Mehr Rente für Minijobber

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 Präsentation transkript:

Mehr Rente für Minijobber Optimierung der Altersversorgung für 450 € Minijobber

Immer mehr Minijobs

Minijobs – Die Grundlagen Der Vorteil „Geringfügig Beschäftigung“ nach § 8 Abs. 1 SGB IV Regelmäßiger Verdienst darf 450 € (bis 2012: 400 €) im Monat nicht überschreiten Sonderzahlungen sind mit einzurechnen Bei schwankenden Einkünften: voraussichtlicher Jahresdurchschnitt ≤ 450 € p.M. Arbeitnehmer erhält Entgelt „brutto wie netto“ Arbeitgeber führt pauschal 30% Steuern und Sozialabgaben ab 15% Rentenversicherung 13 % Krankenversicherung 2% Steuern

Änderungen ab 2013 Was ist neu? Anhebung der Entgeltgrenze von 400 € auf 450 € Automatische Versicherungspflicht in Gesetzliche Rente für Minijobber mit Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2013 Es besteht die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und den Aufstockungsbetrag nicht zu zahlen Was bedeutet das konkret? Der Minijobber stockt automatisch die Arbeitgeberpauschale von 15% auf den Regelbeitragssatz (in 2017: 18,7%) auf Er zahlt automatisch die Differenz von 3,7% (bei 450,00 € mtl. entspricht dies 16,65 € mtl. und erhält ein Netto von 433,35 € mtl.) Er kann sich von der automatischen Aufstockung befreien lassen

Wissenswertes Vorteile der Aufstockung Riesteranspruch Anspruch auf Reha (z.B. Kuren) Anwartschaftszeiten GRV werden erfüllt (Mindestversicherungszeiten) Anspruch auf Erwerbsminderungsrente Erhöhung des Anspruchs auf Altersrente Sonderregel: Haushaltsnahe Dienstleistungen Arbeitgeber führt nur pauschal 12% Steuern und Sozialabgaben ab 5 % Rentenversicherung 5 % Krankenversicherung 2 % Steuern

Nur geringe Rente für Minijobber 09.10.2014 Frauen und Rente – Die zehn größten Risiken für Altersarmut Jeder dritten Frau droht das Armutsdilemma im Alter. Auch das Thema Mutterschaft hält viele Frauen davon ab, sich frühzeitig um die Rente zu kümmern. 25.02.2013 Minijobs erhöhen das Risiko der Altersarmut Über sieben Millionen Menschen arbeiten derzeit in deinem Minijob. Jeder fünfte Arbeitsvertrag läuft bereits auf dieser Basis. Bild: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

Altersarmut droht Geringer Rentenanspruch Aufstockung der Rentenbeiträge Es fließen kaum Beiträge auf das Rentenkonto des Beschäftigten Mit der normalen Arbeitgeberpauschale erwirbt der Beschäftigte je Arbeitsmonat maximal 0,29 Euro Rentenanspruch Selbst aus 35 Jahre Minijob entstehen damit nur 122 € Rentenanspruch Berechnung auf Grundlage der Rentenwerte West, Stand 01/2016

Altersarmut droht Geringer Rentenanspruch Aufstockung der Rentenbeiträge Durch Aufstockung des Rentenbeitrages auf den Regelsatz von 18,7% erwirbt der Minijobber je Arbeitsmonat maximal 0,36 Euro Rentenanspruch Trotz Aufstockung entstehen aus 35 Jahren Minijob nur monatlich 151 Euro Rentenanspruch Berechnung auf Grundlage der Rentenwerte West, Stand 01/2016

Rente für Minijobber Standardlösung Direktversicherung

Steuerfreie Direktversicherung So funktioniert „bAV für Mehrarbeit“ Rente für Minijobber Steuerfreie Direktversicherung So funktioniert „bAV für Mehrarbeit“ Auch Minijobber können steuer- und sv-freie Direktversicherung (§3 Nr. 63 EStG) nutzen Voraussetzung: Minijob im 1. Arbeits- verhältnis Entgeltumwandlung lohnt sich i.d.R. nicht Sehr interessant: „bAV für Mehrarbeit“ Arbeitgeber + Arbeitnehmer vereinbaren Mehrarbeit (feste Stundenzahl) Für diese Mehrarbeit wird eine arbeitgeberfinanzierte bAV eingerichtet (Standardmodell) Diese bleibt steuer- und sv-frei

