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Vibrationen am Arbeitsplatz EG-Richtlinie 2002/44/EG Ab 06.07.2005 nationales Recht.

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Präsentation zum Thema: "Vibrationen am Arbeitsplatz EG-Richtlinie 2002/44/EG Ab 06.07.2005 nationales Recht."—  Präsentation transkript:

1 Vibrationen am Arbeitsplatz EG-Richtlinie 2002/44/EG Ab 06.07.2005 nationales Recht

2 Maßgeblich für die Beurteilung der Vibrationsbelastung ist die Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8). Die Expositionswerte und Auslösewerte sind für: Hand Arm-Vibrationen: Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s 2 Auslösewert A(8) = 2,5 m/s 2 Ganzkörper-Vibrationen Expositionswert A(8) = 1,15 m/s 2 Auslösewert A(8) = 0,5 m/s 2

3 In Abhängigkeit von den Auslösewerten/Expositionsgrenzwerten schreibt die EG-Richtlinie „Vibrationen“ vor: sachgerechte Ermittlung und Bewertung der Risiken Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen Vibrationsminderungsprogramm mit Maßnahmen erstellen Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer Gesundheitsüberwachung (ein bglicher Grundsatz für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist in Vorbereitung) Bereitstellen von Zusatzausrüstungen (z.B. welche die auf den Hand- Arm-Bereich übertragene Vibrationen verringern) und persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Antivibrationshandschuhe mit CE-Prüfung

4 Vorausschauende Maßnahmen: Schon heute beginnen!

5 Gefährdungen durch Vibrationen ermitteln und ggf. messtechnisch erfassen ArbeitnehmerInnen umfassend über die Gesundheitsgefahren durch Hand-Arm- und/oder Ganzkörper-Schwingungen und Vibrationen unterrichten Arbeitsmittel regelmäßig warten, um den Stand der Technik zu gewährleisten Keine stumpfe Werkzeuge verwenden Schwingsitze auf Fahrzeugen auf den ordnungsgemäßen Zustand und die richtige Gewichtseinstellung prüfen Unebenheiten auf Fahrwegen glätten, Fahrgeschwindigkeiten anpassen Emissionswerte aus den technischen Unterlagen nach den Vorgaben der EG- Maschinen-Richtlinie (9.GPSGV) sichten und bei Neuanschaffungen schwingungsarme Geräte kaufen (Geräte sind meist robuster und präziser) Mit Vibrationsminderungsprogrammen und technischen/organisatorischen Maßnahmen beginnen Bei der arbeitsmedizinische Vorsorge die Vibrationsbelastung berücksichtigen Zusatzausrüstungen (z.B. vibrationsmindernde Griffe beschaffen) und persönliche Schutzausrüstungen erproben (geprüfte Antivibrationshandschuhe und Positivliste des BIA sind verfügbar)


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