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Betriebsärztliche Begehung
ThyssenKrupp Steel Europe Betriebsärztliche Begehung Konzeption und Methodik der Betriebsbegehung, Einführung in die Gefährdungsbeurteilung Dr. med. Georg v. Groeling-Müller MPH – Bochum,
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Betriebsärztliche Begehung
Zur Person Anlässe, Ziele und Formen der Begehung Partner des Betriebsarztes Vorbereitung und Durchführung Auswertung und Dokumentation Arbeitsschutzorganisation Beispiel einer Betriebsbegehung Theoretische Einführung
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Zur Person Dr. med. Georg v. Groeling-Müller MPH
Facharzt für Arbeitsmedizin Notfallmedizin – Reisemedizin (DTG) Master of Public Health ThyssenKrupp Steel Europe AG Betriebsärztlicher Dienst Duisburg Kaiser-Wilhelm-Str. 100 47166 DUISBURG Tel.: 0203/ Fax: 0203/
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Zur Person Medizinstudium in Freiburg
Klinik für Innere Medizin I und Kardiologie, Alfried-Krupp-Krankenhaus, Essen Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, Knappschaftskrankenhaus Dortmund Seit 2005: DB Gesundheit, ThyssenKrupp Steel Europe AG : berufsbegleitendes Zusatzstudium „Public Health“, Universität Düsseldorf Arbeitsschwerpunkte: Notfallmedizin Management im Gesundheitswesen und betriebliche Epidemiologie Dozent bei der BG: Suchterkrankungen im Betrieb
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Und wer sind Sie? Wer arbeitet schon in der Arbeitsmedizin?
Wer ist nicht in der klassischen Betreuung von Betrieben tätig? Wer arbeitet für einen AMD? Wer arbeitet für ein (größeres) Unternehmen?
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Anlässe für Betriebsbegehungen
Die erste Begehung in einem Betrieb Gesetzliche Bestimmungen §3 ASIG Wozu Begehungen? Die Ärzte anderer Fachrichtungen benötigen schließlich auch keine Arbeitsstättenbegehungen, um beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit festzustellen, obwohl dabei auch die individuellen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Auch im Zusammenhang mit Begutachtungen der Erwerbsfähigkeit sind Begehungen offensichtlich nicht erforderlich. Wozu dann Begehungen?? ohne Begehung keine Kenntnisse über die Arbeitsplätze ohne Kenntnisse über die Arbeitsplätze keine Arbeitsmedizin möglich Viele Fragestellungen sind ohne eine gezielte Betriebsbegehung nicht zu beantworten (z.B. Beurteilung der Einsatzfähigkeit) Alleinstellungsmerkmal! Abgrenzung gegenüber allen anderen Arztgruppen!
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§ 3 ASIG Aufgaben der Betriebsärzte
(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1.den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb, f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess, g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, 2.die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, 3.die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
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Anlässe für Betriebsbegehungen
Die erste Begehung in einem Betrieb Gesetzliche Bestimmungen §3 ASIG §10 ASIG
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§ 10 ASIG Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen.
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Anlässe für Betriebsbegehungen
Die erste Begehung in einem Betrieb Gesetzliche Bestimmungen §3 ASIG §10 ASIG §5 Arbeitsschutzgesetz-
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§ 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz wird der Arbeitgeber in der Regel die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt miteinbinden
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Anlässe für Betriebsbegehungen
Die erste Begehung in einem Betrieb Gesetzliche Bestimmungen §3 ASIG §10 ASIG §5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplatzbeurteilungen Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung Wir haben die Zuständigkeit für einzelne Betriebsteile unseres Unternehmens auf mehrere Betriebsärzte verteilt, wir führen gemeinsame Begehungen durch, um Neuanlagen kennenzulernen.
