Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Richtlinien im Ökolandbau und deren Vergleich International: IFOAM EU National: Bioland,

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Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Richtlinien im Ökolandbau und deren Vergleich International: IFOAM EU National: Bioland, Demeter, Gäa, Biopark, Naturland

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Bioland, Demeter Gäa, Biopark,Naturland EU IFOAM Standards im Ökolandbau Zunehmende Standards

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian 1.Auftrag/Aufgabe der IFOAM 2.Basisrichtlinien 3.Aufbau der Basisrichtlinien 4.Basisrichtlinie am Beispiel 5.Zusammenfassung IFOAM

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM: Vorbemerkung Ökologischer Landbau (ÖLB) wird nach weltweit akzeptierten Prinzipien praktiziert, die innerhalb lokaler sozio-ökonomischer, geoklimatischer und kultureller Gegebenheiten umgesetzt werden Terrassenlandwirtschaft in Nordkamerun Bio-Bananenplantage in Peru

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM: Vorbemerkung Nationale Unterschiede anerkennen, dennoch ÖLB weltweit vergleichbar machen ist Basis der IFOAM (wichtigstes Parameter: Erhalt der Bodenfruchtbarkeit) umwelt-, sozial und wirtschaftlich verträglich

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian International Federation of Organic Agriculture Movements Weltweites Dach des ÖLB`s Vertretung in internationalen parlamentarischen, administrativen Foren (beratender Status bei UNO & FAO) Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern & Information der Öffentlichkeit über ÖLB Weltweite Harmonisierung der Anbau-RL, aber regionale Variation ermöglichen Internationales Garantie-System für Produkte aus ÖLB Weltweites Zertifizierungsprogramm (Akkreditierungsprogramm) IFOAM (1): Auftrag

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Geben Rahmen für zertifizierende / richtliniengebende Organisationen weltweit ab Eine Zertifizierung allein aufgrund der IFOAM-BRL nicht möglich (Beispiel: Naturland - IFOAM zertifiziert) BRL spiegeln gegenwärtigen Stand ökologischer Produktion und Verarbeitung weltweit wieder BRL (Standards) ”work in progress“, regelmäßige Überarbeitung (BRL in 19 Sprachen übersetzt) Beihaltet seit 2001 „RL zur sozialen Gerechtigkeit“ (bspw. darf eine zertifizierende /richtliniengebende Organisation keine Produktion zertifizieren, die auf der Verletzung grundlegender Menschenrechte basiert IFOAM (2): Basisrichtlinien

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian BRL stellen die Grundlage für IFOAM-Akkreditierungs- prozesses dar (begutachtet und akkreditiert zertifizier- ende / richtliniengebende Organisationen) IFOAM (3): Basisrichtlinien Das Akkreditierungsprogramm definiert, was eine Zertifizierungsorganisation mindestens leisten muss - weltweit und einheitlich Nationale oder regionale Organisationen berücksichtigen örtliche Bedingungen / können daher strengere Richtlinien erlassen Örtlich nicht relevante Anforderungen aus BRL müssen nicht berücksichtigt werden RL stellen Balanceakt dar zwischen regionaler Variation und internationalen Anforderungen bzgl. Harmonisierung im Welthandel, fairen Wettbewerb und Verbraucheran- sprüchen/ -vertrauen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Allg. Grundsätze sind Ziele, welche die ökologische Produktion und Verarbeitung anstrebt Empfehlungen sind Richtlinien, welche die IFOAM verfolgt, deren Umsetzung sie aber nicht ausdrücklich verlangt Richtlinien stellen Mindestanforderungen dar, die von zertifizierenden / richtliniengebenden Organisationen erfüllt werden müssen IFOAM (4): Aufbau der Basisrichtlinien

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM (5): BRL- Inhalt (Beispiel) Beispiel Pflanzenbau  Auswahl der Kulturarten und ‑ sorten Allgemeine Grundsätze: Alles Saatgut und Pflanzmaterial soll zertifiziert ökologisch sein

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM (6): BRL- Inhalt (Beispiel) Empfehlungen: Die angebauten Arten und Sorten sollen an den Boden und die klimatischen Bedingungen angepasst und resistent gegen Schädlinge und Krankheiten sein Bei der Sorten- und Artenwahl soll die genetische Vielfalt mit in Erwägung gezogen werden

