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Die EU und ihre Institutionen

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Präsentation zum Thema: "Die EU und ihre Institutionen"—  Präsentation transkript:

1 Die EU und ihre Institutionen
Gudrun Schwarz – Bibliothek der Universität Konstanz

2 Überblick EU heute EU – Geschichte und Entwicklung Organe der EU
Zusammenspiel der Organe EFTA, EWR, Schengen, Euro-Zone Weitere Organisationen in Europa

3 EU heute Mitgliedstaaten: 28 Gesamtbevölkerung: ca. 506,8 Mio.
Gesamtfläche: km² Größter MGS: FR – Kleinster MGS: MT Größte Bevölkerung: DE – Geringste Bevölkerung: MT Amtssprachen: 24

4 Die Symbole der EU Die europäische Flagge Die europäische Hymne
Flagge: - Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. - Der Kreis der goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. - Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert. Hymne: - nicht nur der Europäischen Union, sondern Europas in einem weiteren Sinne. - Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von 1823 entnommen. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die "Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahr Dieses Gedicht entsprang Schillers idealistischer Vision der Menschen, die zu Brüdern werden - einer Vision, die Beethoven teilte. - Um keine europäische Sprache zu bevorzugen, ist die offizielle Europahymne nicht die Chorfassung Beethovens mit dem deutschen Text von Friedrich Schiller („Freude, schöner Götterfunken..."), die Graf Coudenhove-Kalergi, der Gründer der Paneuropa-Union, schon 1955 als Europäische Hymne vorgeschlagen hatte, sondern eine Instrumentalversion der Ode an die Freude. Europatag: Am 9. Mai 1950 unterbreitete Robert Schuman seinen Vorschlag für ein Vereintes Europa als unerlässliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen. (Schuhman-Erklärung) 5. Mai ist Europatag des Europarates ( ) Das Motto drückt aus, dass sich die Europäer über die EU geeint für Frieden und Wohlstand einsetzen, und dass die vielen verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Europa eine Bereicherung für den Kontinent darstellen. Europatag 9. Mai Motto „In Vielfalt geeint“

5 Geschichte der EU (1) : Vertrag von Paris Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl – EGKS : Verträge von Rom - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – EWG - Europäische Atomgemeinschaft - EURATOM : Gemeinsame Agrarpolitik 1965: Fusionsvertrag EGKS + EWG + EURATOM = EG Euratom: Von 1965 bis 30. November 2009: neben der mit 23. Juli 2002 ausgelaufenen EGKS und der EWG (die spätere EG) eine der Europäischen Gemeinschaften. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ging die Europäische Gemeinschaft in der Europäischen Union auf; damit bleibt nur die Euratom als eigenständige Organisation bestehen, ist jedoch in ihren Strukturen vollständig an die EU angegliedert. Meilensteine: Lehren des Zweiten Weltkriegs zurück: In Europa sollte es nie wieder Krieg und Zerstörung geben. So gründeten sechs Länder 1950 die EGKS, um die Länder Europas wirtschaftlich und politisch zu vereinen und einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten. Vertrag von Rom 1957 EWG: der „Gemeinsamen Markt“ schafft (=Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen, Gemeinsamer Markt) 1962: Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion. Landwirte erhalten einheitliche Preise für ihre Erzeugnisse. 1965 Fusionsvertrag: einheitliche Kommission, einheitlicher Rat für die drei Europäischen Gemeinschaften ein (EGKS, EWG und Euratom - Europäische Gemeinschaften: EG) Obwohl Binnenzölle bereits abgeschafft wurden, verläuft der Handel innerhalb der EG nicht reibungslos. Problem: unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Die EEA soll diese Probleme im Rahmen eines umfassenden Sechsjahresprogramms lösen. Ferner werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet und die Zuständigkeit der EU im Bereich Umweltschutz gestärkt. 7. Februar 1992 Vertrag von Maastricht. die EWG in „Europäische Gemeinschaft“. Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“ geschaffen. Es entstand die Europäische Union (EU). 17. Juni 1997 Vertrag von Amsterdam: Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung 26. Februar 2001 Vertrag von Nizza. Hauptzweck: institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktioniere. Einführung von qualifizierter Mehrheit.

