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Repetitorium Umsatzsteuerrecht

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Präsentation zum Thema: "Repetitorium Umsatzsteuerrecht"—  Präsentation transkript:

1 Repetitorium Umsatzsteuerrecht
Wintersemester 2004/05 Mag. Peter Pichler

2 Grundsätze der USt Rechtsgrundlage Charakterisierung
Österreichisches Umsatzsteuergesetz 6.Mehrwertsteuer-Richtlinie Charakterisierung Objektsteuer Objektbezogene Merkmale (Entgelt) Verbrauchsteuer Belastung Letztverbraucher; Steuer auf Einkommensverwendung

3 Grundsätze der USt Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug
Verkehrssteuer Gesetzestechnik: Anknüpfung an Umsatz des Unternehmers Indirekte Steuer Steuerschuldner ungleich Steuerträger Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug Erhebung auf jeder Unternehmerstufe Berechnung immer von Netto-Preis Vorsteuerabzug (§ 12 UStG) Kostenneutralität innerhalb Unternehmerkette

4 Unternehmerkette EUR 200 EUR 400 EUR 200 EUR 400 EUR 600

5 Überblick UStG Steuerbarkeit des Umsatzes §§ 1-3a UStG
Bemessungsgrundlage §§ 4-5 UStG Steuerbefreiung §§ 6-9 UStG Steuersatz § 10 UStG Rechnung § 11 UStG Vorsteuerabzug § 12 UStG Steuerschuld und Steuererhebung §§ UStG Binnenmarkt: Anhang Art 1-28 UStG

6 Umsatzbesteuerung

7 Steuerbare Umsätze (§ 1 Abs 1 UStG)
Lieferung oder sonstige Leistung Eigenverbrauch Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftlicher Erwerb

8 Lieferung / Sonstige Leistung
Lieferung oder sonstige Leistung die Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens

9 Unternehmer (§ 2 UStG) Selbstständig (§ 2 Abs 2 UStG)
Keine Weisungsgebundenheit + Unternehmerrisiko Keine Organschaft (nicht steuerbarer Innenumsatz) Nachhaltige Tätigkeit Wiederholte Tätigkeit unter Ausnützung derselben Gelegenheit Auch einmalige Tätigkeit wenn Wiederholungsabsicht Verkauf aus Privatvermögen idR nicht Zum Zweck der Einnahmenerzielung Gewinnerzielung grdsl nicht erforderlich § 2 Abs 5 Z 2 Liebhaberei (§ 6 LiebhabereiVO): begründet keine Unternehmereigenschaft

10 Unternehmen Unternehmensformen Beginn des Unternehmens
Keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform Beginn des Unternehmens Vorbereitungshandlungen (auf die Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit, zB Erwerb Inventar, Wareneinkäufe) Rahmen des Unternehmens Hilfs-, Nebengeschäfte Unternehmenseinheit (§ 2 Abs 1 2.Satz UStG) Nicht steuerbare Umsätze zwischen mehreren Betrieben

11 Leistung gegen Entgelt
Leistungsaustausch erforderlich Maßgeblichkeit des Erfüllungsgeschäfts (tatsächlich erbrachte Leistung wird besteuert) innere Verknüpfung Leistung und Gegenleistung Kein Leistungsaustausch: zB Erbschaft, Schenkung echter/unechter Schadenersatz

12 Leistungen (§§ 3f UStG) Lieferung (§ 3 UStG)
Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand sonstige Leistung (§ 3a UStG) Alle Leistungen die nicht in einer Lieferung bestehen (Dienstleistungen) Aktives Tun, Dulden, Unterlassen Einheitlichkeit der Leistung Werklieferung/Werkleistung (§ 3 Abs 4; § 3a Abs 3) Keine Aufspaltung in Lieferung/sonstige Leistung Unselbständige Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung (zB Verpackung)

13 Lieferung (§ 3 UStG) Inlandsbezug Leistungsort
Abgrenzung des inländischen Besteuerungsanspruchs § 3 Abs 7: Ort, wo sich Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. § 3 Abs 8:Ort, wo Beförderung oder Versendung beginnt

