Inventar-Pflicht der Gemeinden

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
Advertisements

Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Objektschutz: Staatsaufgabe oder Eigenverantwortung?
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.
Selbstregulierung in der Bauindustrie erste Ergebnisse nächsten Aufgaben.
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht am 23. November 2007 KURT-DIETRICH RATHKE RECHTSANWALT.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Zuschuss für den Neubau des Tierheims in Großerlach Pflichten des Kreises Hintergrund Gründe für die Zustimmung Beschlussvorschlag.
Projekt Die Anzahl aktiver Minigolfer ist in den letzten 20 Jahren dramatisch zurückgegangen Sämtliche Bemühungen diesen Abwärtstrend zu stoppen.
FD 24, Dr. Vossler Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Fachdienst 24 -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- Disponibilität des.
Funktionsweise eines Funambolservers Natascha Graf Aachen, 01. Februar 2010.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Das Gleichstellungsgesetz spricht eine deutliche Sprache.
Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.
Ist der Naturschutz ein Partner oder Gegenspieler zur Jagd? Diskussionsbeiträge vom WWF St. Gallen-Appenzell Weiterbildungsanlass vom 4. April 2016 des.
1 geplante Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz.
Oktober Kirchgemeindereglement (KGR) Dr. Benno Schnüriger Präsident Synodalrat Herbsttreffen der Kirchenpflegen Oktober 2014.
Begehung von Wildbächen Rechtsgrundlagen Horst Fischer.
Wie weiter nach der Abstimmung vom 24.November 2013 ? Der Status quo plus und die Rolle der beiden regionalen Räte BJR und RFB Generalversammlung von BERNbilingue.
© VDRB Statistische Daten der Bienenhaltung Autor: Dieter Schürer, ZV VDRB, Ressortleitung Honig.
Umweltinformationsgesetz Das neue Umweltinformationsgesetz (UIG) Oktober 2005.
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
Betreuung von Lernanfängern im Schuljahr 17/18
Informationen zu den laufenden Geschäften im AfG/ Abteilung Alter
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
Ökologische Infrastruktur: Anforderungen und Lösungen aus Sicht des Naturschutzes Werner Müller.
Ziele zum Thema: Austausch von Wissen und Erfahrungen
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Schnittstellen Zivilschutzkommando - Administativstelle
GWR – Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister
Umwelt.
Wo kann ich mich beschweren?
Konjunkturelle Fluktuationen 1
Erneuerbar Heizen ohne Mehrkosten
Informations-Offensive Mehlschwalbe – Gemeinden kennen ihre Verantwortung Stephanie Michler, Pauline Aelvoet, Reto Spaar Foto: Alain Georgy.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Rheinland Cup + ClickBall Rheinland Cup
Begleiteter Besuchstreff 2018 Begleitete Besuchstage
SAGW-Veranstaltungsreihe «UN Sustainable Development Goals
Bei dieser Präsentation wird sicher eine Diskussion mit dem Publikum entstehen, die zu Aktionsschritten führt. Verwenden Sie PowerPoint, um diese Aktionsschritte.
Handlungsfelder Aspekte Prämissen Inhalte Umsetzungsprozesse
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG KAPITEL IV
Staatsziel Sportförderung
Entnahme von Abwasserproben
Entwicklung der Sozialhilfe im Oberwallis Dieter Müller, Bereichsleiter Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis Donnerstag,
Export von unverschmutztem Aushub
Inventarverzeichnis im Verein
Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
Was tun, wenn der Bescheid ausläuft?
Geschäftsregeln in XÖV-Standards XÖV-Konferenz 2018
UNION, Schweizerische Philanthropische Gesellschaft
Barbara Perriard, Leiterin der Sektion Politische Rechte
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
CEPEJ-Datenerhebung Erfahrungsaustausch DE - CH
Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2018/19
Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?
(wird seit 1950 auch Deming-Kreis genannt!)
Lehrveranstaltungsbearbeitung und Raumzuweisungen ab WiSe 2017
Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2019/20
Invasive Arten.
Ein Modell zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
CLI – KKW Cattenom Dienstag, 2. April 2019
KABO Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen.
Vorstellung des neuen Entwurfes / Presentazione della nuova bozza
Grundstücksrecht Falllösung 4.
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
 Präsentation transkript:

Inventar-Pflicht der Gemeinden Umweltdelikte verhindern Mathias Villiger, Projektleiter Delegiertenversammlung, 4. November 2017

Herleitung Inventar-Pflicht für Gebäudebrüter: Gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Gebäudebrüter vorhanden  Kantonale Gesetze sind klar Umsetzung nötig Rolle als Vereine und als Verband?

