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J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

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Präsentation zum Thema: "J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß"—  Präsentation transkript:

1 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Joachim Grußdorf Hinweise zum Schulrecht Demokratie und Recht Rechtssystematik Schulrecht und Zweite Staatsprüfung J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

2 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Demokratie und Recht J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

3 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Demokratie und Recht Verfassung, Grundgesetz garantieren Menschenrechte, Demokratie, Volkssouveränität. Verfassung des Landes Hessen J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

4 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Demokratie und Recht Gesetzgebung erfolgt durch Parlamente, also mittelbar durch das Volk. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

5 Demokratie und Recht Die Gesetzgebung ist an die verfassungs- mäßige Ordnung gebunden (Prüfung und Aufhebung von nicht verfassungsgemäßen Gesetzen durch Verfassungsgericht). Bundesverfassungs- gericht Staatsgerichtshof des Landes Hessen J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

6 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Demokratie und Recht Regierung und Verwaltung sowie Rechtssprechung sind an „Recht und Gesetz “ gebunden (Rechtsstaatsprinzip). J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

7 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

8 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

9 Rechtssystematik Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) Beispiel: Verfassung des Landes Hessen Artikel 56 Grundsätze der Bildung und Erziehung, Gemeinschaftsschule, Mitbestimmung der Eltern, Toleranzgebot J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

10 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein  ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof) J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

11 Rechtssystematik Beispiel: Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein  ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof) Hessisches Schulgesetz vom FÜNFTER TEIL: Schulverhältnis Zweiter Abschnitt „Leistungsbewertung“ § 73 - § 76 Es wird beschrieben, was Grundlage der Leistungsbewertung ist, welche Maßstäbe zugrunde gelegt werden Es wird die Vergabe von Zeugnissen geregelt. Es wird geregelt, wann eine Versetzung und wann eine Wiederholung erfolgt. Es wird festgelegt, dass Näheres zu diesen Themen durch Rechtsverordnung geregelt wird. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

12 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z.B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

13 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Beispiel: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Vom 19. August 2011 (ABl. S. 546) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 (ABl. 2018 S. 2) FÜNFTER TEIL: Kriterien und Verfahren zur Leistungs- feststellung und Leistungsbewertung. § 26 - § 36 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z.B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang Eine Rechtsverordnung bezieht sich immer auf die Ermächtigung im entsprechenden Gesetz. Hier: „Auf Grund des HSchG … wird verordnet…“ Es werden die oben genannten Aspekte beschrieben. Es werden dann die im Gesetzestext beschriebenen Punkte in einer Reihe von §§ näher präzisiert. Abschließend werden In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten der Verordnung geregelt. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

14 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer ober-sten Behörde (z.B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behör-den, Dienststellen, Bedienstete J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

15 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Beispiel: Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer ober-sten Behörde (z.B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behör-den, Dienststellen, Bedienstete Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass vom Der Erlass regelt, den sachgerechten Umgang mit chronisch kranken Schülerinnen und Schülern. Verfahrensregelungen können in Erlassform erfolgen, also als Festlegung des HKM wie Lehrkräfte, Schulleitung, Staatliches Schulamt zu handeln haben. Auch bei Erlassen werden In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten geregelt. Wenn nichts anderes festgelegt wird, gilt ein Erlass für fünf Jahre. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

16 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

17 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Rechtssystematik Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde ein Verwaltungsakt, der ein Tun, Dulden oder Unterlassen anordnet Beispiel: Schriftsatz des Staatlichen Schulamts zur Leistungsbewertung oder zum Einbehalten von Schülerarbeiten oder Versetzung an eine andere Schule  Widerspruchsrecht J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

18 Rechtssystematik - Zusammenfassung
Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein  ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof); Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z.B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang; Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z.B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behörden, Dienststellen, Bedienstete; Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde Erlasse und Verfügungen sind Gesetzen und Verordnungen nachgeordnet, sie entfalten keine Rechtsnorm! J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

19 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
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20 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Hessisches Schulgesetz (HSchG) J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

21 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Hessisches Schulgesetz (HSchG) Bildungs- und Erziehungsauftrag: § 2 Grundsätze für die Verwirklichung § 3 Förderung der Schülerinnen und Schüler anderer Sprache § 8a Leistungsbewertung §§ Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen: § 82 Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer § 86 Selbstverwaltung der Schule: §§ 127 a, b, c, d Schulkonferenz: §§ 128 – 132 Konferenzen der Lehrkräfte: §§ 133 – 136 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

22 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Verordnungen J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

23 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler Konferenzordnung Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) Verordnungen J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

24 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Erlasse J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

25 Schulrecht und Zweite Staatsprüfung
Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass vom 29. April 2015 Unterrichtsausfall bei großer Hitze, Erlass vom 18. März 2015 Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz Erlass vom 1. November 2011 Durchführung von pädagogischen Tagen, Erlass vom 6. Oktober 2013 Religionsunterricht, Erlass vom 3. September 2014 Verteilen von Schriften, Aushänge und Sammlungen in den Schulen, Erlass vom 12. Oktober 2017 Erlasse J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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