14 Sonstige Leistungen (§ 3a UStG)
Leistungsort Grundstücksort (§ 3a Abs 6) zB Leistungen in Zusammenhang mit Nutzung des Grundstückes (Vermietung, Verpachtung) Erhaltung (zB Pflege Grünflächen, Gebäudereinigung) Beförderungsort (§ 3a Abs 7) Aufteilungsgrundsatz, anteiliges Besteuerungsrecht Beförderung von Gegenständen steuerbefreit (§ 6 Abs 1 Z 3) Sonderregelungen für ig Güterbeförderungen (Art 3a Abs 2) Tätigkeitsort (§ 3a Abs 8) Künstlerische, wissenschaftliche, etc, Leistungen Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (Reparaturen)

15 Leistungsort – Katalogleistung I
§ 3a Abs 10 Werbung, Öffentlichkeitsarbeit (Z 2) Leistungen bestimmter freier Berufe, Beratungsleistungen (Z 3,4) Überlassung von Informationen (Z 6) Überlassung von Know-How, Datenbanken Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Z 14) Rundfunk- und Fernsehprogramme, die über Kabel, Antenne oder Satellit verbreitet werden Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (Z 15) Bereitstellung von Websites, Software über Internet Bereitstellung von Texten, Informationen, Musik, Filmen Nicht: Lieferungen von Gegenstände, wenn lediglich Auftragsabwicklung auf elektronischem Weg erfolgt; Beratungsleistung per

16 Leistungsort – Katalogleistung II
Leistungsort § 3a Abs 9 Lit a: Empfänger ist Unternehmer  Leistungsort, wo Empfänger Unternehmen betreibt Lit b: Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet Wohnsitz des Empfängers im Drittland Empfänger ist kein Unternehmer, hat jedoch Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet  Sitzort des Dienstleistenden (§ 3a Abs 12) Sonderregelung lit c: Wohnsitz des Leistungsempfängers bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen Ort der Nutzung/Auswertung (§ 3a Abs 11) Generalklausel § 3a Abs 12: Sitz des Dienstleistenden

17 Eigenverbrauch Änderungen seit 1.1.2004 Gleichstellung mit Lieferung:
Entnahme eines Gegenstandes durch Unternehmer für unternehmensfremde Zwecke (§ 3 Abs 2 UStG, bisheriger Entnahmeeigenverbrauch) Gleichstellung mit sonstiger Leistung: Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für unternehmensfremde Zwecke (§ 3a Abs 1a Z 1 UStG, Nutzungseigenverbrauch) Unentgeltliche Erbringung von sonstige Leistungen für unternehmensfremde Zwecke (§ 3a Abs 1a Z 2 UStG) AufwandsEV im Inland (§ 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG) AufwandsEV im Ausland (§ 1 Abs 1 Z lit b UStG)

18 Bemessungsgrundlage Lieferung/sonstige Leistung (§ 4 Abs 1ff)
Vom Empfänger geschuldetes Entgelt Freiwillige Leistungen, Entgelt von dritter Seite Tausch (§ 4 Abs 6) Eigenverbrauch (§ 4 Abs 8) Einkaufspreis/Wiederbeschaffungskosten (§ 3 Abs 2) Auf Leistung entfallende Kosten (§ 3a Abs 1a Z 1+2) Einfuhrumsatzsteuer (§ 5) Zollwert Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16) Rückgängigmachung des Umsatzes; Entgeltsminderungen Berichtigung USt und Vorsteuer

19 Steuerbefreiungen (§ 6 UStG)
Echte Steuerbefreiungen (§ 6 Abs 1 Z 1- 6) kein Verlust des Vorsteuerabzugs Beispiel: Ausfuhrlieferung Gänzliche Entlastung des Umsatzes Unechte Steuerbefreiung (§ 6 Abs 1 Z 7- 28) Verlust des Vorsteuerabzugs Beispiele: Grundstücke, Banken, Vermietung zu Geschäftszwecken, Kleinunternehmer Begünstigung wenn Leistung gegenüber Letztverbraucher erbracht Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Unternehmerkette: Optionsmöglichkeiten für bestimmte Leistungen (§ 6 Abs 2 und 3)

