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Die neue Prüfungsverordnung 2007

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Präsentation zum Thema: "Die neue Prüfungsverordnung 2007"—  Präsentation transkript:

1 Die neue Prüfungsverordnung 2007
Referent: Dieter Paust Hauptgeschäftsführer Deutsches Kfz-Gewerbe NRW

2 Seit dem 01.08.2007 gilt beim Kfz-Mechatroniker die „Gestreckte Gesellenprüfung“ als Regel

3 Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 findet am Ende des zweiten Jahres statt. Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis der Gesellenprüfung wird durch die Gewichtung der in den Teilen 1 und 2 erzielten Leistungen ermittelt.

4 Struktur der Gesellenprüfung Teil 1- Praxis
3 Arbeitsaufgaben (4 Stunden) darin: Fachgespräch/e (ca. 10 Minuten) (Gewichtung: 15 % der Arbeitsaufgaben) Schriftliche Aufgabenstellungen (3 Stunden) Prüfungsdauer gesamt: max. 7 Stunden Anrechnung der erzielten Leistung im Teil 1 zum Ergebnis der Gesellenprüfung mit 35 %

5 Gesellenprüfung Teil 1:
1. Arbeitsaufgabe - Praxis Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen und Diagnose von Fehlern Anfertigen von Mess- und Prüfprotokollen an mind. einem der nachfolgenden Systeme: Bordnetzsystem Beleuchtungssystem Ladestromsystem Startsystem

6 Gesellenprüfung Teil 1:
2. Arbeitsaufgabe - Praxis Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems Erstellen einer Dokumentation

7 Gesellenprüfung Teil 1: 3. Arbeitsaufgabe - Praxis
Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen Baugruppe Erstellen einer Dokumentation

8 Ziel der Gesellenprüfung Teil 1:
Der Prüfling soll ... Schaltpläne und Funktionen analysieren Mittel der technischen Kommunikation nutzen Arbeitsschritte planen und dokumentieren Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen Messungen durchführen und dokumentieren Fachbezogene Probleme incl. Lösung darstellen Vorgehensweise begründen können

9 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker
„Leistung lohnt“ Anzahl der Punkte in den Teilen 1 und 2 die benötigt werden um im Gesamtergebnis die Note 4 zu erreichen.

10 Struktur der Gesellenprüfung Teil 2:
Teil 2 Praxis: 4 Kundenaufträge ( 5 Stunden) Davon 2 Kundenaufträge an Fahrzeugen des gewählten Berufschwerpunktes: Pkw-Technik, Nfz-Technik, Motorradtechnik, Kommunikationstechnik darin: Fachgespräch/e ca. 20 Minuten (Gewichtung: 15 % der Kundenaufträge) Teil 2 Theorie: 3 Fächer (5 Stunden)

11 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
1. Kundenauftrag Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an Fahrzeugsystemen unter Einbeziehung der Abgaszusammen- Setzung Recherche von Reparaturinformationen Erstellen einer Dokumentation

12 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
2. Kundenauftrag Instandhalten von Fahrzeugsystemen Recherche von Reparaturdateien Erstellen einer Dokumentation Hinweis: Die Kundenaufträge 1 und 2 sind verbindlich für alle Schwerpunkte. Die nachfolgenden Arbeitsaufgaben 3 und 4 beziehen sich auf den Schwerpunkt:Personenkraftwagentechnik.

13 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis :
3. Arbeitsaufgabe Untersuchen von Personenkraftwagen nach straßenverkehrsrecht- lichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften Verkehrssicherheit Betriebssicherheit Emissionsvorschriften Schäden oder Verschleiß oder Überprüfen von Fahrzeugsystemen nach herstellerspezifischer Dokumentation

14 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
4. Arbeitsaufgabe Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung an folgenden Systemen: a) Bremssystem b) Fahrwerksystem c) Komfortsystem d) Sicherheitssystem

15 Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 - Praxis:
Der Prüfling soll.... Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert selbstständig planen und umsetzen Informationssysteme nutzen mit Kunden kommunizieren Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen Funktionen überprüfen Diagnosesysteme einsetzen Fehler und Störungen diagnostizieren

16 Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 – Fachgespräch:
Der Prüfling soll... fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen. die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe auf- zeigen. die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben be- gründen können. Hinweis: Verknüpfung Kundenauftrag und Fachgespräch

17 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie:
Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik - Beschreiben kraftfahrzeugtechnischer Systeme, Erläutern der Funktionen und Analysieren der Verknüpfungen - Beschreiben der Vorgehensweise bei der Ausführung von Instandhaltungsarbeiten

18 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie:
2. Diagnosetechnik - Beschreiben der Vorgehensweise beim systematischen Ein- grenzen und Bestimmen von Störungen, Fehlern und deren Ursachen - Auswerten von Herstellerinformationen- und unterlagen

19 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie
3. Wirtschafts- und Sozialkunde - Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt

20 Gesamtergebnis Gesellenprüfung
Bestehensregel Teil 2 Praxis mind. Note 4 Teil 2 Theorie mind. Note 4 2 Fächer mind. Note 4; keine Note 6 Gesamtergebnis nach Gewichtung der Teile 1 und 2 mind. Note 4 mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn nützlich - nur auf Antrag des Prüflings -

21 Das neue Gesellenprüfungszeugnis Kfz-Mechatroniker
Ergebnis Gesamtnote Ergebnis Teil 1 Ergebnis Teil 2 ____________________________________________________ Einzelergebnisse Arbeitsaufgaben/ Kundenaufträge auf Beiblatt Ermittlung der Gesamtnote: 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Praxis 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Theorie 35,0% Gesamtpunkte Teil 1

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit…
Die neue Ausbildungsverordnung Kfz-Mechatroniker finden Sie unter techn. Berufe


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