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM (7): BRL- Inhalt (Beispiel) Richtlinie: Ökologisches Saatgut und Pflanzmaterial, muss verwendet werden, wenn verfügbar. Wenn dieses nicht zertifiziert verfügbar ist, müssen chemisch nichtbehandelte konv. Materialien eingesetzt werden. Die zertifizierenden / richtliniengebenden Org. setzen zeitliche Vorgaben für das Erfordernis von zertifiziert ökologischem Saat- und anderem Pflanzmaterial. Der Gebrauch gentechnisch veränderten Saatguts, von Pollen, von transgenen Pflanzen oder Pflanzmaterial ist nicht erlaubt.

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM (8): BRL- Inhalt (Beispiel) Richtlinie: Zugelassene Abweichungen: Wo keine anderen Alternativen verfügbar sind, dürfen chemisch behandeltes Saat- und Pflanzgut benutzt werden Die zertifizierende / richtliniengebende Organisation muss Bedingungen für Ausnahmen definieren und Zeitlimits für den Gebrauch von chemisch behandeltem Saat- und Pflanzgut setzen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian IFOAM (9): Zusammenfassung Weltweites Dach der Anbauverbände (750 Mitgliedsorganisationen/ über 100 Länder) Dadurch starker Interessensvertreter des ÖLB Weltweite Diskussion zum Ökolandbau und Bündelung der Initiativen, des Wissens IFOAM-RL müssen praktikabel sein - überzogene Richtlinien können ÖLB auch verhindern Weltweite Gleichwertigkeit der Öko-Standards Bei Verdachtsmomenten - Nachforschungen weltweit möglich (Voraussetzung: betroffene Zertifizierungsorg. IFOAM akkreditiert) Privatrecht Aber auch niedrigere Standards als bspw. EU-Öko-VO

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU: Öko-VO 2092/91 1.Allgemeines 2.Vorschriften Überblick 3.Vorschriften (Beispiel) 4.Standardunterschiede zu deutschen Anbauverbänden 5.Zusammenfassung

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (0): Allgemeines Ziel: einheitliche Kriterien für ökologische Produkte und Produktionsweisen aufstellen, um Missbrauch von „Öko“ zu unterbinden (Gesetz) Inhalt: EU-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirtschaft stammen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (1): Allgemeines Aus den Vorbildern der Richtlinien nichtstaatlicher Öko- Anbauverbände in Europa entwickelt Als gesetzliches Regelwerk ist sie ein Kompromiss Sie stellt den kleinsten gemeinsamen Nenner dar Gibt Mindeststandard für die Erzeugung, Verarbeitung, Etikettierung und Kontrolle von pflanzlichen Erzeugnissen des ÖLB Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen Deutsche Bio-Verbände – t.w. höhere Richtlinienstandards

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (2): Anwendungsbereich Alle nicht verarbeiteten Agrarerzeugnisse (ausgenommen Fische) Zum Verzehr bestimmte verarbeitete Produkte Die ökologisch/ biologisch hergestellt und vermarktet werden sollen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (3): Vorschriften Kennzeichnung  Biologisch/Ökologisch/Bio/Öko nur das was im Sinne der Verordnung hergestellt wurde Bio/Öko synonym verwandt Etikett - mit Codenummer der Kontrollstelle Verbandszeichen auf Etikett ist erlaubt EU- Biozeichen (bei 95 % der Zutaten Bio und aus EU!) Umstellungsware nach 12 Monaten als solche kennzeichenbar Keine gentechnisch veränderte Organismen im Produkt

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (4): Vorschriften Kontrolle/ Importe  Herstellung, Verarbeitung, Verpackung und Importe aus Drittländern Länderspezifische Kontrollsysteme (DTL staatliche Überwachung und private Kontrollstellen) einmal jährlich angekündigte Kontrollen (plus unangekündigte) Kosten der Kontrolle trägt kontrolliertes Unternehmen Importe aus Drittländern müssen EU-Öko-VO entsprechen Einfuhrunternehmen werden ebenfalls kontrolliert