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Ziele von Arbeitsstättenbegehungen
Kenntnisse der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren erwerben Kritische oder überwachungspflichtige Arbeitsplätze erfassen Gefährdungen erkennen Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Ideen: festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken Beratung zu Vorsorgeuntersuchungen Kontakt zum Betrieb aufbauen Offenes Ohr für betriebliche Probleme Offene Fragen klären (z.B. aus der Sprechstunde)
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Formen von Arbeitsstättenbegehungen
Regelmäßige Sicherheitsbegehung Behördenbegehung Begehung aus aktuellem Anlass -
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Partner des Betriebsarztes 1
Fachkräfte für Arbeitssicherheit – schreibt Protokoll Vertreter der Betriebsleitung Betriebsrat Sicherheitsbeauftragte - Begehungen in Begleitung der Betriebsleitung oder der Sicherheitsfachkraft, nicht alleine (zumindest zu Beginn wegen fehlender Ortskenntnisse und Gefahren)
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Partner des Betriebsarztes 2 „bösartige Unterstellungen“
Fachkräfte für Arbeitssicherheit - sucht technische Gefahrenquellen Vertreter der Betriebsleitung – zeigt nur „aufgeräumte“ Bereiche Betriebsrat – sucht nach Erschwerniszulagen Sicherheitsbeauftragte – schweigt, Vorgesetzter dabei Betriebsarzt – sucht Gesundheitsbeeinträchtigungen - Begehungen in Begleitung der Betriebsleitung oder der Sicherheitsfachkraft, nicht alleine (zumindest zu Beginn wegen fehlender Ortskenntnisse und Gefahren)
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Partner des Betriebsarztes 3 Sichtweisen und Denkschemata
Fachkräfte für Arbeitssicherheit - „Sicherheitstechnische Inspektion“ – was macht die Anlage/Maschine Vertreter der Betriebsleitung – Ingenieure „technische Lösung“– was macht die Anlage/Maschine Betriebsrat – „Humanisierung der Arbeitswelt“ Betriebsarzt – „was machen die Menschen tatsächlich“ - Begehungen in Begleitung der Betriebsleitung oder der Sicherheitsfachkraft, nicht alleine (zumindest zu Beginn wegen fehlender Ortskenntnisse und Gefahren)
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Rolle des Betriebsarztes
„Bürostühle, Klos und Erste Hilfe Kästen“? „Im Hintergrund mitlaufend“ „Sich zeigen“ „andere Themen besprechen“ Aktiv, steuernd, in Frage stellend, lenkend
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Vorbereitung und Durchführung
Festlegen eines Begehungsplanes Termin Treffpunkt Teilnehmer Teilbereich Persönliche Vorbereitung Information Persönliche Schutzausrüstung Ausstattung Festlegen eines Begehungsplanes Termin Mittelfristige, z.B. jährliche Planung, in der Regel durch den Sicherheitsingenieur Die Begehungsintervalle sind nicht vorgeschrieben, sinnvoll ist eine Begehung/Jahr Treffpunkt: ruhiger Raum, damit eine Vorbesprechung möglich ist Teilnehmer: s. Partner Teilbereich: weniger ist oft mehr, 3 Stunden! Persönliche Vorbereitung Information Protokolle der vorausgegangenen Begehungen lesen, Vorgespräch mit dem Vorgänger/Sicherheitsfachkraft, ggf. gezielt Wissen anlesen zu relevanten Problemen Persönliche Schutzausrüstung (Vorbild!) Gehörschutz Handschuhe Schutzbrille Schutzkleidung Schutzhelm Sicherheitsschuhe Ausstattung Schreibblock/Stift evt. Checkliste Digitalkamera (Fotografiererlaubnis!) z.B. Gaswarngerät
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Auswertung und Dokumentation
Begehungsprotokoll Routinebegehung Datum Betrieb/Betriebsteil Teilnehmer Mängel Maßnahmen Controlling Verteiler - Begehungsprotokoll Häufig durch Arbeitssicherheit bei der Routine- und der Behördenbegehung Eigenes Protokoll bei Arbeitsplatzbesichtigung für die Patientenakte Persönliche Notizen Namen mit Funktion Arbeits- und Produktionsabläufe Zahl der Mitarbeiter Arbeitsweise (Schichtarbeit, Nacht- und Wochenendarbeit, Schichtrhythmus etc.) Charakteristische Arbeitsplätze (z.B. Steuermann, Kranführer) Wesentliche Belastungen (s. Gefährdungs-/Belastungsfaktoren)
