Dr. Ewald Feyerer, Prammer Wilfried, M.A.

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 Präsentation transkript:

Dr. Ewald Feyerer, Prammer Wilfried, M.A. Inklusive Modellregion – quo vadis? Aufgaben, Zielsetzungen und erste Ergebnisse aus Sicht des BZIBs Dr. Ewald Feyerer, Prammer Wilfried, M.A.

Meilensteine der Entwicklung Aufbruch (1984 – 1993: erste Schulversuche, klares politisches Bekenntnis, Elterndruck, Freiwilligkeit, wissenschaftliche Begleitung > gute Insellösungen) Implementierung (1993 – 2001: Elternwahlrecht, SPZs, Fort- und Weiterbildung, ausreichend Ressourcen für Parallelsysteme) Normalisierung (ab 2001: Zwei-Gruppen-Denken, Ressourcen werden stetig weniger, Verbreiterung bei gleichzeitiger Verflachung der Qualität)

Meilensteine der Entwicklung Ratifizierung der UN-BRK 2006 (2008) Nationaler Aktionsplan Behinderung (2012) Maßnahme 125: „Entwicklung von Inklusiven Modellregionen. Erfahrungssammlung und darauf aufbauend Erstellung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes sowie flächendeckender Ausbau der Inklusiven Regionen bis 2020“ (S. 64) Zuständigkeit: BMUKK, Länder und Gemeinden Erlass „Verbindliche Richtlinien zur Entwicklung von Inklusiven Modellregionen“ (2015)

Zielsetzungen „Das Ziel einer IMR muss sein, die inklusive pädagogische Qualität und den Support an Regelschulen so zu heben, dass aussondernde Einrichtungen möglichst nicht mehr gebraucht werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention und der NAP-Behinderung 2012-2020 vorsehen.“ Qualitätsentwicklung > „inklusive Settings“ (Rahmenzielvorgabe SQA 2016) Loslösung der ZIS (SPZ) von Sonderschulen > PBZ seit Sommer 2017 gesetzlich verankert Effizienter, bedarfsorientierter und flexibler Ressourceneinsatz > Indexbasierte Mischmodelle wurden entwickelt (Band 2 „Inklusion Dokumentation“) Erhöhung der Qualität der Verfahren zur Feststellung des SPF und der SPF-Bescheide > SAV und SVG für Österreich adaptiert, Handbücher und Formulare liegen vor

Ergebnisse – ZIS > PBZ Trennung von Sonderschulleitung und ZIS/PBZ Leitung wurde teilweise vollzogen. In Vorarlberg wurden KIDS (Kompetenzzentren Inklusion Diversität und Sonderpädagogik) eingerichtet. Dienstrechtliche Änderungen kamen erst mit dem Autonomiepaket und sind noch nicht umgesetzt. Mit der Schaffung der Bildungsdirektionen wird wahrscheinlich ein Fachbereich FIDS geschaffen (ab 1.1.2019). Ab 1.9.2018 gibt es den § 27a (ZIS) nicht mehr. Auswirkungen dazu sind noch offen. Finanzierung der PBZ/ZIS hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung der PBZ/ZIS noch völlig offen oder gar obsolet?

Ergebnisse – SPF-Verfahren (1) Rundschschreiben 23/2016 „Bei dem Wort „Behinderung“ im § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 handelt es sich nicht um einen medizinisch-diagnostischen Begriff, sondern um einen Rechtsbegriff. Eine physische oder psychische Behinderung liegt in Anlehnung an § 3 Behinderteneinstellungsgesetz vor, wenn eine körperliche, kognitive oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten gegeben ist und dadurch die Teilhabe am gemeinsamen schulischen Leben und Lernen erschwert wird. Quelle: https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2017/B1-9-22-2017.pdf

