Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU"—  Präsentation transkript:

1 über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU
Die Europäische Union EU Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm der Europäischen Kommission, in dem es diese Präsentation der Kommission auf den Internetseiten veröffentlicht. rathenau.com bedauert sehr, dass der Verfassungsvertrag in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, da damit wichtige Systemverbesserungen verbunden sind: 1. Vereinfachung: ein einziger Text bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten; 2. Mehr Demokratie: stärkere Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte des Europäischen Parlaments, das Mitentscheidungsverfahren wird Regelverfahren, stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, stärkere Rolle der nationalen Parlamente Möglichkeit eines Bürgerbegehrens; 3. Transparenz: Öffentliche Tagungen des Rates in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber 4. Effizienz: Einschränkung des Vetorechts im Rat, Ernennung eines Präsidenten im Europäischen Rat, Ernennung eines EU-Außenministers 5. Legitimität: Doppelte Mehrheit (Mehrheit von 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung) bei Abstimmungen im Rat © Europäische Kommission 2006

2 Wer macht was in der Europäischen Union?
In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Institutionen der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Institutionen der EU, europäische Rechtsgrundlagen, Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion. Stand EU © Europäische Kommission 2006

3 Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union
I N D E X EU Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union Die Geschichte der europäischen Integration Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat Der Europäische Rat Die Institutionen der EU: Der Rat Die Befugnisse des Rates Die Stimmverteilung im Rat Die Institutionen der EU: Das Europäische Parlament Die Befugnisse des EP Die Sitzverteilung im EP nach Ländern Die Fraktionen des EP Die Institutionen der EU: Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission Die Generaldirektionen/Dienste der Kommission Die Wahl der Kommissare Die Aufgaben der Kommission © Europäische Kommission 2006

4 Die Institutionen der EU: Gerichtshof – EWSA - AdR
Der Europäische Gerichtshof Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Die Rechtsordnung der EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Freier Warenverkehr Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion Die Konvergenzkriterien EU © Europäische Kommission 2006

5 Die drei Säulen der Europäischen Union
Europäische Union (EU) EG EGKS* Euratom Europäische Gemeinschaften Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen * Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen. © Europäische Kommission 2006

6 Die Erweiterung der Union
EU Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1981 Griechenland 1986 Portugal, Spanien 1995 Finnland, Österreich, Schweden 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 2007 Bulgarien, Rumänien (oder 2008) © Europäische Kommission 2006

7 Die Geschichte der europäischen Integration
Römische Verträge Gründung EWG und Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedstaaten Schuman-Plan 1950 EGKS 1951 (1952) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003) © Europäische Kommission 2006

8 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

9 Europäischer Rat (ER) EU
Der Europäische Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006

10 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

11 Der Rat der Europäischen Union
Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grund- züge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Die Befugnisse des Rats Rat der Europäischen Union Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderen Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. © Europäische Kommission 2006

12 Rat der Europäischen Union
Gegebenenfalls muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mind. 62 % der EU-Bürger vertreten werden. Zypern [4] Ungarn [12] Tschechien [12] Spanien [27] Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit. EU Slowenien [4] Belgien [12] Rat der Europäischen Union Slowakei [7] Dänemark [7] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen. Schweden [10] Die Stimmverteilung im Rat Deutschland [29] Portugal [12] Estland [4] Finnland [7] Polen [27] Österreich [10] Frankreich [29] Niederlande [13] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Malta [3] Irland [7] Luxemburg [4] In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforder- lich, d.h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%). Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. Italien [29] Lettland [4] Litauen [7] © Europäische Kommission 2006

13 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

14 Das Europäische Parlament
Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete Europäisches Parlament Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren Anhörungsverfahren Verfahren der Zusammenarbeit © Europäische Kommission 2006

15 Sitzverteilung im EP nach Ländern
99 FR 78 UK IT ES 54 NL 27 BE 24 EL PT SE 19 AT 18 DK 14 SF IE 13 LU 6 EE LV 9 LT PL CZ SK HU SL 7 MT 5 CY EU Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

16 Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

17 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

18 EU Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus
25 Staaten (einschließlich des Präsidenten). Jeder Kommissar hat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Auch nach dem Beitritt weiterer Staaten soll es maximal 27 Kommissare geben. EU Die Kommission © Europäische Kommission 2006

19 Generaldirektionen/Dienste der Kommission
EU Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft und Medien Gebäude, Anlagen und Logistik Die Generaldirektionen der Kommission © Europäische Kommission 2006

20 + EU EP EP Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission
Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Die Wahl der Kommissare Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch + Schlagen Kommissare vor Ernennen Kommissare Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006

21 EU EK Die Aufgaben der Kommission
Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig. EU Die Aufgaben der Kommission Die Kommission ist die Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor. Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die EU-Politik durch konkrete Maßnahmen um. EK Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts. © Europäische Kommission 2006

22 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

23 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge. Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Das Gericht erster Instanz nahm am seine Arbeit auf. Der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz © Europäische Kommission 2006

24 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab. Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen © Europäische Kommission 2006

25 Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen/Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Die Rechtsordnung der EU Noch nicht fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!! © Europäische Kommission 2006

26 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa
Die Grundfreiheiten Freier Warenverkehr Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt. © Europäische Kommission 2006

27 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Die Grundfreiheiten Freier Personenverkehr Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen © Europäische Kommission 2006

28 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Die Grundfreiheiten Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht © Europäische Kommission 2006

29 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Freier Kapitalverkehr Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs Die Grundfreiheiten © Europäische Kommission 2006

30 Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
EU WWU (Dritte Stufe) 1999 Euro-Bargeld- Einführung Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, freie Verwendung des Ecu, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts © Europäische Kommission 2006

31 Die Konvergenzkriterien
EU Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 % übersteigen. Die Konvergenzkriterien Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein. Das Zinsniveau darf das Mittel der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung darf 3 % des BIP nicht übersteigen. Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 % des BIP liegen. © Europäische Kommission 2006


Herunterladen ppt "über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen