Arbeits- und Sozialrecht: Teil 2 - Individualarbeitsrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien
Do 10.11. Fr 11.11. Anbahnung Abschluss Arbeitspflicht Entgelt Terminübersicht Do 10.11. Anbahnung Abschluss Arbeitspflicht Fr 11.11. Entgelt Treue/Fürsorge An- Schutz
Do 17.11. Fr 18.11. Arbeitszeit Entgeltfortzahlung Urlaub Terminübersicht Do 17.11. Arbeitszeit Entgeltfortzahlung Urlaub Fr 18.11. Schadenersatz Beendigung
Do 24.11. Fr 25.11. Bestandschutz Probleme bei Beendigung Terminübersicht Do 24.11. Bestandschutz Probleme bei Beendigung Fr 25.11. Betriebsübergang Insolvenz Auslandsberührung
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Rechtsquellen Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Regelungen der Europäischen Union Arbeitnehmerfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Arbeitnehmerfreizügigkeit Art 45 AEUV – Recht einzureisen, sich aufzuhalten und Arbeit zu suchen FreizügigkeitsVO Art 45 Abs 2 AEUV – Diskriminierungsverbot Zulässige Beschränkung der Freizügigkeit Art 45 Abs 4 AEUV- Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit „Zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ EuGH Rsp
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Dienstleistungsfreiheit Art 56 AEUV – ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Unternehmer darf sich auch in anderen Mitgliedstaaten betätigen Keine Arbeitserlaubnis notwendig EU-Entsendebestätigung
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten Beschäftigungsbewilligung § 4 AuslBG Daueraufenthalt- EU § 45 NAG Rot-Weiß-Rot Karte § 41 NAG, § 12 ff AuslBG Blaue Karte EU §42 NAG, § 12c AuslBG Rot-Weiß-Rot Karte Plus § 41a NAG, § 17 AuslBG
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Beschäftigungsbewilligung wird für einen konkreten Arbeitsplatz ausgestellt Unterliegt einer österreichweiten Kontingentierung Wird längstens für die Dauer eines Jahres erteilt § 4 ff AuslBG § 41 NAG Daueraufenthalt EU Berechtigt zur unbefristeten Niederlassung und zum uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang Ohne Bewilligung nach dem AuslBG § 45 NAG
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Rot-Weiß-Rot Karte wird für zwölf Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten ArbeitgeberIn § 12 ff AuslBG Blaue Karte EU Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer, für eine dieser Ausbildung entsprechende Beschäftigung ein Bruttojahresgehalt erhalten, das dem Eineinhalbfachen des von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zuletzt veröffentlichten durchschnittlichen österreichischen Bruttojahresgehalts von Vollzeitbeschäftigten entspricht, sinngemäß die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 mit Ausnahme der Z 1 erfüllen § 12c AuslBG § 42 NAG
Zugang von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt Rot-Weiß-Rot Karte Plus berechtigt Drittstaatsangehörige zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt § 17 AuslBG § 41a NAG
Verbot von Kinderarbeit §1 KJBG-Kinderarbeit Ausnahmen § 4 Abs 2 KJBG: Beschäftigungen zu ausschließlich Zwecken des Unterrichts oder der Erziehung Beschäftigung eigener Kinder mit Leistungen von geringer Dauer im Haushalt § 5a KJBG Lockerungen für Kinder, die das 13. Lebensjahr vollendet haben Familienbetrieb Privathaushalt Botengänge, Handreichungen auf Sport- und Spielplätzen, Sammeln von Blumen, Kräutern, Pilzen und Früchten,…
Begünstigte Behinderte Einstellungsgebote Begünstigte Behinderte Lehrlinge BEinstG BAG
Arbeitsvermittlung und Stellenausschreibung Arbeitsmarktservice (AMS) § 1 AMSG- Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit Private Arbeitsvermittler Gewerbeberechtigung Ausnahme: gesetzliche Interessensvertretung, Kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung, gemeinnützige Einrichtung Stellenausschreibung Keine Verpflichtung in der Privatwirtschaft Gebot der geschlechtsneutralen bzw diskriminierungsfreien Stellenausschreibung gem § 9 und 23 GlBG
Verpflichtungen im Verhandlungsstadium Aufklärungs-, Schutz und Sorgfaltspflichten Aufklärungspflichten- über Umstände von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsabschluss Auskunftspflicht des Bewerbers?- Fragen welche die Persönlichkeitsrechte verletzen müssen nicht beantwortet werden „Recht auf Lüge“? Grafologische, psychologische oder medizinische Begutachtung nur mit Zustimmung des Bewerbers zulässig
Verpflichtungen im Verhandlungsstadium Kosten einer persönlichen Vorstellung sind selbst zu tragen Verschwiegenheitspflicht bei Geheimhaltungsinteresse Verpflichtung zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um Hindernisse zu beseitigen, die einem Vertragsabschluss entgegenstehen Kein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss!