20 Wirkung unechter Befreiungen
A B C A veräußert an B um % USt; B an C: Gewinnaufschlag 100 Var 1: B ist Kleinunternehmer; C Letztverbraucher: B erwirbt von A um 120 ( % USt, kein Vorsteuerabzug für B); Weiterveräußerung an C um 220 ( Gewinnaufschlag); B muss keine USt abführen: für C idR billiger (regelbesteuerter Unternehmer würde um 240 ( USt iHv 40) verkaufen) Var 2: B ist Kleinunternehmer, C Unternehmer; C erwirbt um 220 von B (von regelbesteuertem Unternehmer könnte er aber effektiv um 200 (Vorsteuerabzug iHv 40 !) erwerben: daher Möglichkeit zur Option zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

21 Steuersätze (§ 10 UStG) Normalsteuersatz 20%
Ermäßigter Steuersatz 10 % Lieferung von Nahrungsmitteln, Druckerzeugnissen Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (Z 4) Umsätze von Künstlern (Z 5) Personenbeförderung (Z 12) (Jungholz/Mittelberg 16 %)

22 Rechnung (§ 11 UStG) Formvorschriften
Name und Anschrift Unternehmer/Abnehmer Menge, Bezeichnung Lieferdatum Entgelt Steuerbetrag Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID Unrichtiger Steuerausweis (§11 Abs 12) Unberechtigter Steuerausweis (§ 11 Abs 14) EuGH: Berichtigung möglich Kein Vorsteuerabzug

23 Vorsteuerabzug I Leistungsempfänger = Unternehmer
Leistung eines anderen Unternehmers, die der Umsatzsteuer unterliegt Leistung für Unternehmen des Leistungsempfängers Rechnung, die den Formvorschriften entspricht Zeitlich: Ausführung der Leistung + Vorlage Rechnung

24 Vorsteuerabzug II Leistung für Unternehmen (12 Abs 2)
Zu mindestens 10% für Unternehmen Ausnahme: Gebäude (vgl aber AbgÄndG 2004) Keine überwiegend nicht abzugsfähigen Ausgaben (zB Repräsentationsaufwendungen) Kein Zusammenhang mit PKW (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b)

25 Vorsteuerabzug III Ausschluß vom Vorsteuerabzug (§12 Abs 3)
unechte Steuerbefreiung: kein Vorsteuerabzug echte Steuerbefreiung: Vorsteuerabzug Vorsteuerberichtigung (§ 12 Abs 10 ff) Änderung des Verwendungszweckes bewegliches Anlagevermögen:5 Jahre Grundstücke:10 Jahre Berichtigungszeitraum Umlaufvermögen: immer

26 Steuerschuld/Fälligkeit
Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 Z 1 lit a) Vereinbartes Entgelt Zeitpunkt der Leistung Entstehung Steuerschuld mit Ablauf Kalendermonat; Ausnahme spätere Rechnungsausstellung Mindestistbesteuerung (§ 19 Abs 2 Z 1 lit a) Anzahlungen Vereinnahmung relevant Istbesteuerung (§19 Abs 2 Z 1 lit b, § 17) Vereinnahmtes Entgelt: Zeitpunkt der Bezahlung maßgeblich zB Freie Berufe; nicht buchführungspflichtige Land und Forstwirte bzw Gewerbebetrieb Option zur Sollbesteuerung (§ 17 Abs 2 UStG) Fälligkeit (§ 21 Abs 1) 15. des zweitfolgenden Monats

27 Leistungen ausländischer Unternehmer
Reverse Charge-System (§ 19 Abs 1) sonstige Leistungen, Werklieferungen kein Wohnsitz/Sitz des leistenden Unternehmers im Inland Leistungsempfänger Unternehmer Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger Leistungsempfänger berechnet Steuerschuld Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 1 Z 3) Inlandslieferungen: § 27 Abs 4; § 27 Abs 7

28 Grenzüberschreitender Warenverkehr
Ursprungsland- versus Bestimmungslandprinzip Drittlandwarenverkehr Bestimmungslandprinzip Grenzausgleich Exportierte Waren: Ausfuhrlieferung (§ 7) Echte Steuerbefreiung Importierte Waren: EUSt (§ 1 Abs 1 Z 3) Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 1 Z 2 lit a UStG)