Rente für Minijobber – auf einen Blick Arbeitgeber Arbeitnehmer Vereinbarung Mehrarbeit Versorgungszusage Beiträge Leistung Rechtsanspruch

Beispiel 1: bAV für Mehrarbeit Arbeitnehmer arbeitet z.Z. monatlich 36 Stunden à 12,50 € die Stunde (Arbeitgeberaufwand: 16,25 € pro Std. inkl. 30% AG-Pauschale) Arbeitgeber + Arbeitnehmer vereinbaren mtl. Mehrarbeit von 8 Stunden Arbeitnehmer erhält dafür Direktversicherung mit 130,00 € mtl. Beitrag Die 130,00 € bleiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei (entspricht 16,25 € x 8 Std.) Arbeitnehmer sichert sich Zusatzrente „brutto wie netto“ Arbeitgeber erhält zusätzliche Arbeitszeit mit gleichem Aufwand je Stunde

bAV für Mehrarbeit - Vorteilhaft für Arbeitnehmer Beispiel: 450 € Minijobberin, 32 Jahre, 130 € bAV für Mehrarbeit Zusatzrente bAV 236 € Gesetzliche Rente 151 € Gesetzliche Rente 151 € Rente aus Minijob - bisher Optimierung bAV Unverbindliche Beispielrechnung mit WorkLife Direct, dynamische Rente mit 67 Jahren, GRV inkl. Aufstockung, Stand 2017

bAV für Mehrarbeit - Vorteilhaft für Arbeitgeber Stunden im Monat Aufwand Lohn/bAV +AG-Pauschale AG-Gesamt-aufwand AG-Gesamt-aufwand je Std. Minijob 36 450,00 € 135,00 € 585,00 € 16,25 € + bAV 8 130,00 € 0 € Gesamt 44 580,00 € 135,00 715,00 €

Achtung: Mindestlohn Mindestlohn gilt auch für Minijobber Festgeschriebener Mindestlohn ab 2015: 8,50 € Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 € bAV und Mindestlohn Durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung sinkt rechnerisch der durchschnittliche Stundenlohn Dadurch steigt die Anzahl der Arbeitsstunden Das Minijobgehalt bleibt gleich (die zusätzliche gezahlte Direktversicherung wird bei der Berechnung des Mindestlohns nicht mit berücksichtigt) Der Mindestlohn darf durch die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nicht unterschritten werden

Beispiel – bAV und Mindestlohn Berechnung des Stundenlohns bei Inanspruchnahme von „bAV für Mehrarbeit“ Minijob-Lohn (a) Stunden „bAV für Mehrarbeit“ Stunden im Monat (b) Lohn je Stunde (a/b) Minijob 450 € - 36 12,50 € Fall 1 8 44 10,23 € Fall 2 16 52 8,65 € + Beitrag bAV 0 € 130 € 260 € Unzulässig, da unter Mindestlohn von 8,84 €

Lösungsmöglichkeit: Entgeltumwandlung Durch Entgeltumwandlung 450-EUR-Grenze einhalten Grundsätzlich sind nach § 3 Satz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, unwirksam Die Gesetzesbegründung des MiLoG legt nahe, dass eine Vereinbarung nach § 1a BetrAVG zu keiner Unterscheidung des Mindestlohnanspruches führt Wird durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung der Mindestlohn unterschritten, kann alternativ eine Entgeltumwandlung vereinbart werden So funktioniert es AN vereinbart Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung Erhöhung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit Beitrag zur Direktversicherung wird von monatlicher Bruttovergütung abgezogen  monatliches Arbeitsentgelt überschreitet 450-EUR-Grenze nicht Beitrag bleibt weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei

Beispiel 2: Entgeltumwandlung Arbeitnehmer arbeitet zur Zeit monatlich 36 Stunden à 12,50 € (Arbeitgeberaufwand 16,25 €/Stunde inkl. 30% AG-Pauschale) Arbeitnehmer vereinbart Entgeltumwandlung in Höhe von 130,00 € Erhöhung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit von 36 Stunden auf 44 Stunden Bruttovergütung beträgt nun 580,00 € Die 130 € Beitrag bleiben für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei

