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1 Eramusstudenten: Bitte bei Lehrstuhl per e-mail mit Namen und Matrikelnummer zur mündlichen Prüfung am Ende des Semesters anmelden. Prüfungstermin: Montag,

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1 1 Eramusstudenten: Bitte bei Lehrstuhl per e-mail mit Namen und Matrikelnummer zur mündlichen Prüfung am Ende des Semesters anmelden. Prüfungstermin: Montag, 13. Juli, ab 9.00 Uhr

2 2 Lerneinheit 13 – 27.05.2009 Überblick A.Leistungsstörungen 5. AbschnittSchutzpflichtverletzungen (Rücksichtnahmepflichtverletzungen) § 19 Schutzpflichtverletzungen im vorvertraglichen Bereich

3 3 I.Einführung: Vorvertragliches Schuldverhältnis Fall: Der Privatmann K und der Unternehmer V führen Vertragsverhandlungen über den Kauf eines Wohnhauses. Der Mitarbeiter M des V stößt versehentlich das Notebook des K vom Tisch, wobei es beschädigt wird. Variante: M nennt K auf dessen Frage versehentlich eine falsche Zugfahrzeit für die Rückfahrt, wodurch K zusätzliche Übernachtungskosten entstehen.

4 4 § 19 Schutzpflichtverletzungen im vorvertraglichen Bereich I.Einführung: Vorvertragliches Schuldverhältnis Variante: V gibt dem K eine unzutreffende steuerliche Auskunft über die Absetzbarkeit des Kaufpreises. Dadurch erklärt sich K mit einem um 10.000 € zu hohen Kaufpreis einverstanden. Variante: Die steuerliche Auskunft war ursprünglich richtig. Kurz vor Kaufvertragsschluss erfährt V von einer Steuerrechtsänderung, die nunmehr dazu führt, dass der Kaufpreis nicht mehr absetzbar ist.

5 5 § 19 Schutzpflichtverletzungen im vorvertraglichen Bereich I.Einführung: Vorvertragliches Schuldverhältnis 1.Bedeutung des Rechtsinstituts der culpa in contrahendo - Entwicklung seit v. Jhering (1861) - Allgemeines Prinzip schon vor SMG - Rechtsgeschäftsähnliche Haftung - Haftungsgrund: Erhöhte Einwirkungsmöglichkeiten auf Rechtssphäre des anderen (Kompensation durch erhöhte Rücksichtnahmepflichten)

6 6 § 19 Schutzpflichtverletzungen im vorvertraglichen Bereich I.Einführung: Vorvertragliches Schuldverhältnis - Zwei Fallgruppen: - Schutz von Rechtsgütern vor Verletzungen (Schließung von Lücken im Deliktsrecht) - Schutz des Vermögens und der rechtgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit (Schutz vor dem nicht erwartungsgerechten Vertrag) >>> Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung und Fremdfürsorge (Haftung)

7 7 2.Voraussetzungen a)Vorvertragliches Schuldverhältnis iSd § 311 II Nr. 1: Aufnahme von Vertragsverhandlungen (wechselseitige Kommunikation mit dem Ziel, uU einen Vertrag abzuschließen – tlw. enger; zB Bestellung eines Tisches im Restaurant) Nr. 2: Anbahnung eines Vertrages (zB konkretes Kaufinteresse in Supermarkt) Nr. 3: Ähnliche geschäftliche Kontakte (zB Betreten eines Geschäfts zum Preisvergleich)

8 8 2.Voraussetzungen b)Drittverhältnisse, § 311 III aa)Inanspruchnahme besonderen Vertrauens und Einflussnahme auf Verhandlungen zB Vertreter, Verhandlungsgehilfe, Gutachter (Sachwalterhaftung) bb)Wirtschaftliches Eigeninteresse Dritter handelt „in eigener Sache“; zB Gebrauchtwagenhändler (bei Fachkenntnissen zugleich Fallgruppe 1)

9 9 II.Einfacher Schadensersatz, § 280 I (Überblick) 1.Voraussetzungen a) Vorvertragliches Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung - Rechtfertigung von Rücksichtnahmepflichten - Typische Pflichtinhalte (wie oben) - Kumulative Schlechtleistung/Nichtleistung c) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 2.Rechtsfolge Schadensersatz neben der Leistung (grds. Verletzung des Integritätsinteresses – negatives Interesse)

10 10 II.Einfacher Schadensersatz, § 280 I 3. Konkretisierung des Schutzes der Entscheidungsfreiheit a) Abgrenzung: Vertragliche Haftung (Problem: Stillschweigende Auskunftsverträge trotz Unentgeltlichkeit; zB BGHZ 140, 111) b) Nicht erwartungsgerechter Vertrag aa) Positive Fehlinformationen bb) Unterlassene Aufklärung zB BGH, NJW 1991, 1673: schikanöse Nachbarverhalten Kriterien: Einerseits: Marktwissen; nicht präsentes Wissen Andererseits: Präsentes Wissen; Auftreten als Fachmann; erkennbare Unerfahrenheit des anderen Teils cc) Entscheidungsdruck/Überrumpelung (Verhältnis zu §§ 123 I, 138 II)

11 11 II.Einfacher Schadensersatz, § 280 I 3. Konkretisierung des Schutzes der Entscheidungsfreiheit c) Nicht zustande kommender Vertrag - Fehlende Einigung (zB Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund; auch bei Formbedürftigkeit) - Wirksamkeitshindernisse (Genehmigung, Form) d) Rechtsfolgen im Einzelnen - Ersatz des Vertrauensschadens (zB entgangenes Alternativgeschäft) - Vertragsaufhebung (Frist: § 124 analog? aA jetzt BGH, NJW 2008, 506) - Vertragsanpassung (jeweils mit Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens) - Anspruch auf positives Interesse

12 12 III.Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 282 1.Voraussetzungen a) Vorvertragliches Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung (nicht Aufklärungspflichtverletzungen) c) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 d) Späterer Vertragsschluss e) Unzumutbarkeit für den Gläubiger

13 13 2.Rechtsfolge a) Schadensersatz statt der Leistung (Verletzung des Leistungsinteresses) b) Verhältnis zum Schadensersatz neben der Leistung (Verletzung des Integritätsinteresses)

14 14 IV.Rücktritt, § 324 1.Voraussetzungen des Rücktritts a) Rücktrittserklärung, § 349 b) Vorvertragliches Schuldverhältnis c) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung d) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 e) Späterer Abschluss eines gegenseitigen Vertrages f) Unzumutbarkeit für den Gläubiger 2.Rechtsfolgen (Untergang der Primäransprüche; §§ 346 ff.)


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