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Arbeitsschutz - Organisation

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsschutz - Organisation"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsschutz - Organisation

2 Arbeitsschutz - Organisation
Wie ist ein funktionierendes innerbetriebliches Arbeitsschutz-system zu organisieren? Wer unterstützt den Verantwortlichen bei seinen zahlreichen Aufgaben? Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

3 Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System
Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz beratend und unterstützend • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

4 Fachkraft für Arbeitssicherheit
(§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978) .... ist schriftlich zu bestellen. .... unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, insbesondere bei : der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

5 Fachkraft für Arbeitssicherheit
(§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978) ... insbesondere bei : der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

6 (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 )
Der Betriebsarzt (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) .... unterstützt und berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei : der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

7 (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 )
Der Betriebsarzt (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) insbesondere bei : der Beurteilung der Arbeitsbedingungen arbeitsphysiologischen, -psychologischen sowie arbeitshygienischen Fragen. der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb, Fragen des Arbeitsplatzwechsels und der Eingliederung in den Arbeitsprozess. Für die Tätigkeit sind der Fachkundenachweis sowie spezielle Ermächtigungen erforderlich! Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

8 Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System
• Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

9 Der Sicherheitsbeauftragte
(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom ) .... unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung. .... seine Tätigkeit ist freiwillig und ehrenamtlich. .... übernimmt keine Verantwortung. .... soll in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes  Vorbild sein  mitdenken  informieren, hinweisen  mitgestalten Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

10 Der Sicherheitsbeauftragte
(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom ) zu seinen Aufgaben gehören: informieren von Kollegen zu Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung Teilnahme an Unfalluntersuchungen / Betriebsbesichtigungen Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

11 Der Sicherheitsbeauftragte
(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom ) zu seinen Aufgaben gehören: darauf achten, dass die persönliche Schutzausrüstungen durch die Kollegen benutzt wird mit überprüfen, daß technische Schutzvorrichtungen vorhanden und funktionstüchtig sind Mängel dem Vorgesetzten melden Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

12 Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System
• Sicherheitsbeauftragte • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend mitbestimmend • Personalrat Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

13 Der Personalrat .... hat ein Mitbestimmungsrecht über:
(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) .... hat ein Mitbestimmungsrecht über: die Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen die Gestaltung der Arbeitsplätze Das Mitbestimmungsrecht ist ein Initiativrecht - d.h. er kann selbst Regelungen anstreben. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

14 Der Personalrat Der Personalrat hat, die zuständigen Behörden
(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Der Personalrat hat, die zuständigen Behörden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften einzusetzen. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

15 Der Personalrat Aufgaben/Rechte:
(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Aufgaben/Rechte: überwacht, dass der Arbeitgeber, die für die Beschäftigten geltenden Vorschriften einhält Abschluss von Dienstvereinbarungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zu verhandeln Teilnahme bei Betriebsbesichtigungen/Beratungen durch Aufsichtsbehörden Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

16 Der Personalrat Aufgaben/Rechte:
(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Aufgaben/Rechte: er erhält die Niederschriften über stattgefundene Besichtigungen und Besprechungen der Aufsichtsbehörden Mitbestimmung bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss - mit zwei Mitgliedern Mitzeichnung der Unfallanzeigen Er ist weisungsfrei! Er hat kein Weisungsrecht gegenüber Beschäftigten. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

17 Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System
• Sicherheitsbeauftragte • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend • Betriebsrat • Personalrat mitbestimmend Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

18 Arbeitsschutzausschuss
koordinierend Arbeitsschutzausschuss Personalrat Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Sicherheits-beauftragte Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

19 Der Arbeitsschutzausschuss
(§ 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978) In Betrieben, in denen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, hat der Leiter der Behörde einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss sollte sich auf der Grundlage einer Geschäftsordnung konstituieren und danach arbeiten. Der Arbeitsschutzausschuss soll mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

20 Der Arbeitsschutzausschuss
§ 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978 hat die Aufgabe, alle Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. kann Beschlüsse fassen. hat nur beratende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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