Entgeltumwandlung - Beispiel Direktversicherung Minijob ohne DV Minijob mit DV Bruttogehalt 450 EUR 550 EUR Entgeltumwandlung 0 EUR 100 EUR Gesamtbrutto Steuern (inkl. Soli und KiSteuer) SV-Abgaben Nettoauszahlung Investition in Altersversorgung

Hinweise zur Gestaltung der Entgeltumwandlung Tariflicher Mindestlohn Sofern ein geltender Tarifvertrag keine Tariföffnungsklausel vorsieht, ist die Umwandlung von tariflichem Mindestlohn weiterhin nicht möglich (z.B. im Baugewerbe) Beendigung Entgeltumwandlung Wird die Entgeltumwandlung nicht mehr genutzt, kann der Status eines geringfügig Beschäftigten (Minijob) verloren gehen  Der Stundenlohn für die Mehrarbeit, der bisher für die Entgeltumwandlung genutzt wurde, erhöht in diesem Fall den Arbeitslohn Mitarbeitende Ehegatten Bei einer Entgeltumwandlung aus einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis entfällt die Angemessenheitsprüfung (BFH-Urteil vom10.06.2009)  Vorsicht „unechte Barlohnumwandlung“ – Unmittelbare Umwandlung einer Gehaltserhöhung – kein Wegfall der Angemessenheitsprüfung

Optimierung bAV – Die konkrete Umsetzung Standard: Vereinbarung Mehrarbeit arbeitgeberfinanziert Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren arbeitgeberfinanzierte bAV für Mehrarbeit (Mustervordruck) Sonderfall*: Vereinbarung Mehrarbeit Entgeltumwandlung Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren Mehrarbeit und gleichzeitig Entgeltumwandlung (Mustervordruck) * falls durch arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung der Mindestlohn unterschritten wird

Optimierung bAV – Die konkrete Umsetzung Abschluss Direktversicherung Entgeltumwandlungsvereinbarung + Arbeitgeber schließt für Arbeitnehmer bAV ab (Antrag Helvetia WorkLife Direct) Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren Entgeltumwandlung (Entgeltumwandlungsvereinbarung)

Rente für Minijobber Sonderlösung Unterstützungskasse

Sonderlösung im 2. Arbeitsverhältnis Direktversicherung im 2. Arbeitsverhältnis nicht möglich Jeder vierte Minijobber arbeitet im 2. Arbeitsverhältnis (Stand 2010) Steuerfreiheit der Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) gilt nur im 1. Arbeitsverhältnis Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de Unterstützungskasse auch im 2. Arbeitsverhältnis Alternative ist die Unterstützungskasse, die auch im 2. Arbeits-verhältnis genutzt werden kann Ansonsten gleiches Modell „bAV für Mehrarbeit“ Auch hier bleibt der Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei Bild: © lichtkunst.73 / pixelio.de

Hinweise zur Unterstützungskasse Keine Mitgliedsgebühren bei der Helvetia Unterstützungskasse VKH e.V. Der Vertrag unterliegt nach 5 Jahren dem Insolvenzschutz des PSVaG Dafür werden nach 5 Jahren auch PSV-Beiträge fällig Vorher Insolvenzsicherung über Verpfändung Bei Ausscheiden kann der Vertrag beitragsfrei bei dem alten Arbeitgeber fortgeführt oder von dem neuen Arbeitgeber übernommen werden Bei der AG-finanzierten Unterstützungskasse muss die 75% Regel beachtet werden, d.h. gesetzliche Rente + Betriebsrente < 75 % des Brutto-EK (BMF-Schreiben vom 03.11.2004)

Vorteile auf einen Blick Arbeitnehmer Arbeitgeber Auch Minijobber können steuer- und sozialversicherungsfreie Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) nutzen Voraussetzung ist Minijob im 1. Arbeitsverhältnis Lebenslange Zusatzrente im Alter Arbeitgeber + Arbeitnehmer vereinbaren Mehrarbeit (feste Stundenzahl) Für diese Mehrarbeit wird Direktversicherung eingerichtet Direktversicherung bleibt sozialabgabenfrei für Arbeitgeber

Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage- empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer- gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.