6 Geschichte der EU (2) 1986: Einheitliche Europäische Akte – EEA
1992: Vertrag von Maastricht --> Vertrag über die Europäische Union --> 3-Säulenstruktur 1997: Vertrag von Amsterdam 2001: Vertrag von Nizza 2009: Vertrag von Lissabon Zeittafel Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU. Die meisten Neuerungen entsprechen inhaltlich dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Der Vertrag von Lissabon ersetzt jedoch die bestehenden Verträge nicht durch ein komplett neues Vertragswerk, er ändert sie lediglich ab. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union (Catherine Ashton) vertritt die Union gegenüber Drittländern und führt die außenpolitischen Beschlüsse der EU aus. Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission und leitet den Rat der Außenminister. Neu ist außerdem: Ein Ratspräsident (Herman Van Rompuy) übernimmt den Vorsitz im Europäischen Rat. Er wird für zweieinhalb Jahre gewählt und führt die Geschäfte. Der Ratspräsident soll für mehr Kontinuität in der EU-Politik sorgen, Impulse geben und die EU nach außen vertreten. Der Vertrag stärkt die Rolle des Parlaments im Rechtssetzungsprozess, insbesondere im Mitentscheidungsverfahren, in dem das Parlament nun gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet. Dieses Verfahren wurde auf zusätzliche Bereiche wie z.B. Einwanderung, Haushalt und Energie ausgeweitet. Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag verzichtet der Vertrag von Lissabon auf die europäischen Symbole: Fahne, Hymne, Europatag und Leitspruch „In Vielfalt geeint“. Die Mehrzahl der EU-Staaten (darunter auch Deutschland) erklärten jedoch, dass die Symbole auch künftig weiter gelten. Im Rat der EU können ab 2014 Mehrheitsentscheide fällen (mit einer Übergangszeit bis 2017), mit der doppelten Mehrheit: gewährleistet, dass eine Mehrheit im Rat nicht nur die Mehrheit der Mitgliedstaaten, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung der Union repräsentiert. Die doppelte Mehrheit ist erreicht, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen. (Bislang waren auf vielen Politikfeldern nur einstimmige Entscheidungen möglich.)

7 Entwicklung der EU – Gebiet (1)
Gründungs-MGS: BE, DE, FR, IT, LU, NL 1973: 1. Norderweiterung: UK, IE, DK 1981: Süderweiterung EL 1986: 2. Süderweiterung: ES, PT 1990: DDR 1995: 2. Norderweiterung: SE, FI, AT 2004: 1. Osterweiterung: CZ, EE, CY, LV, LT, HU, MT, PL, SI, SK 2007: 2. Osterweiterung: BG, RO 2013: HR 1962 Algerien weg 1985 Grönland nach Referendum ausgetreten

8 Entwicklung der EU – Gebiet (2)
Kandidatenländer: Kroatien, Island, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Türkei Potentielle Kandidatenländer: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo (gem. UN-Resolution 1244), Serbien

9 Organe der EU

10 Europäischer Rat seit Vertrag von Lissabon vollwertiges Organ
Sitz: Brüssel Staats- und Regierungschefs der 28 MGS, Präsident der EU-Kommission, Präsident des Europäischen Rates legt als oberstes politisches Entscheidungs-gremium die Leitlinien der EU fest tagt viermal im Jahr: „Gipfeltreffen“ Tagesgeschäft: Präsident des Europäischen Rates Legt die politischen Richtlinien fest Tagt viermal im Jahr (bei außerordentlichen Anlässen auch öfter) Schwierige Entscheidungsfindung bei 27 Staats- und Regierungschefs Seit Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat vollwertiges EU-Organ. NEU: das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates (z.Z. Herman Van Rompuy) Präsident wird von den Mitgliedern des Europäischen Rates gewählt; Amtszeit beträgt 2 ½ Jahre, maximale Amtszeit beträgt 5 Jahre. Aufgaben: Er führt den Vorsitz bei Tagungen des Rates, sorgt für Kontinuität von dessen Arbeit, vertritt die EU international auf höchster Ebene.

