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Neue Regionalpolitik Juni 2006

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Präsentation zum Thema: "Neue Regionalpolitik Juni 2006"—  Präsentation transkript:

1 Neue Regionalpolitik Juni 2006
INTERREG IV und Neue Regionalpolitik Fördermöglichkeiten in der Nordwestschweiz Véronique Bittner-Priez, REGIO BASILIENSIS (IKRB)

2 Nordwestschweizer Beteiligung an INTERREG IV
Neue Regionalpolitik Juni 2006 Nordwestschweizer Beteiligung an INTERREG IV Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura Ähnlich INTERREG III beteiligen sich in der Nordwestschweiz die Kantone BS, BL, AG, SO und JU sowie der Bund an INTERREG IV. D.h. dass sie Gelder für die Projektförderung zur Verfügung stellen. Hier möchte ich Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass Schweizer Projektpartner nicht in den Genuss von EU-Förderhilfen kommen können. Sie können aber kantonalen und/oder Bundeshilfen beantragen. Schweizerische Eidgenossenschaft

3 INTERREG IV-Programmgebiete mit Nordwestschweizer Beteiligung (I)
INTERREG IVA Oberrhein

4 INTERREG IV-Programmgebiete mit Nordwestschweizer Beteiligung (II)
INTERREG IVB Alpenraum INTERREG IVB Nordwesteuropa

5 INTERREG IV-Programmgebiete mit Nordwestschweizer Beteiligung (III)
INTERREG IVC

6 Bundesbeteiligung an INTERREG IV (I)
Neue Regionalpolitik Juni 2006 Bundesbeteiligung an INTERREG IV (I) INTERREG IV NRP Ausstattung: Mio. CHF Projekte zur Stärkung von Unternehmertum, Innovations-kraft, Wettbewerbsfähigkeit Ich möchte mit der Bundesbeteiligung anfangen. Wie Rudolf Schiess es dargelegt hat… Integration von INTERREG IV in die NRP Kein autonomes Instrument mehr Das Bundesgesetz über Regionalpolitik definiert den Rahmen bzw. die Spielregeln der Bundesbeteiligung an INTERREG IV Ziel der NRP: Stärkung der Innovationskraft, der Wertschöpfung und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen Der Bund fördert nur Projekte, die den Zielen der NRP entsprechen.

7 Neue Regionalpolitik Juni 2006
Bundesbeteiligung an INTERREG IV (II) Förderschwerpunkte INTERREG IVA Oberrhein A. Gemeinsame Nutzung der ökonomischen Potenziale des Oberrhein-Raumes Förderung der angewandten Forschung und des Technologietransfers NRP Förderung der Kooperation von KMU und deren grenzüberschreitenden Aktivitäten Förderung des Oberrhein-Raumes als attraktivem Wirtschaftsstandort und Tourismusdestination B. Förderung des Oberrhein-Raumes als integrierte Bildungs-, Arbeits- und Wohnregion Förderung der grenzüberschreitenden Vernetzung von Bildung und Ausbildung, Förderung der Zweisprachigkeit Erhöhung der Durchlässigkeit und stärkere Integration des Arbeitsmarktes Förderung der Zusammenarbeit zwischen sozialen und kulturellen Einrichtungen Ausbau und Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Diensten C. Nachhaltige Entwicklung des Oberrhein-Raumes Förderung von Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der natürlichen Ressourcen und zu deren nachhaltiger Nutzung Förderung des Einsatzes von regenerativen Energien und Steigerung der Energieeffizienz Förderung der grenzüberschreitenden Nutzung der Verkehrssysteme Sie sehen hier die Förderschwerpunkte des Programms INTERREG IVA Oberrhein als Beispiel. Ich habe diesen Förderschwerpunkten mit den Zielen der NRP vergliechen. Ähnlicher Vergleich mit den Förderschwerpunkten der Programme INTERREG IVB Nordwesteuropa und Alpenraum sowie des Programms INTERREG IVC möglich

8 Kantonale Beteiligung an INTERREG IV
Neue Regionalpolitik Juni 2006 Kantonale Beteiligung an INTERREG IV Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Rahmenkredite (1.75 resp Mio. Franken) Kantone Aargau und Jura: Spezifische Budgetlinien Ich komme jetzt zur Beteiligung der Nordwestschweizer Kantone. Kanton Solothurn: Projektweise Beteiligung

9 Neue Regionalpolitik Juni 2006
INTERREG IV und Neue Regionalpolitik INTERREG IV NRP Im Gegensatz zum Bund werden sich die Kantone sowohl innerhalb (roter Kreis) als auch ausserhalb (blauer Kreis) der NRP an INTERREG IV beteiligen. Mit anderen Worten werden die Kantone sowohl Projekte fördern können, die den Zielen der NRP entsprechen, als auch Projekte, die den Zielen der NRP nicht entsprechen. Kantone Bund + Kantone

10 Auswahlverfahren Nordwestschweiz INTERREG IVA Oberrhein
Anträge auf Bundes- und kantonale Förderung Anträge auf EU-Förderung Nordwestschweiz REGIO BASILIENSIS (IKRB) Gegenseitige Information INTERREG-Sekretariat Kantonale Verwaltung INTERREG-AG (1. Prüfung) Stellungnahme Fachliche INTERREG IVA Oberrhein Fachliche Stellungsnahme Regierungsräte INTERREG-AG (2. Prüfung) Beschluss INTERREG-BA

11 Ansprechpartner in der Schweiz
REGIO BASILIENSIS (IKRB) Nordwestschweizer Koordinationsstelle INTERREG IVA Schweizerische Koordinationsstelle INTERREG IVC Bundesamt für Raumentwicklung Schweizerische Koordinationsstelle INTERREG IVB

12 Aufgaben der REGIO BASILIENSIS (IKRB)
Information und Beratung der Schweizer Projektpartner Prüfung der Anträge auf Bundes- und kantonale Förderung Projektbegleitung Koordination zwischen den Nordwestschweizer Kantonen Verwaltung der Bundesgelder Öffentlichkeitsarbeit Etc.

13 Neue Regionalpolitik Juni 2006
Vielen Dank!


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