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Auswertung und Dokumentation
Begehungsprotokoll Routinebegehung Arbeitsplatzbesichtigung Datum Betrieb/Betriebsteil/ Arbeitsplatz Teilnehmer Betr. Mitarbeiter Arbeitsplatz-anforderungen Belastungen Beurteilung Begehungsprotokoll Häufig durch Arbeitssicherheit bei der Routine- und der Behördenbegehung Eigenes Protokoll bei Arbeitsplatzbesichtigung für die Patientenakte Persönliche Notizen Namen mit Funktion Arbeits- und Produktionsabläufe Zahl der Mitarbeiter Arbeitsweise (Schichtarbeit, Nacht- und Wochenendarbeit, Schichtrhythmus etc.) Charakteristische Arbeitsplätze (z.B. Steuermann, Kranführer) Wesentliche Belastungen (s. Gefährdungs-/Belastungsfaktoren)
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Auswertung und Dokumentation
Persönliche Notizen Namen der Teilnehmer mit Funktion Arbeits- und Produktionsabläufe Zahl der Mitarbeiter Arbeitsweise Charakteristische Arbeitsplätze Wesentliche Belastungen - Namen mit Funktion Arbeits- und Produktionsabläufe Zahl der Mitarbeiter Arbeitsweise (Schichtarbeit, Nacht- und Wochenendarbeit, Schichtrhythmus etc.) Charakteristische Arbeitsplätze (z.B. Steuermann, Kranführer) Wesentliche Belastungen (s. Gefährdungs-/Belastungsfaktoren)
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Auswertung und Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung - Jede Begehung dient letztlich auch der Gefährdungsbeurteilung
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§ 5 Arbeitsschutzgesetz
Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
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§ 5 Arbeitsschutzgesetz
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4.die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. - Es hat sich bewährt, die Gefährdungen systematisch zu beschreiben.
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Faktorenklassifikation für Gefährdungs-/Belastungsfaktoren
Mechanische Gefährdung Ungeschützte bewegte Maschinenteile Bewegte Transport- und Arbeitsmittel Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltritt Unkontrolliert bewegte Teile Teile mit gefährlichen Oberflächen Absturz Elektrische Gefährdung Gefährliche Körperströme Lichtbögen Gefahrstoffe Gase Dämpfe Aerosole Flüssigkeiten Feststoffe Reaktionen Biologische Gefährdung Infektionsgefahr durch Mikroorga-nismen und Viren Allergene und toxische Stoffe von Mikroorganismen Gentechnisch veränderte Organismen Brand- und Explosions-Gefährdung Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Explosions-fähige Atmosphäre Elektrostatische Aufladung Explosivstoffe Thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Medien Kontakt mit kalten Medien Spezielle physikalische Einwirkungen Elektro-magnetische Felder Ionisierende Strahlung Nicht-Ionisierende Strahlung Hand-Arm-Schwingungen Ganzkörper-schwingungen Arbeiten in Unter- oder Überdruck Lärm Ultraschall Arbeitsumgebungs-bedingungen Beleuchtung Raumbedarf / Verkehrswege Klima Physische Belastung/ Arbeitsschwere Schwere dynamische Arbeit Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit Haltungsarbeit/Haltearbeit Einseitige dynamische Arbeit Wahrnehmung und Handhabbarkeit Informations-Aufnahme Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln Wahrnehmungsumfang
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Arbeitsschutzorganisation
Die Arbeitsstättenbegehung ist… ein Teil der Arbeitsschutzorganisation eine Methode zur Ermittlung und Bewertung arbeitsbedingter Gefahren und Gefährdungen im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements ein wichtiger Beitrag des Betriebsarztes zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen -
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Beispiel einer Betriebsbegehung
Betrieb: ThyssenKrupp Steel AG Betriebsart: integriertes Hüttenwerk Fotos aus verschiedenen Produktionsanlagen zeigen den Weg vom Erz zum Stahl -
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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