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen im Anbahnungsverhältnis Bei Nichtzustandekommen des Vertrages Culpa in contrahendo- Ersatz des Vertrauensschadens Problem bei Schutzpflichtverletzungen- Ersatz des Erfüllungsinteresses? Mitverschulden des anderen Vertragsteils- Kulpakompensation iSd § 878 Satz 3 ABGB Einstellungsdiskriminierung, diskriminierende Stellenausschreibung- Schadenersatzansprüche §§ 10, 12, 24 und 26 GlBG
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen im Anbahnungsverhältnis Bei Zustandekommen des Vertrages Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung, List od wesentlichem Irrtum mit ex tunc Wirkung? (§ 870ff ABGB) - wird grds abgelehnt, Probleme bei Rückabwicklung Ex nunc wirkende vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrages
Vertragsabschluss und Vertragsanpassung Abschluss des Arbeitsvertrags Abschluss – übereinstimmende Willenserklärung Grundsätzlich Formfreiheit Gesetzliche Schriftformgebote meist Ordnungsvorschriften Kollektivverträge dürfen keine Abschlussnormen enthalten ( § 2 Abs 2 ArbVG)
Vertragsabschluss und Vertragsanpassung Geschäftsfähigkeit und Stellvertretung Jugendliche - § 171 ABGB ab Vollendung des 14. Lebensjahres Stellvertretung- allg zivilrechtliche Regelungen § 1002 ff ABGB Problem: Anscheins- und Duldungsvollmacht Besondere Regeln bei öffentlich-rechtlichen Dienstgebern
Vertragsabschluss und Vertragsanpassung Aufzeichnung über den Inhalt des Arbeitsvertrages Dienstzettel (§ 2 AVRAG) Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Beweissicherung
Vertragsabschluss und Vertragsanpassung Anpassung des Arbeitsvertrages Weisungsrecht des AG Gestaltungsvorbehalte (Änderungs-, Widerrufungsvorbehalt) Unverbindlichkeitsvorbehalt Teilkündigung Änderungskündigung Wegfall der Geschäftsgrundlage Nichtigkeit von Verträgen und Vertragsklauseln
Dauer des Arbeitsvertrages Befristeter Arbeitsvertrag Echte Befristung- kalendermäßig bestimmter Endtermin Unechte Befristung- Endtermin fällt mit einem Ereignis zusammen, welches objektiv bestimmbar ist Befristung über 5 Jahre bis Lebenszeit bindet nur den AG zu Gänze- AN kann nach 5 Jahren kündigen § 21 AngG, § 1151 Abs 3 ABGB
Dauer des Arbeitsvertrages Kettenarbeitsvertrag Zeitliche Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge Missbrauchsanfälligkeit Nur dann zulässig, wenn im Einzelfall durch besondere soziale od wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt Nichtzulässige Kettenarbeitsverträge gelten als auf unbestimmte Zeit eingegangen
Dauer des Arbeitsvertrages Auflösend bedingter Arbeitsvertrag Auflösende od Resolutivbedingung Potestativbedingung- vom Willen des AN abhängig Probemonat vs Befristeter Arbeitsvertrag „zur Probe“ Bedarfsarbeitsverhältnis
Höchstpersönlichkeit der Leistungserbringung Die Arbeitspflicht Höchstpersönlichkeit der Leistungserbringung Unübertragbarkeit § 1153 ABGB Arbeitskräfteüberlassung AÜG Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte § 3 Abs 1 AÜG Problematik Abgrenzung zu Werkverträgen § 4 Abs 2 AÜG Plichten des AG werden durch Überlassung nicht berührt
Inhalt der Arbeitspflicht Die Arbeitspflicht Inhalt der Arbeitspflicht § 1153 ABGB: den Umständen nach angemessene Dienste- dispositiv Arbeitsort Art der Arbeit- Verkehrssitte Arbeitsmenge und Arbeitsqualität
Versetzung und Beförderung Die Arbeitspflicht Versetzung und Beförderung betriebsverfassungsrechtlich arbeitsvertragsrechtlich zulässig
Betriebsverfassungsrechtlicher Versetzungsschutz Die Arbeitspflicht Betriebsverfassungsrechtlicher Versetzungsschutz Mitwirkungsrechte §§ 101 und 105 ArbVG Versetzung= dauernde Einreihung des AN auf einen anderen Arbeitsplatz Wesentliche Veränderung des Arbeitsortes od der Arbeitszeit Wesentliche Veränderung der übertragenen Arbeitsaufgaben
