bAV für mitarbeitende Ehegatten

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 Präsentation transkript:

bAV für mitarbeitende Ehegatten „Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg“ Bild: © Konstantin Gastmann, www.pixelio.de

Betriebsrente attraktiv

Neue Zielgruppe gesucht Unternehmen GmbH-GGF Bild: © Paul-Georg Meister, www.pixelio.de Bild: © Uwe Steinbrich, www.pixelio.de Arbeitnehmer Freiberufler, Selbständige, Unternehmer ? Bild: © Rainer Sturm, www.pixelio.de

bAV für Selbständige, Freiberufler etc. bAV für den Selbständigen oder Unternehmer selbst nein … … aber da gibt es ja noch den mitarbeitenden Ehepartner!!! Zielgruppe: Alle Selbständigen, Freiberufler, Handwerker und sonstige Unternehmer

Die Frage zum Einstieg Ja Nein „Nutzen Sie bereits die Vorteile eines Ehegatten-Arbeitsvertrages?“ Ja Nein Thema „bAV für Ehegatten“ Thema „Ehegatten-Arbeitsvertrag“

Know-How Ehegatten-Arbeitsvertrag Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung 1. Ernsthafte Vereinbarung Schriftlicher Arbeitsvertrag Im Voraus vereinbart Regelungen wie unter Fremden üblich (Urlaub, Kündigung, Höhe des Gehaltes etc.) Genaue Beschreibung der Tätigkeit in Art und Umfang

Know-How Ehegatten-Arbeitsvertrag Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung (Forts.) 2. Tatsächliche Durchführung Ehegatte muss Arbeitsleistung tatsächlich erbringen Arbeitslohn muss pünktlich und regelmäßig ausgezahlt werden Empfehlenswert: Auszahlung auf alleiniges Konto des Ehegatten Bild: © Andreas Morlok, www.pixelio.de 3. Fremdvergleich Gehalt muss Fremdvergleich standhalten Bild: © knipseline, www.pixelio.de

Der Vorteil des Ehegatten-Minijobs Kosten Minijob Betriebsausgaben 450 € Gehalt 585 € Gesamtkosten Betrieb + 135 € - 175 € 30 % pauschal Steuer (30%) 67,50 € 15 % Gesetzl. Rente 13 % Krankenvers. 2 % Steuer = 585 € Gesamtkosten Betrieb = 410 € Nettoaufwand Betrieb Ergebnis: 40 € Ersparnis + 67,50 € Gesetzliche Rente* * plus sinnvolle Aufstockung durch Ehegatten auf Vollbeitrag von 18,7 % = 16,65 € im Monat

Der Vorteil des Ehegatten-Minijobs bei höherem Steuersatz Kosten Minijob Betriebsausgaben 450 € Gehalt 585 € Gesamtkosten Betrieb + 135 € 30% pauschal - 265 € Steuer (45%) = 585 € Gesamtkosten Betrieb = 320 € Nettoaufwand Betrieb Ergebnis: 130 € Ersparnis + 67,50 € für gesetzliche Rente

Der Vorteil des Ehegatten-Minijobs bei privater Krankenversicherung des Ehegatten Kosten Minijob Betriebsausgaben 450,00 € Gehalt 536,50 € Gesamtkosten Betrieb + 76,50 € - 160,95 € 17 % pauschal Steuer (30%) (67,50 € 15 % Gesetzl. Rente) (58,50 € 13 % Krankenvers.) (9,00 € 2 % Steuer) = 536,50 € Gesamtkosten Betrieb = 375,55 € Nettoaufwand Betrieb Ergebnis: 160,95 € Ersparnis + 67,50 € für gesetzliche Rente* * plus sinnvolle Aufstockung durch Ehegatten auf Vollbeitrag von 18,7 % = 16,65 € im Monat

Know-How Ehegattenarbeitsvertrag - Vertriebshilfen Helvetia-Infoblatt Muster-Arbeitsvertrag (z.B. IHK Frankfurt) http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/arbeitsvertrag_familie/ Weitere Gestaltung des Arbeitsvertrages durch Steuerberater !!