11 Rat der EU – Ministerrat (1)
vertritt die Interessen der einzelnen MGS Sitz: Brüssel Vorsitz wechselt alle 6 Monate zwischen den MGS zehn unterschiedliche „Formationen“: --> Treffen der jeweiligen Fachminister übt Legislativgewalt zusammen mit dem Parlament aus Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis die Länder haben je nach Größe unterschiedliches Stimmrecht Rat der EU wird auch als Ministerrat bezeichnet. Er ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU und besteht aus den jeweils zuständigen Ministern aller 27 Mitgliedstaaten. Vorsitz 2011: Ungarn – Polen (D: 2007) Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen ab (wenn z.B. Umweltfragen auf der Tagesordnung stehen, nehmen die Umweltminister aus allen EU-Staaten an der Tagung teil, die dann als Rat „Umwelt“ bezeichnet wird). Es gibt insgesamt neun unterschiedliche Formationen. Vorsitz wechselt alle sechs Monate (Ausnahme: im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz). Er übt gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse aus. Weitere Befugnisse: Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten. internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen Genehmigung des Haushaltsplanes (gemeinsam mit dem EP)

12 Rat der EU – Ministerrat (2)
Abstimmungen entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit Qualifizierte Mehrheit: Mehrheit der MGS (in bestimmten Fällen eine Zweidrittelmehrheit) mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen für den Vorschlag auf Nachfrage: Ja-Stimmen müssen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union entsprechen Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten: Je größer die Einwohnerzahl eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es, wobei die kleinen Staaten proportional bevorzugt sind – sogenannte degressive Proportionalität Lissabon-Vertrag: qualifizierte Mehrheit auf viele Bereich ausgedehnt. Ab 2014 beschließt der Rat mit doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten + 65% der Bevölkerung). Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitgliedstaaten erforderlich. In einigen Bereichen erfordern die Beschlüsse jedoch weiterhin Einstimmigkeit (z.B. Steuer- und Verteidigungspolitik). Stimmenverteilung pro Staat Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 29 Spanien, Polen 27 Rumänien 14 Niederlande 13 Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal 12 Österreich, Bulgarien,  Schweden 10 Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland 7 Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien 4 Malta 3 INSGESAMT > 255 Stimmen notwendig ABSTIMMUNGSRECHNER

13 Europäisches Parlament (1)
direkt von den EU-Bürgern gewählt Legislativorgan Legislaturperiode: 5 Jahre z.Zt. 7. Wahlperiode mit 766 Abgeordneten Mitglieder des EP sind in Fraktionen und nicht nach MGS organisiert Sitz: Straßburg (mit Ausschusssitzungen in Brüssel und Verwaltung in Luxemburg) z.Zt. 12 Abgeordnete aus BW: z.Zt. 7 Fraktionen + fraktionslose Abgeordnete 736 Abgeordnete: Anzahl der Sitze differiert je nach Größe der Mitgliedstaaten, wobei kleine Länder allerdings überproportional vertreten sind. Max. 99 / Min. 6 Sitze pro MGS So entfallen auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund Einwohner. BR: NRW: 3Mio pro Stimme (6) – Bremen: pro Stimme (3)