Argumentationskette in Etappen: 1 GJV 2 KNHV 3 KNHV 4 KNHV 8 PBG 7 PBG 6 KNHV 5 KNHV

Etappe 1: Kant. Gesetz über Jagd und Vogelschutz § 27: Es gelten als geschützte Tiere, sämtliche nicht jagdbaren Vogelarten, die in der Schweiz frei vorkommen. (Jagdbar sind: Fasanenhähne, Ringel- und Türkentauben, Stockenten, Haubentaucher, Blässhühner, Raben-, Saat- und Nebelkrähen, Elstern, Eichelhäher). Folgerung: Segler / Schwalben sind geschützt.

Etappe 2: Kant. Natur- u. Heimatschutzverordnung § 13: „Naturschutzobjekte sind Lebensräume für seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten..., ferner Gebäude oder Gebäudeteile, wenn sie als Lebensraum für geschützte Tiere bedeutsam sind.“ Folgerung: Hauswände mit Gebäudebrütern sind Naturschutz-Objekte.

Etappe 3: Kant. Natur- u. Heimatschutzverordnung § 7: „Für folgende Sachgebiete werden je separate Inventare erstellt: a. Objekte des Naturschutzes ...“ Folgerung: Für Nistplätze von Gebäudebrütern sind Inventare zu erstellen.

Etappe 4: Kant. Natur- u. Heimatschutzverordnung § 4: „Das ALN und das ARE setzen die überkommunalen, die Gemeinden setzen die kommunalen Inventare fest.“  Folgerungen: Gemeinden sind zuständig für Gebäudebrüter-Inventare und  Mehlschwalben-Offensive der Vogelwarte deckt Aufgabe ab!

Etappen 5 und 6: Kant. Natur- u. Heimatschutzverordnung § 6: „Die Inventare enthalten wenigstens folgende Angaben: knappe Umschreibung/Wertung, bestehende Schutzmassnahmen, Schutzzweck.“ § 9: „Schutzmassnahmen gemäss § 205 PBG sind anzuordnen, wenn oder soweit planungsrechtliche Massnahmen und die Bauvorschriften einen fachgerechten Schutz sowie Pflege und Unterhalt nicht sicherstellen.“ Querverweis aufs Planungs- und Baugesetz

Etappen 7 und 8: Kant. Planungs- und Baugesetz § 205: „Der Schutz erfolgt durch: Massnahmen des Planungsrechts; Verordnung (b. Schutzmassnahmen über ein grösseres Gebiet); Verfügung; Vertrag.“ § 209: „Die schriftliche Mitteilung an den Grundeigentümer über die Aufnahme seines Grundstücks in ein Inventar bewirkt das Verbot, am bezeichneten Objekt ohne Bewilligung der anordnenden Behörde tatsächliche Veränderungen vorzunehmen.“ Folgerungen: Gemeinden informieren Gebäudeeigentümer Erlass Schutz-Vorschriften Die Gemeinden informieren die Gebäudeeigentümer über das Inventar und erlassen Vorschriften, um den Schutz zu gewährleisten.

Fazit aus den gesetzlichen Grundlagen: Nistplätze von Gebäudebrütern = Naturschutzobjekte Gemeinden sind verpflichtet zu: Inventaren Information Gebäudeeigentümer Umsetzung Schutz mit geeigneten Massnahmen

Wie handhaben wir diese Ausgangslage? Rechtlich klar: Nistplätze haben Anspruch auf Schutz! Unsere Rolle: Aufklärung, Information, Sensibilisierung und Schutz durch Gemeinden veranlassen Daten / Inventare vorhanden: Umsetzung gefordert! Schutz nicht 100% – Interessenabwägung: Zumutbarkeit, Eigentumsrechte Wir müssen die Gemeinden dazu bringen, mit den vorhandenen Grundlagen den Schutz zu gewährleisten

Weiteres Vorgehen: BirdLife Zürich: Brief an die Gemeinden Verwaltungs- und politische Ebene ansprechen Sektionen werden über Versand informiert Parallel dazu: Weiterbildungsanlass der Aktionsgruppe Segler & Schwalben im Frühjahr 2018 BirdLife Zürich wird seinerseits mit einem Brief an die Gemeinden gelangen (entspricht der ursprünglichen Absicht): Gelegenheit, um auf die Umsetzung der Inventardaten im Rahmen der Vogelwarte-Versands zu pochen! Verwaltungs- und politische Ebene ansprechen: Bausekretariat und zuständige Gemeinderäte

© Beat Walser