… z.B. über die Direktversicherung bAV für Ehegatten … z.B. über die Direktversicherung Zusage auf eine bAV als Betriebsausgabe (nach § 4b EStG) steuer- und sv-frei bis 254 € mtl. (nach § 3 Nr. 63 EStG) Unternehmer mitarbeitender Ehepartner Bilder: © Konstantin Gastmann, www.pixelio.de

… z.B. über die Direktversicherung und umgekehrt ... … z.B. über die Direktversicherung Zusage auf eine bAV als Betriebsausgabe (nach § 4b EStG) steuer- und sv-frei bis 254 € mtl. (nach § 3 Nr. 63 EStG) Unternehmerin mitarbeitender Ehepartner Bilder: © Konstantin Gastmann, www.pixelio.de

Vorsicht: Das Finanzamt prüft Thema Überversorgung Vorsicht: Das Finanzamt prüft GDV , 29.08.2007 zum koordinierten Erlass des Finanzamtes Saarland vom 15.12.2005 Bild: © Rainer Sommer, www.pixelio.de

GRV + bAV < 75 % des Bruttogehaltes Die 75 % Regel GDV , 29.08.2007 zum koordinierten Erlass des Finanzamtes Saarland vom 15.12.2005 GRV + bAV < 75 % des Bruttogehaltes

Sonderfall Entgeltumwandlung Sonderregelung für Entgeltumwandlung BFH-Urteil vom 10.06.2008 Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG über Direktversicherung Immer dann steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt Wenn die Umwandlung aus einem steuerlich zulässigen Gehaltsanspruch erfolgt Empfehlung: Gestaltung immer als Entgeltumwandlung

Direktversicherung oder U-Kasse § 3 Nr. 63 EStG „Steuerfrei sind … Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung …“ Direktversicherung nur steuerfrei im ersten Dienstverhältnis Für die Unterstützungskasse gilt diese Einschränkung nicht Daher gilt: Im ersten Dienstverhältnis => Direktversicherung Im zweiten Dienstverhältnis => Unterstützungskasse

Helvetia bAV-Information Nr. 13

Umsetzung leicht gemacht Ehegatte hat bereits anderes 1.Dienstverhältnis nein ja Ehegattenarbeitsvertrag im 1.Dienstverhältnis (=> bAV über Direktversicherung) Ehegattenarbeitsvertrag im 2.Dienstverhältnis (=> bAV über U-Kasse) Minijob (< 450 €) Gleitzone* (451 - 850 €) voll SV-Pflichtig (> 850 €) Minijob (< 450 €) jetzt Entgeltumwandlung DV bis 254 € jetzt ggf. Gehalts-erhöhung (Arbeitsvertrag anpassen) jetzt Entgeltumwandlung DV bis 254 € jetzt Entgeltumwandlung UK bis 254 € ggf. später zusätzl.Aufgaben und damit Gehaltserhöhung (Arbeitsvertrag anpassen!) ggf. später Entgeltumwandlung DV bis 254 € ggf. später zusätzl.Aufgaben und damit Gehaltserhöhung (Arbeitsvertrag anpassen!) ggf. später zusätzl.Aufgaben und damit Gehaltserhöhung (Arbeitsvertrag anpassen!) * Ein Ziel ist oft die KV-Pflicht des Ehepartners. Daher sollte das EK nicht unter die 451 € fallen. Hinweis bei Neueinrichtung des Ehegattenarbeitsverhältnisses: Hier kann von vornherein das Gehalt so bestimmt werden, dass die Entgeltumwandlung mit vereinbart werden kann.

Bei Neueinrichtung Ehegatten-Arbeitsverhältnis Entgeltumwandlung sofort mit berücksichtigen Beispiel Minijob 704 € Gehalt per Arbeitsvertrag - 254 € Entgeltumwandlung --------------------------------------------- = 450 € Minijobgehalt (+ 30% Abg.) Bild: © Elene Souza, www.pixelio.de

Ehegatte und Unternehmer profitieren beide Fall 1: Ehepaar ist auch im Alter weiterhin verheiratet neue bAV erhöht das gemeinsame Einkommen Bild: © Knipser 5/ pixelio.de

Ehegatte und Unternehmer profitieren beide Fall2: Ehepaar hat sich scheiden lassen neue bAV wird im Rahmen des Versorgungs- ausgleichs aufgeteilt

Voraussetzung: Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag Zusammenfassung Zusammenfassung Voraussetzung: Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag bAV für Ehegatten als Entgeltumwandlung bis 254 € ggf. später neue Aufgaben und Gehaltserhöhung Ausnahme Gleitzone – Thema KV-Pflicht als Direktversicherung (bzw. im 2.Dienstverhältnis über UK) und andere Arbeitnehmer mitberaten und protokollieren schafft zusätzliche rechtliche Sicherheit für Ehegattenvertrag und bringt zusätzliches Geschäft Bild: © Thommy Weiss  / pixelio.de

Der nächste Schritt… Kunden selektieren (Selbständige, Handwerker, und sonstige Unternehmer) & jetzt ansprechen Bild: © Jorma Bork / pixelio.de

Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuergesetz-gebung und Rechtssprechung. Änderungen der Rechtssprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.