14 Europäisches Parlament (2)
Geschichte: 1952: Gemeinsame Versammlung 1962: Europäisches Parlament 1979: Erste Direktwahl zum EP Zunächst nur Kontrollbefugnisse und keine legislative Kompetenz 1993: gleichberechtigter Legislativpartner Aufgaben: Rechtsetzung Haushalt Kontrolle Gemeinsame Versammlung: 78 Abgeordneten der Parlamente der Mitgliedsländer. lediglich eine beratende Funktion. 1979:erste Direktwahl statt (die seitdem alle 5 Jahre abgehalten wird). Im laufe der Jahre gewann das Parlament an Kompetenzen und Macht: 1971: Beteiligung am Haushaltsverfahren ohne Entscheidungsbefugnis 1977: Genehmigung des Gesamthaushalts (1979 erstmalig Ablehnung des Haushalts). 1986: EEA: legislative Kompetenzen bei der Errichtung des Binnenmarkts und ein Zustimmungsrecht in Fragen neuer Beitritte und Assoziierungen. 1993: Vertrag von Maastricht - Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das Parlament wird zur gleichberechtigten Kammer; Einführung des Misstrauensvotums gegenüber der EU-Kommission. Rechtsetzungsbefugnisse: Das Europäische Parlament teilt die Legislativbefugnis mit dem Rat der EU und hat also die Befugnis, europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen usw.)  zu verabschieden. Es kann den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen. Haushaltsbefugnisse: Das Europäische Parlament und der Rat der EU bilden auch die Haushaltsbehörde der EU, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt. Kontrollrechte: Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Regelmäßige Prüfung der Berichte aus, die ihm von der Kommission vorgelegt werden. Regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission und den Rat. Bei Gipfeltreffen des Europäischen Rates wird der Präsident des Parlaments eingeladen, die Standpunkte und Anliegen des Parlaments darzulegen.

15 Europäische Kommission (1)
28 Kommissare (je MGS 1 Kommissar) darunter 1 Präsident Kollegialorgan: je Kommissar 1 Stimme, Mehrheitsentscheidungen Sitz: Brüssel tagt wöchentlich aufgeteilt in Generaldirektionen und Dienste, denen jeweils 1 Kommissar vorsteht Kommissionspräsident: José Manuel Barroso Deutscher Vertreter: Günther Oettinger (Energie) aber: dem Interesse der gesamten EU verpflichtet; keine Bindung an nationale Weisungen

16 Europäische Kommission (2)
Aufgaben: Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor „Hüterin der Verträge“: sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts Exekutivbefugnisse: sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die EU-Politik durch konkrete Maßnahmen um vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig

17 Europäische Kommission (3)
Wahl der Kommission Die Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmen gemeinsam den neuen Präsidenten, welcher anschließend vom EP bestätigt werden muss. Der designierte Kommissionspräsident wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus. Parlament kann der Kommission nur als Ganzes (!) das Misstrauen aussprechen und diese so zum Rücktritt zwingen.

18 Europäische Kommission (4)

19 Gerichtshof der EU Hüter des Rechts: Judikative
Gerichtssystem besteht aus 3 Gerichten: Gerichtshof (EuGH) --> früher Europäischer Gerichthof Gericht (GeI) (seit 1989) --> früher Gericht erster Instanz Gericht für den öffentlichen Dienst (seit 2004) Sitz: Luxemburg interne Arbeitssprache: französisch Verfahrenssprache: alle Amtssprachen

20 EuGH je MGS 1 Richter zusätzlich 9 Generalanwälte Amtsperiode: 6 Jahre
tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter) oder als Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern) Verfahrensarten: Vorabentscheidungsersuchen Klage wegen Vertragsverletzung Nichtigkeitsklage Untätigkeitsklage Rechtsmittel „Hüter des Rechts“, Judikative. in Richter aus jedem Mitgliedsstaat; 9 Generalanwälte. Juliane Kokott (Generalanwältin), Thomas von Danwitz (Richter) Amtsperiode: 6 Jahre, Wiederwahl zulässig. Wurde bereits 1952 im Rahmen des EGKS-Vertrags eingerichtet. Sitz in Luxemburg (L) Gewährleistet, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gleich ausgelegt und angewandt wird, sodass das Recht für alle gleich ist. Bsp.: Er sorgt dafür, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich entscheiden. Als Plenum tagt er in besonderen, in der Satzung des Gerichtshofs vorgesehenen Fällen (u. a. Amtsenthebung des Europäischen Bürgerbeauftragten oder eines Mitglieds der Europäischen Kommission, das seine Amtspflichten verletzt hat) und wenn er zu der Auffassung gelangt, dass eine Rechtssache von außergewöhnlicher Bedeutung ist. Er tagt als Große Kammer, wenn ein Mitgliedstaat oder ein Organ als Partei des Verfahrens dies beantragt, sowie in besonders komplexen oder bedeutsamen Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen entscheiden Kammern mit drei oder fünf Richtern. Die Präsidenten der Kammern mit fünf Richtern werden für drei Jahre gewählt, die Präsidenten der Kammern mit drei Richtern für ein Jahr.

