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Arbeitsrecht LV2 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsrecht LV2 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsrecht LV2 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen Ihnen als Anregung zur Gestaltung eigener Präsentationen in PowerPoint 2011 dienen. Weitere Beispielvorlagen können Sie anzeigen, indem Sie auf das Menü Datei und dann auf Neu aus Vorlage klicken. Klicken Sie unter Vorlagen auf Präsentationen.

2 ARBEITSRECHT Entwicklung des Arbeitsrechts
Soziale Gesetzgebung gegen Auswirkungen d. Wirtschaftsliberalismus „moral and health act“ zur Beschränkung d. Kinderarbeit (GB 1802) Preußische Regulativ (1839) Österreichisches Hofkanzleidekret (1842) Verbot der Fabriksarbeit von Kindern unter 9 Jahren, Begrenzung der Arbeitszeit für Kinder bis 12 mit 10 Stunden, für Jugendliche bis 16 mit 12 Stunden bei gleichzeitigem Verbot der Nachtarbeit

3 Arbeitsrecht Regelungskompetenz und Rangordnung
Gesetzgebung und Vollziehung im Arbeitsrecht = Bundessache Hierarchie der Rechtsquellen Gemeinschaftsrecht Verfassungsrecht Gesetz Verordnung Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Weisungen des Arbeitsgebers Günstigkeitsprinzip

4 Als Schnittpunkt von privatem und öffentlichem Recht
Arbeitsrecht Einteilung Arbeitsrecht Als Schnittpunkt von privatem und öffentlichem Recht Individualarbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Arbeitnehmerschutzrecht kollektives Arbeitsrecht Berufsverbandsrecht kollektive Rechtsgestaltung Betriebsverfassungsrecht Arbeitskampfrecht

5 Arbeitsrecht Recht der unselbstständige Erwerbstätigen
Unselbstständig ist, wer auf Grund eines Arbeitsvertrages zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet ist. Arbeitsverträge sind privatrechtliche Verträge (Vertragsfreiheit). Beschränkungen Zwingende Vorschriften, die auch mit Zustimmung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden können Interessensvertretungen Beteiligung an kollektiven Organisationen zwecks Gestaltung der Arbeitsbedingungen

6 Differenzierungen Arbeitsrecht Nach Berufsgruppen
Arbeiter: Beschäftigung in Gewerbeunternehmungen iSd GewO Angestellte: Leistung kaufmännischer Dienste, höhere nicht kaufmännischer Dienst oder Kanzleiarbeiten im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes Weitere Berufsgruppen: Land- und Forstarbeiter, Journalisten,.... Vertragsbedienstete

7 Differenzierungen Arbeitsrecht Nach Personengruppen
Kinder und Jugendliche (KJBG) Frauen (MSchG) Behinderte (BehEinstG)


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