Ergebnisse – SPF-Verfahren (2) Rundschschreiben 23/2016 Diese Beeinträchtigung muss ferner kausal dafür sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler dem Unterricht ohne sonderpädagogische Förderung, trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Möglichkeiten im Rahmen des allgemeinen Schulwesens, nicht folgen kann. Der Feststellung einer Behinderung sollte eine Klassifikation nach ICD-10 und der biopsychosoziale Ansatz des ICF2 zugrunde gelegt werden. Zu beachten ist jedoch: Nicht jede Beeinträchtigung oder Behinderung (nach ICD-10) zieht automatisch einen sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich; allerdings ist eine Klassifikation nach ICD-10 im Zusammenhang mit ICF jedenfalls eine Indikation für die Notwendigkeit einer bescheidmäßigen Feststellung.“ Quelle: https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2017/B1-9-22-2017.pdf

Ergebnisse – SPF-Verfahren Rundschschreiben 23/2016 Konkrete Auswirkungen: Behinderung wird nun genauer definiert (sieh Rundschreiben 23/2016) Das Verfahren soll transparenter werden Jedenfalls muss eine ICD 10 Diagnose vorhanden sein In Kärnten wurden die Stellen (klin. Psychologen, Schulärzte, …), die solche Diagnosen erstellen dürfen ausreichend informiert Was ergibt sich daraus? Es scheint so als wäre nun der „nicht erklärbare“ Anstieg der SPF Bescheide eingedämmt. Offen bleibt die Frage, welche Förderungen nun Schülerinnen und Schüler bekommen, die Hilfe brauchen. Manche Herangehensweisen dürfen als „fragwürdig“ bezeichnet werden. (leichte Intelligenzminderung nach ICD 10 = IQ unter 70) Prävention muss einen hohen Stellenwert erhalten.

Governanceperspektive – Was ist geschehen Governanceperspektive – Was ist geschehen? (Akteure / Strukturen / Regeln / Ressourcen) Neue Akteure, zusätzliche Ressourcen: pro IMR 0,5 Planstellen für Landeskoordinator/in und 5.000,- Euro für Sachkosten (Bund) BZIB: 1 Stelle zusätzlich vom Bund, 47.000,- Sachaufwand > Publikationen, Tagungen, LehrerInnenbildung neu, … BIFIE: Evaluation (ohne zusätzliche Ressourcen) >>> Investition in intermediäre Systeme, ansonsten: Strategie der „Freiwilligkeit innerhalb der bestehenden Ressourcen“ >>> „Integration der Inklusion in die Segregation“ (Feuser)

Governanceperspektive – Was wäre förderlich Governanceperspektive – Was wäre förderlich? (Akteure / Strukturen / Regeln / Ressourcen) >>> Strategie der „Verbindlichkeit mit angemessener Unterstützung der Entwicklung“ Normative Signale (z.B.: keine Neuaufnahmen in Sonderschulen ab …., Öffentlichkeitsarbeit) Ressourcen Signale (z.B.: umfassende Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen; solide Unterstützungs-strukturen für Schulen aufbauen - Bildungsdirektionen; Aufhebung der 2,7%-Deckelung; Einsatz assistierender Technologien fördern, Materialien für effektive und effiziente Personalisierung des Lernens entwickeln)

Regierungsprogramm 2018 - 2023 „Bewährtes differenziertes Schulsystem erhalten und ausbauen“ (S.59ff.) Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung: Ausbildungserfordernisse und Inhalte im Bereich der Sonderpädagogik definieren Erhalt und Stärkung des Sonderschulwesens: Präzisierung der Kriterien für Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in anderen Regelschulen, Entwicklung von anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. einer standardisierten Abschlussprüfung für eine Fachausbildung als Vorstufe der Lehrabschlussprüfung)

Was wird passieren? Minister Faßmann will Consultingboard einrichten (Regierungsprogramm und UN-Konvention zusammenführen) Von den bisherigen Entwicklungen in Inklusiven Modelregionen könnte viel übernommen werden Knackpunkte: Kostendeckelung (Sparprogramm wird momentan mit Inklusion verbrämt) Unterstützungsstrukturen in den neuen Bildungsregionen (PBZ / FIDS)