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (5): Vorschriften Tierhaltung  Umstellungszeit 24 Monate Zugekaufte Tiere möglichst von Ökobetrieben Das Futter muss ökologischer Herkunft sein, soweit wie möglich vom eigenen Betrieb. Öko-Futtermitteln nicht ausreichend vorhanden, dann max. 10 % aus konv. Anbau (Wiederkäuer und Pferde), bzw. 20 % bei Schweinen und Geflügel (ab August 2005 soll die Regelung wegfallen)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (6): Vorschriften Tierhaltung  Krankheitsvorsorge (vorbeugend: Rasse, Haltung, Futtermittel, Besatzdichte) Arznei Präventivverabreichungen nicht erlaubt Wachstums- & leistungsfördernde Stoffe & Hormone verboten Wartezeiten einhalten nach Arzneimittelanwendung Flächengebunden (kein umweltbelastender Überschuss an Nährstoffen verursachen) Tierzahl je ha begrenzt (2 GVE/ha) Tierbesatz auf 170 kg/ha begrenzt (Anhang VII)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (7): Vorschriften Tierhaltung (Anhang VII) Gänse & Enten fehlen noch

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (8): Vorschriften Tierhaltung  Artgerechte Unterbringung (mit Mindeststall- & Freiflächen) Keine Anbindehaltung (Ausnahme kl. Betriebe) Allen Säugetieren ist Weide-oder Freigeländezugang oder Auslauf zu gewähren (bspw. Sauen - Wühlmöglichkeiten) Hälfte der Stallböden muss mind. geschlossen sein (dort keine Spalten- oder Gitterkonstruktionen) und Liegeflächen mit trockener Einstreu versehen sein Geflügel - Käfighaltung verboten (1 Drittel befestigt und eingestreut, sowie begrünte Auslaufflächen) Imkerei detailliert geregelt

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (9): Vorschriften Verarbeitung  Zutat Öko und gleiche Zutat Konv. nicht in einem Produkt Keine Einsatz ionisierender Strahlen Keine GVO Nur Zusatz- und technische Hilfsstoffe nach Positivliste (Anhang VI Teil A & B) Max. 5 % Gewichtsanteil konv. Zutaten (nach Positivliste Anhang VI Teil C) & wenn Öko nicht verfügbar ist

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (10): Vorschriften Pflanzenbau  Muss EU-Öko-VO konform sein Jungpflanzen müssen aus Öko Erzeugung kommen Saatgut unterliegt besonderen Anforderungen (Beispiel) Vorgeschriebene Umstellungszeiten (annuelle 24 Monate vor Aussaat, mehrjährige 36 Monate vor Ernte) Bodenfruchtbarkeit sichern (Leguminosenanbau, Gründüngungspflanzen und Tiefwurzlern, weitgestellte Fruchtfolge und organ. Düngung

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (11): Vorschrift (Beispiel) Beispiel Pflanzenbau  Auswahl der Kulturarten und ‑ sorten Chemisch, synthetisches & gentechnisch verändertes Saatgut nicht zugelassen Ökosaatgut heißt – mind. 1 Generation nach Verordnung behandelt & ohne Verwendung von GVO Kontrollstellen dürfen nur dann ausnahmsweise den Einsatz von konventionellem Saatgut genehmigen (ungebeiztes!), wenn kein Öko-Saatgut verfügbar ist Jungpflanzen (z.B. im Gemüseanbau) müssen generell aus ökologischem Anbau sein

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (12): Vorschriften (Beispiel) Beispiel Pflanzenbau  Auswahl der Kulturarten und ‑ sorten Mitgliedstaaten erstellen Datenbank über Verfügbarkeit von Saatgut & Pflanzkartoffeln aus ökolog. Vermehrung ( wenn die Datenbank Öko-Saatgutangebot für eine bestimmte oder vergleichbare Sorte aufweist, muss dieses Saatgut auch verwendet werden

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (13): Niedrigere Standards Deutsche nationale Verbände haben einige höhere Standards gegenüber EG-Öko-VO 2092/91 hinsichtlich: Umstellung Düngung Tierhaltung Futter Pflanzenbau Verarbeitung