Ruhen der Arbeitspflicht Recht auf Beschäftigung Die Arbeitspflicht Ruhen der Arbeitspflicht Recht auf Beschäftigung Nur in Ausnahmefällen gesetzlich anerkannt- Lehrlinge(§§ 9, 18 BAG), Schauspieler (§ 18 TAG) Kann vertraglich vereinbart werden Berufssportler
Sanktionen bei Verletzung der Arbeitspflicht Die Arbeitspflicht Sanktionen bei Verletzung der Arbeitspflicht Entlassungsgrund Kündigungsrechtfertigungsgrund Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Solange der AG seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt
Entgeltpflicht Begriff des Entgelts „Sämtliche Leistungen, die der AN vom AG dafür erhält, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt“ Bar- und Naturalentgelt Trinkgelder
Rechtsgrundlage des Entgeltanspruches Entgeltpflicht Rechtsgrundlage des Entgeltanspruches Kein gesetzlicher Mindestlohn § 1152 ABGB- angemessenes Entgelt Mindestentgelte- Kollektivverträge
Entgeltpflicht Entgeltformen Zeitlohn Leistungslohn Erfolgslohn Mischformen
Sonderzahlungen und Sonderentgelte Entgeltpflicht Sonderzahlungen und Sonderentgelte 13. und 14. Monatsgehalt Weihnachtsremuneration Urlaubszuschuss Erschwerniszulagen Gefahrenzulagen Haushaltszulagen Dienstwohnung Naturallohn
Mitwirkung der Belegschaft Verjährung und Verfall Entgeltpflicht Entgeltzahlung Fälligkeit Nach Erbringung der geschuldeten Dienste Leistungsort § 905 ABGB Holschulden Lohn wird netto ausbezahlt Mitwirkung der Belegschaft Verjährung und Verfall § 1486 Z 5 ABGB nach 3 Jahren
Entgeltpflicht Entgeltschutz Truckverbot Kautionsschutz Pfändungsschutz Verfügungs- und Aufrechnungsbeschränkungen Anspruchsverzicht Rückzahlungsbeschränkungen Irrtümliche Mehrleistungen Ausbildungskosten
Treue-und Fürsorgepflicht Schutz von Gesundheit und Sicherheit Persönlichkeitsschutz Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Schutz des Vermögens
Treue-und Fürsorgepflicht Treuepflicht Konkurrenzverbot Im aufrechten Arbeitsverhältnis vs Konkurrenzklauseln nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Verbot der Beeinträchtigung der eigenen Arbeitsfähigkeit Kein generelles Gebot zur Unterlassung von Nebenbeschäftigungen Verschwiegenheitspflicht Verbot der Geschenkannahme Anzeigepflichten
Arbeitnehmerschutzrecht Gefahrenschutz- ASchG Gefahren im Betrieb ermitteln, beurteilen und dokumentieren- Evaluierungspflicht Über neuersten Stand der Technik informieren Geeignete Organisation und erforderliche Mittel Verwendungsschutz Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner Sicherheitsvertrauenspersonen Arbeitsschutzausschüsse
Arbeitnehmerschutzrecht Elternschutz Bei Schwangerschaft und Entbindung Absolutes Beschäftigungsverbot Karenz und Teilzeitbeschäftigung (MSchG, VKG) Karenzanspruch von Mutter und Vater Elternteilzeit
Arbeitnehmerschutzrecht Jugendlichenschutz Verwendungsbeschränkungen für Jugendliche- KJBG Behindertenschutz BEinstG Schutz von Präsenz– und Zivildienern Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz- APSG Nacht-Schwerarbeitergesetz - NSchG
Allgemeiner Bestandschutz § 105 ArbVG- allgemeiner Kündigungsschutz § 106 ArbVG- allgemeiner Entlassungsschutz Allgemeiner Kündigungsschutz Gilt für alle in betriebsratspflichtigen Betrieben beschäftigte AN Erfasst nur AN iSd § 36 ArbVG
Bestandschutz Vorverfahren Information des BR von der Kündigungsabsicht Stellungnahme des BR Zustimmung Widerspruch Schweigen: „Erklärung keine Erklärung abzugeben“ Frist: 1 Woche Betriebsratsbeschluss 2/3-Mehrheit Gutglaubensschutz Rechtsfolge des Unterlassens: Unwirksamkeit der Kündigung!
