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Veröffentlicht von:Lioba Zimmermann Geändert vor über 8 Jahren
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1 Freiräume in Kirche und Diakonie
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Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner 10/2015 2
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Altersversorgung Arbeitsbefreiung Einstufung bei Wechsel Jahressonderzahlung Sabbatjahr Sonderurlaub Ulrike Kutzner 10/2015 3
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Versorgungsniveau im Alter sichern Unterschiede zwischen KZVK und VBL Ulrike Kutzner 10/2015 4
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VBL - umlagefinanzierte Versicherung D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1,41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5
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KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte Finanzierung D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6
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Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ab 2016 Bisher zahlt der Arbeitgeber 4,8 % allein Ulrike Kutzner 10/2015 7
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Beitragserhöhung auf 5 %, davon zahlt der Arbeitgeber 4,9 % und die Versicherten 0,1 % ab 2016 Stufenweise Anhebung bis 2029 auf 7,6 %, davon zahlt der Arbeitgeber 6,2 % und die Versicherten 1,4 % Ulrike Kutzner 10/2015 8
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Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird Ulrike Kutzner 10/2015 9
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1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. Ulrike Kutzner 10/2015 10
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1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes 1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum 1 Tag zur kirchlichen Hochzeit 1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/2015 11
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Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt: Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/2015 12
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Am Donnerstag vor Karfreitag ab 12.00 Uhr Ulrike Kutzner 10/2015 13
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Ab dem 63. Lebensjahr um 1 Stunde wöchentlich bei unverminderten Entgelt Ulrike Kutzner 10/2015 14
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Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden Ulrike Kutzner 10/2015 15
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Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurden Ulrike Kutzner 10/2015 16
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1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/2015 17
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Zur tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/2015 18
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