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Die Europäische Union EU

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Präsentation zum Thema: "Die Europäische Union EU"—  Präsentation transkript:

1 Die Europäische Union EU
Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland © Europäische Kommission 2006

2 Wer macht was in der Europäischen Union?
In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Organe der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation richtet sich an alle, die Vorträge zu europäischen Themen halten und sollen zur Veranschaulichung beitragen. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Organe und Institutionen der EU, Europäische Rechtsgrundlagen, Wirtschafts-und Währungsunion, Binnenmarkt, Verfassung. Stand EU © Europäische Kommission 2006

3 Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union
I N D E X EU Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union Die Geschichte der Europäischen Integration Die Institutionen der EU Der Europäische Rat Die Befugnisse des Rat Die Stimmverteilung im Rat © Europäische Kommission 2006

4 Die Sitzverteilung im EP nach Ländern Die Fraktionen des EP
EU Die Befugnisse des EP Die Sitzverteilung im EP nach Ländern Die Fraktionen des EP Die Institutionen der EU Die Europäische Kommission Die Generaldirektionen Die Wahl der Kommissare Die Aufgaben der Kommission © Europäische Kommission 2006

5 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen
Institutionen der EU Der Gerichtshof Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Die Rechtsordnung der EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Die Geschichte der Währungsunion EU © Europäische Kommission 2006

6 Die Konvergenzkriterien Geplante Neuerungen durch die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung Der Stand der Ratifikation EU © Europäische Kommission 2006

7 Die drei Säulen der Europäischen Union
EU Europäische Union EG EGKS* Euratom Europäische Gemeinschaften Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen * Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen © Europäische Kommission 2006

8 Erweiterung der Union EU Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1981 Griechenland 1986 Portugal, Spanien 1995 Österreich, Finnland, Schweden 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern 2007 Bulgarien, Rumänien (oder 2008) © Europäische Kommission 2006

9 Die Geschichte der Europäischen Integration
Römische Verträge Gründung EWG+ Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedstaaten Schuman- Plan 1950 EGKS 1951 (1952) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) © Europäische Kommission 2006

10 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

11 Europäischer Rat (ER) EU
Der Europäische Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006

12 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

13 Der Rat der Europäischen Union
Der Rat sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Die Befugnisse des Rats Rat der Europäischen Union Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. © Europäische Kommission 2006

14 Rat der Europäischen Union
Es kann eine Bestätigung gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. 62% der EU-Bürger entsprechen. Zypern [4] Ungarn [12] Tschechien [12] Spanien [27] EU Slowenien [4] Belgien [12] Rat der Europäischen Union Slowakei [7] Dänemark [7] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen. Schweden [10] Die Stimmverteilung im Rat Deutschland [29] Portugal [12] Estland [4] Finnland [7] Polen [27] Österreich [10] Frankreich [29] Niederlande [13] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Malta [3] Irland [7] Luxemburg [4] Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%) notwendig. Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. Italien [29] Lettland [4] Litauen [7] © Europäische Kommission 2006

15 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

16 Das Europäische Parlament
Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete Europäisches Parlament Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive Anhörungsverfahren Kooperationsverfahren Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren © Europäische Kommission 2006

17 Sitzverteilung im EP nach Ländern
99 F 78 GB I E 54 NL 27 B 24 GR P S 19 A 18 DK 14 SF IRL 13 L 6 EE LV 9 LT PL CZ SK H SL 7 MT 5 CY EU Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

18 Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

19 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

20 EU Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus
25 Staaten (einschließlich des Präsidenten). Jeder Kommissar hat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen. EU Die Kommission © Europäische Kommission 2006

21 Generaldirektionen der Kommission
EU Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung und Soziales Justiz und Inneres Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstellen Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft Die Generaldirektionen der Kommission © Europäische Kommission 2006

22 + EU EP EP Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission
Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Die Wahl der Kommissare Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch + Schlagen Kommissare vor Ernennen Kommissare Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006

23 EU EK Die Aufgaben der Kommission Auch die Vertretung von
EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission. EU Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushalts- entwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds. Die Aufgaben der Kommission Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten. Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive. EK Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden. © Europäische Kommission 2006

24 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

25 Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Das Gericht erster Instanz nahm am seine Arbeit auf. Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge. Der Gerichtshof und Das Gericht erster Instanz © Europäische Kommission 2006

26 Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
EU Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab. Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. Der Wirschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen © Europäische Kommission 2006

27 Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU Verordnung (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen/ Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Die Rechtsordnung der EU Noch nicht fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!! © Europäische Kommission 2006

28 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Die Grundfreiheiten Freier Warenverkehr Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Gewisse Beschränkungen sind jedoch auch weiterhin erlaubt. © Europäische Kommission 2006

29 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Die Grundfreiheiten Freier Personenverkehr Wegfall von Grenzkontrollen Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall niederzulassen. © Europäische Kommission 2006

30 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Die Grundfreiheiten Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungsfreiheit (Beispiel für die DLF: die freie Wahl zwischen Telefonanbietern) Harmonisierung der Banken- und Verkehrsaufsicht Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte © Europäische Kommission 2006

31 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
EU Freier Kapitalverkehr Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs Die Grundfreiheiten © Europäische Kommission 2006

32 Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
EU Euro-Bargeld- Einführung Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, Verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, Freie Verwendung des ECU, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Eur. Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Eur. System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkurs- mechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-Kraft- Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts © Europäische Kommission 2006

33 Die Konvergenzkriterien
EU Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5% übersteigen. Die Konvergenzkriterien Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein. Das Zinsniveau darf das Mittel der drei bestplatzierten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung darf 3% des BIP nicht übersteigen. Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60% des BIP liegen. © Europäische Kommission 2006

34 Geplante Neuerungen durch die Verfassung
© Europäische Kommission 2006

35 Die Ergebnisse der Verfassung
EU Wichtigste Stichpunkte: Vereinfachung Demokratie Transparenz Effizienz Legitimität Die Verfassung © Europäische Kommission 2006

36 Die Ergebnisse der Verfassung
EU DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN (EU, MS) DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE IST TEIL DES VERTRAGES ÖFFENTLICHE TAGUNGEN DES RATES IN SEINER EIGENSCHAFT ALS GESETZGEBER Die Verfassung © Europäische Kommission 2006

37 Die Ergebnisse der Verfassung
EU VERSTÄRKTE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE (Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips) BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT EIN AUSGEWOGENES INSTITUTIONELLES SYSTEM EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS FORTSCHRITTE IN DEN BEREICHEN FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT STÄRKUNG DER ROLLE DER UNION AUF DER INTERNATIONALEN BÜHNE Die Verfassung © Europäische Kommission 2006

38 Der Stand der Ratifikation (23. Januar 2006)
EU Die Verfassung / Länder, die bereits ratifiziert haben / Länder, die mit „nein“ gestimmt haben / Länder, die noch nicht entschieden haben © Europäische Kommission 2006

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !


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