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Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden. Pflegesachleistungen: Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden. Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat. Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: Euro pro Monat. Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Verhinderungspflege: Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu Euro. Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat. Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
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