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1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“

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Präsentation zum Thema: "1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“"—  Präsentation transkript:

1 1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“ Hamburg, 30. September 2014 Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg eMail: guembel@ArbeitundGesundheit.de

2 2 Angebote der Beratungsstelle  Beratung von Arbeitnehmer*innen  Berufskrankheiten- beratung  Beratung von Betriebs- und Personalräten  Öffentlichkeitsarbeit  Coaching, Supervision  Seminare für Betriebs- und Personalräte  Sachverständigenarbeit für Betriebs- und Personalräte  Organisationsberatung Förderung aus dem Hamburger Haushalt Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

3 3 Arbeitswelt im Wandel Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie

4 4 Arbeitswelt im Wandel Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse „Indirekte Steuerung“ durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von „Zeit“, „Raum“ und „Vertrag“

5 5 Arbeitswelt im Wandel Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse „Indirekte Steuerung“ durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von „Zeit“, „Raum“ und „Vertrag“ Neue Arbeitswelt: Stark gestiegener Leistungsdruck Hohe Eigenverantwortung, ständige Anforderung der Selbstoptimierung Kreativität und Spaß im Nutzen des Arbeitgebers Hohe Verunsicherung Zunahme von „Burnout“ und psychischen Erkrankungen

6 6 Aus dem Grundgesetz Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

7 7 Aus dem Arbeitsschutzgesetz § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. (…) Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. § 4 (1) 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; § 5 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

8 8 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats § 87(1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: –7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; § 87(2) BetrVG: Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

9 9 Mitbestimmungsrechte des Personalrats § 87(1) HmbPersVG: Der Personalrat hat insbesondere bei folgenden sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mitzubestimmen: –14. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Bundesverwaltungsgericht 2002 und 2012: Die Gefährdungsbeurteilung ist keine Maßnahme, sondern lediglich eine Vorbereitung möglicher Maßnahmen, und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung Strategie dagegen: Der PR nutzt sein Initiativrecht und beantragt möglichst viele sinnvolle Maßnahmen, um den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Gefährdungsbeurteilungen zu bewegen. (Vgl. Hummer/Geißler: Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen. In: Gute Arbeit- Jahrbuch 2013) Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

10 10 Überblick: Mögliche Gefährdungen Körperlich/physisch: Lärm Gefahrstoffe Unfallgefahren ungeeignete Arbeitsmittel ungeeignete Räume einseitige Belastungen, z.B. Dauerstehen Heben und Tragen von Lasten usw. Psychisch: Arbeitsaufgaben Arbeitsorganisation Soziale Beziehungen Rahmenbedingungen Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

11 11 Psychische Belastungen und Ressourcen* Arbeitsanforderungen Arbeitsorganisation Soziale Beziehungen Alles, was von außen auf die Menschen zukommt und psychisch auf ihn/sie wirkt Rahmenbedingungen *DIN EN ISO 10075 Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

12 12 Was ist Gestaltungsfeld der Betriebsparteien? Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

13 13 Prozess der Gefährdungsbeurteilung z.B. durch: Befragungen Interviews Zirkel/ Workshops Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

14 14 Fehlende Kompetenzen Nicht nur die Interessenvertretungen – auch die Arbeitgeber verfügen häufig nicht über die erforderlichen Kompetenzen Wer unterstützt beim Thema „psychische Belastungen“ in den Betrieben? –Expert*innen nach DGUV Vorschrift 2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen) –Andere Akteur*innen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement –Seltener Personen mit Organisationsentwicklungs-Kompetenzen Dieser Mangel wird nicht so wahrgenommen –Viele sehen sich als Expert*innen –Rolle der betrieblichen Akteur*innen ist nicht klar genug, um Expert*innen richtig einzusetzen Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

15 15 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Arbeits- bedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

16 16 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Arbeits- bedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Wirkung Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

17 17 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Arbeits- bedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Wirkung AnalyseMaßnahmen Gefährdungsbeurteilung Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg

18 18 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Arbeits- bedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Wirkung AnalyseMaßnahmen Gefährdungsbeurteilung BR/PR/MAV muss hier in der Regel: Initiativ werden Unterstützung holen Konzepte entwickeln Prozesse steuern! Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg


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