Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

1 Freiräume in Kirche und Diakonie.  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "1 Freiräume in Kirche und Diakonie.  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner."—  Präsentation transkript:

1 1 Freiräume in Kirche und Diakonie

2  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner 10/2015 2

3  Altersversorgung  Arbeitsbefreiung  Einstufung bei Wechsel  Jahressonderzahlung  Sabbatjahr  Sonderurlaub Ulrike Kutzner 10/2015 3

4  Versorgungsniveau im Alter sichern  Unterschiede zwischen KZVK und VBL Ulrike Kutzner 10/2015 4

5  VBL - umlagefinanzierte Versicherung D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert  Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1,41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5

6  KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte Finanzierung D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge  Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6

7  Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ab 2016  Bisher zahlt der Arbeitgeber 4,8 % allein Ulrike Kutzner 10/2015 7

8  Beitragserhöhung auf 5 %, davon zahlt der Arbeitgeber 4,9 % und die Versicherten 0,1 % ab 2016  Stufenweise Anhebung bis 2029 auf 7,6 %, davon zahlt der Arbeitgeber 6,2 % und die Versicherten 1,4 % Ulrike Kutzner 10/2015 8

9  Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird Ulrike Kutzner 10/2015 9

10  1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. Ulrike Kutzner 10/2015 10

11  1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes  1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum  1 Tag zur kirchlichen Hochzeit  1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/2015 11

12  Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt:  Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher  Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/2015 12

13  Am Donnerstag vor Karfreitag ab 12.00 Uhr Ulrike Kutzner 10/2015 13

14  Ab dem 63. Lebensjahr um 1 Stunde wöchentlich bei unverminderten Entgelt Ulrike Kutzner 10/2015 14

15  Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden Ulrike Kutzner 10/2015 15

16  Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurden Ulrike Kutzner 10/2015 16

17  1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung  Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/2015 17

18  Zur tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren  Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/2015 18

19 Ulrike Kutzner 10/2015 19


Herunterladen ppt "1 Freiräume in Kirche und Diakonie.  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen