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Wie weiter nach der Abstimmung vom 24.November 2013 ? Der Status quo plus und die Rolle der beiden regionalen Räte BJR und RFB Generalversammlung von BERNbilingue.

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Präsentation zum Thema: "Wie weiter nach der Abstimmung vom 24.November 2013 ? Der Status quo plus und die Rolle der beiden regionalen Räte BJR und RFB Generalversammlung von BERNbilingue."—  Präsentation transkript:

1 Wie weiter nach der Abstimmung vom 24.November 2013 ? Der Status quo plus und die Rolle der beiden regionalen Räte BJR und RFB Generalversammlung von BERNbilingue Mittwoch, 22. Juni 2016 Altes Tramdepot, Bern

2 Das Sonderstatut: Historischer Rückblick Abstimmungsergebnisse vom 24. November 2013 Folgen der Abstimmung Das Status-quo-plus-Projekt Die «plus» des Status quo plus Die Rolle der regionalen Räte BJR und RFB Schlussfolgerung Traktanden

3 2004: Der Grosse Rat verabschiedet das Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (SStG). 2006: Inkrafttreten des SStG und Einsetzung des Bernjurassischen Rats (BJR) sowie des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB). 2009: Veröffentlichung des Schlussberichts der Interjurassischen Versammlung (IJV), die zwei Lösungsansätze beantragt: 1) die Weiterentwicklung des Sonderstatuts, 2) die Gründung eines neuen aus 6 Bezirken/Gemeinden bestehenden Kantons. 2011: Der BJR legt dem Regierungsrat seine Vorschläge für die Weiterentwicklung des Sonderstatuts vor. 2014: Die Staatskanzlei legt ihren Schlussbericht über die Weiterentwicklung des Sonderstatuts und der kantonalen Zweisprachigkeit vor. 2015: Der Regierungsrat genehmigt einen Teil der Schlussfolgerungen des Berichts und beauftragt die Staatskanzlei mit der Umsetzung (RRB Nr. 128/2015). Das Sonderstatut: Historischer Rückblick

4 Abstimmungsergebnisse vom 24. November 2013

5 Folgen der Abstimmung Das klare Abstimmungsergebnis vom 24. November 2013 erteilt dem IJV-Vorschlag eines neuen aus 6 Bezirken/Gemeinden bestehenden Kantons eine klare Absage. Das Ergebnis stärkt den zweiten Lösungsansatz der IJV, d. h. die Weiterentwicklung des Sonderstatuts des Berner Juras und des zweisprachigen Amtsbezirks Biel, den sogenannten Status quo plus. Das Ergebnis ebnet den Weg für die Abstimmungen auf Gemeindeebene, namentlich in der Stadt Moutier, die JA gestimmt hat.

6 Das Status-quo-plus-Projekt Ziel: «Verbesserung der heutigen Situation» gemäss IJV. Weiterentwicklung des Sonderstatuts des Berner Juras und Welschbiels sowie Stärkung der kantonalen Zweisprachigkeit. 2012 setzt die Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe ein, in welcher der BJR und die Bieler Juradelegation (DBAJ) vertreten sind. Nach drei Jahren Arbeit wird der Schlussbericht vom 27. November 2014 dem Regierungsrat vorgelegt. Der Regierungsrat beschliesst, einen Teil der Elemente des Schlussberichts zu übernehmen und sie umzusetzen; andere Aspekte finden keine Berücksichtigung. Ab Februar 2015 beginnt die Phase zur Umsetzung der verabschiedeten Empfehlungen.

7 Die «plus» des Status quo plus Kultur: Schaffung der Stelle eines BJR-Kulturbeauftragten. Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Kulturbeiträge. Wirtschaft: Vorabstellungnahme des BJR zu NRP- und Interreg-Projekten. Zusammenarbeit: Teilnahme an den Sitzungen der arcjurassien.ch und der Transjurassischen Konferenz. Unterstützung der Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD). Politische Mitwirkung: Stärkung der politischen Mitwirkung von BJR und RFB bei Ernennungen und Konsultationen. Verwaltung: Erhöhung des Personalbestands in den Generalsekretariaten von BJR und RFB. Übertragung von Kompetenzen mit Globalbudget einer kantonalen Direktion. RFB/CAF: Erweiterung des Handlungsperimeters auf den Verwaltungskreis Biel/Bienne. Zweisprachigkeit: Bildung einer Zweisprachigkeitskommission, Einsetzung von französischsprachigen Anlaufstellen in den kantonalen Direktionen.

8 Rolle der regionalen Räte BJR und RFB Die beiden regionalen Räte: handeln über ihr Antrags- und Initiativrecht sind die Garanten des SStG und der französischsprachigen Minderheitsrechte setzen sich für die Rechte der Minderheit ein betreiben politischen Lobbyismus bei der Verwaltung, beim Regierungsrat und beim Grossen Rat pflegen regelmässige Kontakte mit der Kantonsverwaltung und den gewählten Politikerinnen und Politikern fördern die französischsprachige und die zweisprachige Kultur begünstigen den regionalpolitischen Wettbewerb Der BJR gewährt auch Kultur- und Sportbeiträge.

9 Schlussfolgerung Der Kanton gewährt der französischsprachigen Minderheit ein Sonderstatut und dessen Weiterentwicklung, den Status quo plus. Doch der übrige Kanton profitiert ebenfalls von seiner französischsprachigen Minderheit!

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit !


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