29 Grenzüberschreitender Warenverkehr
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Grenzausgleich widerspricht Idee des Binnenmarktes Ziel: Ursprungslandprinzip mit grenzüberschreitendem Vorsteuerabzug Besteuerung am Unternehmensort fiskalisch weiterhin Bestimmungslandprinzip erfordert Clearing - Mechanismus Angleichung Steuersätze und Steuerregeln Übergangsregelung (Binnenmarktregelung) Grdsl Bestimmungslandprinzip

30 Handel zwischen Unternehmer
Innergemeinschaftlicher Handel zwischen Unternehmer >> Bestimmungslandprinzip Ig Erwerb (Art 1) Erwerber = Unternehmer/Juristische Person Lieferer = steuerpflichtiger Unternehmer Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS Leistungsort Art 3 Abs 8 (Ende der Beförderung/Versendung) Erwerber schuldet USt, Selbstberechnung Vorsteuerabzug gem Art 12 BMR

31 Handel zwischen Unternehmer
Ig Lieferung (Art 7) Lieferer = steuerpflichtiger Unternehmer Abnehmer = Unternehmer/Juristische Person Erwerb beim Abnehmer steuerbar (ig Erwerb) Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS Befreiung der ig Lieferung (Art 6)

32 Erwerb durch Schwellenerwerber
Schwellenerwerber (Art 1 Abs 4 Z 1) Unternehmer mit unecht steuerbefreiten Umsätzen pauschalierte Landwirte nicht steuerpflichtige juristische Person Erwerbschwelle (Art 1 Abs 4 Z 2) Erwerbe > EUR ,- wie normale Unternehmer Erwerbe < EUR ,- wie Private Gesamtbetrag der ig Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten

33 Erwerb durch Schwellenerwerber
Verzicht auf Erwerbsschwelle durch Erwerber möglich (Art 1 Abs 5)  Behandlung wie Unternehmer (ig Erwerb) Bindet Unternehmer für zwei Jahre Nichtüberschreitung und kein Verzicht auf Erwerbsschwelle Keine steuerfreie ig Lieferung für ausländischen Unternehmer Ort der Lieferung abhängig von Umfang der Lieferungen in jeweiligem Mitgliedstaat (vgl Versandhandelsregelung - Lieferschwelle)

34 Erwerb durch Private Privater innergemeinschaftlicher Reiseverkehr: Ursprungslandprinzip Ausnahme: Versandhandel Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3 ff) Beförderung/Versendung durch Lieferer Verlagerung des Leistungsortes in das Bestimmungsland, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

35 Versandhandel Abnehmer Lieferschwelle
Private Letztverbraucher Schwellenerwerber (unter Erwerbsschwelle bzw kein Verzicht) Lieferschwelle Gesamtbetrag der Lieferungen in den jeweiligen Mitgliedstaat > Euro Verzicht auf Lieferschwelle durch Lieferer möglich (Art 3 Abs 6 UStG) Verlagerung des Leistungsortes unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze Bindet Unternehmer für 2 Jahre

36 Binnenmarktregelung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Art 1 Abs 6; Art 3 Abs 7) idR Bestimmungsland Ausnahme Abholung durch Private Erwerb neuer Fahrzeuge (Art 1 Abs 7; Art 3 Abs 7; Art 2) Bestimmungsland Private: Fahrzeugeinzelbesteuerung (Art 20 f)

37 Innergemeinschaftliche Verbringungen
Nicht lieferungsbedingte Warenbewegungen Behandelt wie ig Erwerb/Lieferung Exportseite: Art 3 Abs 1; Art 7 Abs 2 Importseite: Art 1 Abs 3; Art 12 Ausnahme vorübergehende Verwendung zB Verbringung zur Ausfuhr einer sonstigen Leistung Bei Wegfall der Voraussetzungen: Behandlung als ig Erwerb/Lieferung Bemessungsgrundlage: Art 4 Abs 2 UStG

38 Binnenmarktregelung Ig Güterbeförderung (Art 3a Abs 2)
Abgangsort Verlagerung durch UID Leistungen an beweglichen Gegenständen (Art 3a Abs 6)


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