerli aus Zürich/Schweiz, der mit der Anlage ebenfalls eine private Buchführung erledigt Leistung an eine Privatperson Mit Wohnsitz im Drittland § 3a Abs. 3 Satz 3 UStG Leistungsort: Schweiz

17 2. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG
1. Unternehmer X aus Freiburg vermietet einen Leihwagen an einen Unternehmer aus Frank-reich, der den Leihwagen abwechselnd in Deutschland, Frankreich und der Schweiz nutzt Kein § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG Kein § 3a Abs. 3 UStG Leistungsort: Freiburg § 3a Abs. 1 UStG 2. Der Unternehmer S mit Wohnsitz in Stuttgart zahlt an den Internetanbieter J in Tokio / Japan einen monatlichen Betrag für die Nutzung des Internets und die von J angebotenen Online-Dienste zur Information über die Börsendaten § 3a Abs. 4 Nr. 12 bis 15 UStG § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG Leistungsort: Stuttgart / Inland § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG Unternehmer S schuldet nach § 13b Abs. 2 UStG Reverse-Charge-Verfahren

18 Entstehung der Umsatzsteuer
§ 13 Abs. 1 Nr. 1a § 13 Abs. 1 Nr. 2 Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) Ausführung der Leistung Vereinnahmung des Entgelt

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