Bestandschutz Vorverfahren- Information des BR Zustimmung Widerspruch Schweigen Anfechtung wegen verpönten Motivs Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit Sozialvergleich
Anfechtung wegen verpönten Motivs Bestandschutz Anfechtung wegen verpönten Motivs §105 Abs 3 Z 1 ArbVG Glaubhaftmachung genügt Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit §105 Abs 3 Z 2 ArbVG Interessensabwägung Länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt Wesentliche Interessensbeeinträchtigung Rechtfertigung durch den AG Subjektiv betriebsbedingte Kündigung Objektiv betriebsbedingte Kündigung
Bestandschutz Sozialvergleich § 105 Abs 3c ArbVG Widerspruch des BR Kündigung objektiv betriebsbedingt gerechtfertigt Die wirtschaftliche Situation des gekündigten AN ist mit der eines vergleichbaren AN zu vergleichen Größere soziale Härte
Kündigungsschutz außerhalb des ArbVG Bestandschutz Kündigungsschutz außerhalb des ArbVG Nichtigkeit sittenwidriger Kündigungen- § 879 ABGB Verstoß gg gesetzliches Verbot, § 3 AVRAG Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses Anfechtbare Kündigungen § 15 AVRAG Bildungskarenz § 8 AVRAG drohende Gefahr GlBG
Besonderer Kündigungsschutz Bestandschutz Besonderer Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder, § 120 f ArbVG Zustimmung des Gerichts Betriebsreduktion Unfähigkeit Beharrliche Pflichtverletzung Eltern, §§ 10, 15 MSchG, §§ 7, 8f VKG
Besonderer Kündigungsschutz Bestandschutz Besonderer Kündigungsschutz Präsenz- und Zivildiener § 12 ff ASPG Zustimmung des Gerichts Betriebsreduktion Dauerhafte Dienstunfähigkeit Begünstigte Behinderte § 8 BEinstG Zustimmung des Behindertenausschusses Betreuungspersonen § 15a AVRAG
Allgemeiner Entlassungsschutz Bestandschutz Allgemeiner Entlassungsschutz Entlassung ohne wichtigen Grund od verspätet Zustimmung Widerspruch Schweigen Anfechtung wegen verpönten Motiv Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit
Besonderer Entlassungsschutz Bestandschutz Besonderer Entlassungsschutz Betriebsratsmitglieder §§ 120, 122 ArbVG Zustimmung des Gerichts Entlassungsgründe taxativ aufgelistet Eltern §§ 12, 15n MSchG, §§ 7, 8f VKG Präsenz-und Zivildiener § 15 ASPG Lehrlinge § 15 Abs 3 BAG Betreuungspersonen § 15a AVRAG
Rechtsprobleme anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses Dienstzeugnis § 1163 ABGB, § 39 AngG Kein Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis Freizeit während der Kündigungsfrist („Postensuchtage“) § 1160 ABGB, § 22 AngG Bei Arbeitgeberkündigung 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Ersatzanspruch in Geld
Rechtsprobleme anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigung Abfertigung „alt“, § 23 f AngG, Nicht bei Selbstkündigung, bei Austritt ohne wichtigen Grund und bei verschuldeter Entlassung Ausnahmsweise bei Selbstkündigung § 23a AngG Abfertigung „neu“, BMSVG Arbeitsverträge nach dem 31. Dez 2002 Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse Beitragspflicht ab 2. Monat des Arbeitsverhältnisses Abfertigungsanwartschaften gehen nicht verloren
Rechtsprobleme anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses Konkurrenzklausel § 36 f AngG, § 2c AVRAG Absolut nichtig- bei minderjährigen AN Nicht über Geschäftszweig des AG hinausgehend Höchstrahmen 1 Jahr Interessensabwägung im Einzelfall Konventionalstrafe
Rechtsprobleme anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses Betriebspensionen Kein gesetzlicher Anspruch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung Gesamtversorgung Zuschusspension Betriebspensionsgesetz BPG