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (14): Umstellung Teilbetriebsumstellung möglich Produktionseinheiten müssen aber klar getrennt sein (Flächen, Gebäude, Buchführung)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (15): Düngung Wirtschaftsdünger auf 170 kg N/ ha/a (2 Milchkühe) begrenzt Gesamte N-Düngermenge nicht begrenzt (Bedarf muss aber von Kontrollstelle anerkannt sein) Gartenbau und Sonderkulturen keine speziellen Regelungen Düngerzukauf nicht limitiert - damit Bewirtschaftung auf Basis externer Düngerzufuhr möglich Konventionelle Gülle, Jauche & Geflügelmist als Dünger zulässig Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind zugelassen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (16): Tierhaltung Hoher Tierbesatz pro ha/a möglich (bspw. 580 Hähnchen/ Bioland-RL: 280) Konv. Tierhaltung im selben Betrieb möglich, muss aber eine andere Tierart sein Einige Dinge nicht geregelt (bspw. Einsatz von Kuhtrainern/ Aufzucht von Legehennen)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (17): Futter Betriebseigene Futtererzeugung nicht eindeutig vorgeschrieben Einsatz konv. Futtermittel beschränkt (Schweine & Geflügel max. 20%, andere Tierarten 10% - bis August 2005) Ca. 80 Produkte zugelassen (z.B. konv. Soja, Trester aus Zitrusfrüchten, Importfutter aus der Dritten Welt, Fischmehl für Geflügelzucht) Ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage nicht geregelt

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (18): Pflanzenbau Keine Standortuntersuchung auf Altlasten/ Kontaminationsquellen vorgeschrieben Pflanzenzüchtung: konv. gezüchtete Pflanzen mind. ein Jahr auf ökologisch bewirtschafteten Flächen vermehren/ Züchtung nicht näher geregelt Pflanzenschutz: Metaldehyd (gegen Schecken) & Pyrethroide (für Schädlingsfallen in mediterranen Obstkulturen) dürfen eingesetzt werden Kupfer: max. 8 kg/ha/a

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (19): Verarbeitung „Bio“, wenn 95% der Zutaten aus ÖLB Nitritpökelsalz zugelassen Enzyme und Starterkulturen sind allgemein zugelassen Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist noch nicht geregelt Verpackungsmaterial nicht geregelt Kennzeichnung bereits ab 70 % Zutaten; Sichtfenster „Öko x%„ (kaum vorhanden, da wenig wettbewerbsfähig)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (20): Zusammenfassung Bedeutung: EU- Öko-VO ist ein Gesetz, bei Verstoß können Strafen verhängt werden

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (21): Zusammenfassung Die geringeren Standards: Teile des Betriebes können auch konventionell bewirtschaftet werden Betriebskreislaufgedanke nicht vollständig verwirklicht, da: Düngemittelzukauf möglich ist/auch aus konv.Betrieben Betriebseigene Futtererzeugung nicht eindeutig vorgeschrieben wurde Importfutter zugelassen Keine Vorschriften für den Bereich der Aquakulturen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian EU (22): Zusammenfassung Memorandum zur Weiterentwicklung der EU-Öko-VO: Verpflichtung zur Umstellung des gesamten Betriebes auf den ÖLB Stärkere Nutzung der eigenen Futtergrundlage und verfügbarer ökologisch erzeugter Futtermittel Einschränkung der Zulässigkeit bestimmter Wirtschafts- dünger tierischer Herkunft aus konv. Betrieben Aufnahme von Vorschriften für die Aquakultur Erweiterung des Kontrollsystems

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Vor-/ Nachteile nationaler Richtlinien Nachteil weltweit unterschiedliche RL möglicherweise Handelsbarrieren für Beteiligte/ Verbraucher verwirrend Unterschiedliche Anforderungen/ Qualitäten Vorteil: Entwicklung von RL große Errungenschaften der Ökolandbaubewegung (Konsensbildung) Nationale oder regionale RL sind oft eine Möglichkeit für den ÖLB Respekt und Akzeptanz zu gewinnen

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Nationale Richtlinien 1.Bioland 2.Demeter 3.Gäa, Naturland, Biopark

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Bioland (1): Allgemein Nur Gesamtbetriebsumstellung (alle Betriebszweige) Standort muss auf Altlasten, Kontaminationsquellen überprüft werden Bioland nationaler Verband (nur DTL und Südtirol) mit Kooperationsvertrag mit dem tschechischen Anbauverband Pro Bio

