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Grundgedanke Trainerlinks Voriges Thema Grundgedanke Trainerlinks Nächstes Thema Das Schuldverhältnis = Anspruch auf Tun oder Unterlassen = Rechtsverhältnis mit mehreren Ansprüchen, vor allem gegenseitige Verträge (z.B. §§ 433 ff.) im weiteren Sinn (§ 194) im engeren Sinn (§ 311) § 241 Abs. 1 § 311 Abs. 2,3 § 311a Abs.1,2 Sonderfälle: Leistungspflichten Hauptleistungen Nebenleistungen “Leistungsinteresse” (“Schadensersatz statt der Leistung”) Schutzpflichten § 241 Abs. 2 “Integritätsinteresse” (“Schadensersatz wegen Pflichtverletzung”)