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Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

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Präsentation zum Thema: "Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen"—  Präsentation transkript:

1 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen
Grundlagen Geschichte Institutionen Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

2 EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen
EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten

3 Symbole der EU Hymne: Ode an die Freude Europaflagge Europatag: 9. Mai
Wahlspruch: In Vielfalt geeint

4 EU im Vergleich Bevölkerung in Millionen (2008) China: 1.330 USA: 304
Indien: 1.166 Russland: 141 EU: 500 Japan: 128

5 EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008)
Japan: 4.354 USA: Indien: 3.288 China: 7.916 Russland: 2.260

6 EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007)
USA: Russland: Japan: China: 6.400 BIP mit Kaufkraftparität (PPP) EU: Indien: 3.300

7 Wohlstandsverteilung
Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27-Durchschnitt = 100 (2007) BIP mit Kaufkraftparität (PPP)

8 Vier Grundfreiheiten Freier Warenverkehr
Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen Harmonisierung von Normen und Vorschriften Beschränkungen nur in Ausnahmefällen erlaubt Freier Personenverkehr Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Freier Kapitalverkehr Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanz-dienstleistungen Liberalisierung des Wertpapierverkehrs Freier Warenverkehr: Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Beschränkungen sind nur in Ausnahmefällen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit erlaubt Freier Personenverkehr: Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (z.B. Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Europäischen Union niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (z.B. in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Freier Kapitalverkehr: Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs 8

9 € Euro-Zone 16 Länder 329 Millionen Menschen
EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder

10 Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EU-Mitglieder 483 Millionen Menschen
Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme EU-Mitglieder außerhalb Schengens

11 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen
Grundlagen Geschichte Institutionen Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

12 Schritte der Integration
Schuman-Plan 1950 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 (in Kraft 1952) Römische Verträge 1957 Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Vertrag von Maastricht 1992 (1993) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003) Vertrag von Lissabon 2007 (2009) 12

13 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen
Grundlagen Geschichte Institutionen Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

14 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Präsident Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Seit 2009 (Vertrag von Lissabon) haben der ER, das ESZB sowie die EZB den Status als Organe. Neue Institutionen sind der Präsident des Europäischen Rats und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (vormals Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Das Gerichtssystem der Europäischen Union wird seit 2009 als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet und umfasst den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Gericht der EU (EuG; vormals Gericht erster Instanz) und die Fachgerichte. Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

15 Europäisches Parlament
Europapolitik Europäisches Parlament Sekundäres EU-Recht Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen & Beschlüsse Empfehlungen & Mitteilungen gilt unmittelbar in nationales Recht umzusetzen rechtlich nicht verbindlich Europäische Kommission Primäres EU-Recht (EUV & AEUV) Rat der Europäischen Union Auf Grundlage des Primärrechts (auch: Charta der Grundrechte der EU) erfolgt Vorschlag EK und (in den meisten Fällen) gemeinsamer Beschluss EP und Ministerrat; Rechtsvorschriften werden als Sekundärrecht bezeichnet (auch: Rechtsprechung des EuGH und des EuG).

16 Haushalt der EU 136,8 Milliarden Euro = 1,18% des EU-27-Bruttonationaleinkommens (2009)

17 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäischer Rat (ER)
Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus 17

18 ER: Funktion Europäischer Rat (ER)
Präsident Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig. 18

19 ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy. Der Präsident des Europäischen Rats wird für zweieinhalb Jahre bestimmt (jeweils zur Hälfte des Turnus einer Europäischen Kommission).

20 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

21 Rat der Europäischen Union (Rat)
Rat: Funktion Rat der Europäischen Union (Rat) Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der EU. Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten. Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der EU fest. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. Der Rat entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.

22 Der Rat wird auch Ministerrat genannt.
Rat: Abstimmungen Noch bis 2014 (spätestens 2017) gilt das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, danach das Verfahren der doppelten Mehrheit, das der Vertrag von Lissabon vorsieht. Der Rat wird auch Ministerrat genannt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon tagt er bei Gesetzgebungs-entscheidungen öffentlich. In den meisten Fällen (wenn das Europäische Parlament mitentscheidet) ist jedoch eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. Nur in Ausnahmefällen können Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht einlegen. Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen (in denen das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, wie Steuern oder Außen- und Sicherheitspolitik) erfordern Einstimmigkeit. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament das Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem zuständigen Fachminister vertreten (z.B. Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft). Der Vorsitz des Rats wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen (mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe Vertreterin). Verfahren der qualifizierten Mehrheit (bis 2014, spätestens bis 2017, sofern ein EU-Mitgliedstaat es fallweise wünscht): Eine Mehrheit kommt bei 255 von insgesamt 345 Stimmen im Ministerrat (ca. 74%) zustande Zusätzlich muss die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustimmen Auf Antrag eines EU-Mitgliedstaats muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mindestens 62% der EU-Bevölkerung vertreten sind Verfahren der doppelten Mehrheit (ab 2014, spätestens ab 2017, sofern ein EU-Mitgliedstaat dagegen fallweise widerspricht): Eine Mehrheit kommt zustande, wenn 55% der EU-Mitgliedstaaten zustimmen, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren

23 Rat: Stimmverteilung

24 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

25 EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.

26 Europäisches Parlament (EP)
EP: Funktion Europäisches Parlament (EP) Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die Rechtsetzungs-befugnisse des Europäischen Parlaments erweitert. Es beschließt jetzt gleichberechtigt mit dem Ministerrat über 95% aller Rechtsvorschriften. Ausgeweitet wurden auch die Haushaltsbefugnisse. Das Europäische Parlament hat jetzt mehr Gewicht bei der Genehmigung des EU-Haushalts, inklusive der ausgabenintensiven Agrarpolitik. Ebenfalls erweitert wurden die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten müssen den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission bestätigen, darunter auch die Hohe Vertreterin.

27 EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bestimmt. Jerzy Buzek wurde für die erste Hälfte der Wahlperiode gewählt.

28 EP: Sitzverteilung nach Ländern

29 EP: Sitzverteilung nach Fraktionen

30 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

31 Europäische Kommission (EK)
EK: Funktion Europäische Kommission (EK) Die Europäische Kommission ist die Initiatorin der Politik der EU: Sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat neue Rechtsvorschriften vor. Die Europäische Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union) für die Einhaltung des EU-Rechts. Die Europäische Kommission ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die Europapolitik durch konkrete Maßnahmen um. Die Europäische Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig.

32 EK: Abstimmungen Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei
Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Jeder Kommissar/ jede Kommissarin hat eine Stimme. Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters). Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat bestimmt und benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verringert sich die Anzahl der Kommissare möglicherweise ab 2014.

33 EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009). Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit nominiert und durch das Europäische Parlament für fünf Jahre gewählt.

34 Rat der Europäischen Union (Rat)
HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats. Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung. 34

35 HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton. Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wird für fünf Jahre bestimmt (im Turnus mit den neuen Mitgliedern der Europäischen Kommission). 35


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