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Bioland (2): Düngung Begrenzt auf ca. 112 kg N pro ha/a im Ackerbau (Gemüse- und Zierpflanzenbau 110kg, Gewächshaus 330 kg; Obstbau und Baumschulkulturen 90kg, Hopfen 70kg – ähnlich Demeter) Konv. Wirtschaftsdüngerzukauf: Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdemist möglich - Gülle, Jauche und Geflügelmist nicht zulässig wenige organische Handelsdünger zulässig/ verboten z.B. Blut-, Fleisch-, Knochenmehle und Guanodünger Zukauf auf 40 kg N pro ha/a limitiert (LW-Betrieb) Kupferpräparate für Pflanzenschutz max. 3 kg/ha/a (Obst- Wein-, Hopfen- und Kartoffelanbau - Hopfenanbau 4 kg

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Bioland (3): Tierhaltung Weniger Tiere/ ha/ Jahr als bei EU-Öko-VO zugelassen (140 Hennen / 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine) Über 50% des Tierfutters muss vom eigenen Betrieb stammen 100% Biofutter - wenige Ausnahmen zulässig (wenn Ökokomponenten nicht verfügbar/ drohende Mangel- ernährung  erlaubt bei Schweinen max. 15 %, Geflügel max. 20 % konv. Futtermittel – bei Rindern konv. Komponenten verboten!) Fischmehl ist als Futterbestandteil nicht zulässig Ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Bioland (4): Verarbeitung „Bio“ bei 100% der Zutaten aus ÖLB Ausnahmegenehmigung für konv. Zutaten max. 5% Nitritpökelsalz nicht zugelassen Enzyme und Starterkulturen sind nur produktgruppenspezifisch zugelassen Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist geregelt Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen (Positivliste)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Demeter (1) Allgemein Weltanschauung (Organismus; Lebensvorgänge) Gehen über den ökologischen Gedanken hinaus, Arbeit ganzheitlich, Spiritualität (auch Kräfte/ nicht nur Stoffe) Arbeit mit Präparaten und den kosmischen Kräften Ganzer Betrieb auf Biologisch-Dynamische Wirtschafts- weise umstellen Hat international geltende Richtlinien

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Demeter (2) Tierhaltung Eigene Tierhaltung/ Haltung von Raufutterfressern obligatorisch (Idee des Hoforganismus) Erzeugung von mindestens 90% der Futterration für Wiederkäuer aus Demeterbetrieb/ mindestens 50% aus dem eigenen Betrieb/ Rinderfütterung voll „Bio“ (seit Jan. 2004) Ab 2005 keine konv. Futtermittel mehr zugelassen Kühe haben Hörner (Einfluss auf Kräftehaushalt & Verdauungsleistung  Düngerqualität ) Viele Betriebe pflegen eigenes Saatgut (im Zuchtgarten gezüchtet, nicht im Labor)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian NaturlandBioparkGäa Alle 3 Anbauverbände ähnliche Unterschiede zur EU- Öko-VO, wie Bioland und Demeter Naturland erarbeitet Vorschriften für ökologische Fischzucht und ist international als Zertifizierer zugelassen (IFOAM)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Schlussbetrachtung BRD - immer mehr Ökobetriebe lassen sich nach EU-Öko-VO zertifizieren (ca. 40 %) Quelle: SÖL 2004

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Für Ökolandwirte wichtig Angestrebte Wirtschaftsweise entscheidet über Richtlinienwahl Vermarktungsstrategien

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Für Landnutzer/Naturschützer wichtig Kennenlernen der Vorschriften & damit, warum Ökolandbau ein nachhaltiges Landnutzungssystems ist

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Für Vermarkter wichtig Unterschiedliche Richtlinien beinhalten unterschiedliche Prozessqualität (Markenbildung) Ausländische Ökokontrollstelle vertrauenswürdig? (Bsp. C.A.A.E./ Andalusien)

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Diskussion

Einführung in den Ökolandbau, WS 2004/05, Dipl.-Ing. S. Christian Literatur Verordnungstext: lex/de/consleg/pdf/1991/de_1991R2092_do_001.pdfhttp://europa.eu.int/eur- lex/de/consleg/pdf/1991/de_1991R2092_do_001.pdf EU-Verordnung Ökologischer Landbau, MUNLV/ NRW, Düsseldorf 2001