Seminar für die Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten 1. Leitfaden zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen 2. Dokumentation der Ergebnisse Beispiel: Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsmedizinische Vorsorge Universität Hohenheim J. Hosseinzadeh
Arbeitsschutzgesetz / Betriebssicherheitsverordnung § 5 / § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungen ermitteln Gefährdungen beurteilen Risikoanalyse Maßnahmen ermitteln Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Die Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren Arbeitsstoffe Maßnahmen treffen Wechselwirkungen Arbeitsmittel Maßnahmen durchführen Psychische Belastungen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentiren und diese jährlich auf die Aktualität zu prüfen.
Gefährdungsbeurteilung § 5 ArbSchG und § 3 ArbmittSichV Gefährdungsermittlung Gefährdungen beurteilen: Sind Maßnahmen nötig? Arbeitsplatz / Aufgaben Alters- und alternsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes Maßnahmen ermitteln Maßnahmen können z. B. technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen sein Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe Die Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren Arbeitszeit und Arbeitsorganisation Arbeitsablauf / Arbeitsumgebung Maßnahmen schriftlich mit Datum festlegen (12.03.2015) Arbeitsstoffe/Arbeitsgegenstände Arbeitsmittel / vorhersehbare Betriebsstörungen Festgelegte Maßnahmen vom 12.03.2015 durchführen Wechselwirkungen (Arbeitsmittel+Arbeitsumgebung+Arbeitsgegenstände) Psychische Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Ergebnis der Maßnahmendurchführung vom 12.03.2015 dokumentieren Risikoanalyse Schutzziele festlegen Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.