AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse

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 Präsentation transkript:

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse IG Metall 13.12.2016 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse

Inhalt Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Reform des Mutterschaftsgesetzes Punkt Ralph vorgezogen, danach Pause angedacht AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Bisheriger Pflegebedürftigkeitsbegriff Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen mindestens 6 Monate vorausschauend Ausgleich von körperlichen Gebrechen AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

bisherige Einstufungskriterien Hilfebedarf besteht bei den folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens Grundpflege Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Bisherige Pflegestufen Pflegestufen von 1 bis 3 Zuordnung durch Minutenwerte Bei gleichzeitigem Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz besteht Anspruch auf höhere Leistungsbeträge außerdem: Härtefall möglich und zusätzlich seit 2013: Pflegestufe unterhalb 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 123 SGB X) Damit bestehen insgesamt 8 Einstufungsmöglichkeiten Ausgleich von körperlichen Gebrechen AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere benötigen dauerhafter Zustand  mindestens 6 Monate Beurteilungsgrundlage: vorhandene/ fehlende Fähigkeiten Grad der Selbständigkeit AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Neue Bewertungskriterien, 6 Module Mobilität Selbstversorgung kognitive und kommunikative Fähigkeiten Umgang mit krankheits- /therapiebedingten Anforderungen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Mehr dazu wird der MDK vortragen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade Pflegestufe ALT Pflegegrad NEU Pflegestufe 0 mit eEA Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 Pflegestufe 1 mit eEA Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 2 mit eEA Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 Pflegestufe 3 mit eEA Pflegegrad 5 Härtefälle Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad für Versicherte bei denen nach bisherigem Recht eine Pflegestufe oder eine Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde und bei denen am 31.12.2016 alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen der PV vorliegen Die Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad erfolgt zum 1.1.2017 automatisch! Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht erforderlich! Die neuen Bescheide werden zwischen Ende Dezember und Ende Januar verschickt. Pauschale Überleitung in die Pflegegrade für Versicherte ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (PEA) durch „einfachen Stufensprung“ oder für Versicherte mit eingeschränkte Alltagskompetenz durch „doppelten Stufensprung“ Besitzstandsschutz nach Überleitung auch bei Wechsel der Pflegekasse. Besitzstandsschutz endet nur dann, wenn nach Begutachtung ein höherer Pflegegrad festgestellt wird oder festgestellt wird, dass keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt Eine Überleitung in Pflegegrad 1 kann nicht erfolgen. In diesen Pflegegrad können nur Personen kommen, die bisher nicht Pflegebedürftig sind. eEA = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. Demenz) AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Pflegesachleistungen - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 € +/- 0 € 0 mit eEA 231 € 2 689 € + 458 € 468 € + 221 € 1 mit eEA 3 1.298 € + 609 € 1.144 € + 154 € 2 mit eEA 4 1.612 € + 314 € 3 mit eEA 5 1.995 € + 383 € Härtefall Hinweis auf Systematik Selber Anspruch wie derzeit derjenige der in einer Stufe höher eingestuft ist bzw bei Personen die eine eEA haben sogar 2 Stufen höher eEA = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. Demenz) AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Pflegegeld - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 € +/- 0 € 0 mit eEA 123 € 2 316 € + 193 € 244 € + 72 € 1 mit eEA 3 545 € + 229 € 458 € + 87 € 2 mit eEA 4 728 € + 183 € 3 mit eEA 5 901 € + 173 € nach wie vor Kombi möglich eEA = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. Demenz) AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

vollstationäre Leistungen - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 € +/- 0 € 0 mit eEA 2 770 € + 770 € 1.064 € - 294 € 1 mit eEA 3 1.262 € + 198 € 1.330 € - 68 € 2 mit eEA 4 1.775 € + 445 € 1.612 € + 163 € 3 mit eEA 5 2.005 € + 393 € Härtefall 1.995 € + 10 € Pflegegrad 1 erhält Zuschuss in Höhe von 125 € monatlich im Rahmen der Kostenerstattung. Die Leistungsbeträge werden direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Der Versicherte ist nicht schlechter im Heim versorgt als vorher, nur weil die Leistungsbeträge niedriger sind als bisher. Mischkalkulation .Muss der Pflegebedürftige im nächsten Jahr einen höheren Eigenanteil zahlen, als bisher, zahlt die Pflegekasse den Ausgleich. Keine Schlechterstellung für den Pflegebedürftigen!  Ausgleich erfolgt über den Bestandsschutz zum Eigenanteil eEA = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. Demenz) AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Soziale Sicherung der Pflegepersonen Soziale Sicherung für pflegende Angehörige in der Rentenversicherung in der Arbeitslosenversicherung Wenn der Umfang der häuslichen Pflege: wenigstens 10 Std. wöchentlich an regelmäßig mind. 2 Tagen in der Woche und Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 - 5 AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Soziale Sicherung der Pflegepersonen Rentenversicherung Die Beiträge zahlt die AOK – Pflegekasse für die Pflegeperson in voller Höhe an die gesetzliche Rentenversicherung wenn neben der Pflege nicht mehr als 30 Std. / Woche beschäftigt oder selbständig tätig kein Bezug einer Vollrente wegen Alters od. einer ähnlichen Altersversorgung AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Soziale Sicherung von Pflegepersonen Neu: Arbeitslosenversicherung Die Beiträge zahlt die AOK – Pflegekasse für die Pflegeperson in voller Höhe an die Bundesagentur für Arbeit wenn die Pflegeperson ihre Beschäftigung wegen der Pflegetätigkeit unterbrochen oder aufgegeben hat und neben der Pflege kein anderweitiger Schutz in der Arbeitslosen-versicherung existiert (z. B. aufgrund Beschäftigung). AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Fragen? AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Reform des Mutterschutzgesetzes Mutterschutz künftig auch für Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen Zukünftig Beschäftigung bis 22 Uhr möglich Zustimmung der Schwangeren ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Nachtarbeit aber auch weiterhin verboten. Lockerung des Sonn- und Feiertagverbotes Schwangere kann auf freiwilliger Basis ihren Arbeitseinsatz anbieten Viermonatiger Kündigungsschutz auch nach Fehlgeburt ab 12. SSW Verlängerung der Schutzfrist auf 12 Wochen, wenn nach Geburt des Kindes vor Ablauf von 8 Wochen eine Behinderung festgestellt wird AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Reform des Mutterschutzgesetzes aber: Der Gesetzesentwurf zur Reform des Mutterschutzgesetzes wurde am 4.Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und sollte ursprünglich zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch ins Stocken geraten. Daher scheidet ein Inkrafttreten zum 1.1.2017 aus. Wahrscheinlich greift die Reform nunmehr erst zum 1.4. oder 1.7.2017. AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Verbandsportrait 2005 18