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Veröffentlicht von:Leonard Geier Geändert vor über 8 Jahren
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Zuschuss für den Neubau des Tierheims in Großerlach Pflichten des Kreises Hintergrund Gründe für die Zustimmung Beschlussvorschlag
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Pflichten des Landkreises Das LRA ist zuständige Tierschutzbehörde Tiere aus schlechten Tierhaltungen müssen vorläufig oder dauerhaft untergebracht werden Dazu müssen sie gegebenenfalls eingefangen und transportiert werden
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Hintergrund Das Tierheim von 1970 weist seit längerer Zeit erhebliche bauliche Mängel und Unzulänglichkeiten auf: Fehlende Quarantänemöglichkeiten Raumnot Allgemein mangelhafter Bauzustand
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Übersicht über die Gebäude
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Platzmangel
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Nur eine Toilette !
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Futter-Küche im Heizraum
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Die Zwinger sind nicht mehr zeitgemäß
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Mangelnde Quarantäne
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Hundewelpen im Büro
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Katzenhaus ohne fließendes Wasser
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Bereits im Jahr 1999 hat sich der neue Vorsitzende Herr Antretter an den Landkreis gewandt und das Gespräch über die Notwendigkeit eines Neubaus gesucht. Besprechung mit allen Tierschutzvereinen (1999) –Vielgestaltige Tierschutzarbeit im Kreis –Kein Konsens für ein Kreistierheim Beginn der Planungen für einen Neubau in Großerlach
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Erneute Besprechungen im Jahr 2002: Kapazität, Finanzierung Fundtiere können nur aus den Vertrags- gemeinden aufgenommen werden Mindestens 50% Eigenkapital vorhanden Vertragsgemeinden übernehmen 25% Landeszuschuss von 15.000 € genehmigt Der Antrag bezieht sich auf einen Festbetrag, der Tierschutzverein übernimmt das Risiko der Kostensteigerung
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Erste Bauphase
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Zweite Bauphase
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Gründe für die Zustimmung Der Rems-Murr-Kreis muss erheblich vernachlässigte Tiere –einfangen, –transportieren und –verlässlich unterbringen können. Das einzige geeignete Tierheim ist baufällig. Die bisherige Zusammenarbeit ist hervorragend und ohne Alternative. Der Vorstand bietet Gewähr für eine langfristig vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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Beschlussvorschlag Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen: Der Neubau des Tierheims Großerlach des Tierschutzvereins Backnang und Umgebung e.V. wird durch den Rems-Murr-Kreis mit 250.000 € bezuschusst, zahlbar ab 2006 in 3 Jahresraten zu je 83.333 €. Der Tierschutzverein verpflichtet sich dafür, die vom Landratsamt unterzubringenden Hunde, Katzen, Kleintiere und – nach vorhandenen Möglichkeiten – andere Tiere aus dem Kreisgebiet aufzunehmen und nach der Quarantäne kostenlos zu übernehmen. Für die während der Quarantäne anfallenden Kosten wird dem Kreis vom Tierschutzverein ein jährlicher Freibetrag von 3.000 € gewährt.
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