21 GeI je MGS 1 Richter Amtsperiode: 6 Jahre
tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter), als Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern) oder als Einzelrichter Verfahrensarten (u.a.): Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen Maßnahmen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Kommission bzw. Rat Klagen auf dem Gebiet der Gemeinschaftsmarke

22 Zusammenspiel der Organe
Jetzt auch Bürgerinitiativen möglich

23 Gesetzgebungsakte der EU
nur im Rahmen der durch die Verträge zugewiesenen Politikbereiche Verordnung: allgemeine Geltung, in allen ihren Teilen verbindlich, gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, Umsetzung in nationales Recht nicht notwendig („Durchgriffswirkung“) Richtlinie: „ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel“ Beschlüsse (früher Entscheidungen): „Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.“ Empfehlungen und Stellungnahmen: „ Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich“ Politiken der Europäischen Union Im EU-Vertrag geregelte Zuständigkeiten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Im AEU-Vertrag geregelte Zuständigkeiten Binnenmarkt | Zollunion | Agrar- und Fischereipolitik | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (umfasst Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit) | Verkehrspolitik | Wettbewerbspolitik | Rechtsangleichung | Wirtschafts- und Währungsunion | Beschäftigungspolitik | Sozialpolitik | Bildungspolitik | Sportpolitik | Kulturpolitik | Gesundheitspolitik | Verbraucherschutzpolitik | Transeuropäische Netze | Industriepolitik | Regionalpolitik | Forschungspolitik | Umweltpolitik | Energiepolitik | Tourismuspolitik | Katastrophenschutz | Verwaltungszusammenarbeit | Handelspolitik | Entwicklungspolitik Artikel 288 (ex-Artikel 249 EGV)

24 EFTA Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association)
gegründet 1960 Ziel: Vertiefung des Handels und wirtschaftliche Zusammenarbeit Viele Gründungsmitglieder inzwischen Mitglieder der EU Mitgliedsstaaten: Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz

25 EWR Europäischer Wirtschaftsraum 1992 gegründet
Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und EFTA Mitglieder: EU + (EFTA-Schweiz) Binnenmarktregelungen der EU gelten überwiegend auch im EWR

26 Schengen-Zone Wegfall der Personenkontrollen „Außengrenzen“ (Visa)
Weiter Zollkontrollen (Übertritt EFTA-EU) Insgesamt sehr kompliziert, da diverse Ausnahmen Dunkelblau: Die Staaten des Schengener Abkommens Vollanwenderstaaten Hellblau: Nicht-EU-Schengenmitglieder (IS+N+CH) + demnächst Liechtenstein Oliv: Zukünftige Mitglieder (RO+BG+CY) Hellgrün: Kooperierende Staaten (GB+IRL) Keine Zollunion zur Schweiz!!

27 Eurozone

28 Andere Organisation in Europa
Europarat --> Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR EFTA OECD United Nations Economic Commission for Europe UNECE Regionalbüro für Europa der WHO OSZE NATO WEU OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development / Organisation de coopération et de développement économiques), 34 Mitgliedstaaten, Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet. Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder. Sitz: Paris. • UNECE: Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, (UN/ECE): eine der fünf regionalen Wirtschaftskommissionen der UN, 1947 durch UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) gegründet; Ziel: wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedsländer zu fördern. Neben den europäischen Staaten gehören ihr auch alle nicht-europäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA, Kanada und Israel an. Sitz: Genf. • OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, verstetigte Staatenkonferenz zur Friedenssicherung. 1. August 1975: Schlussakte von Helsinki aus der früheren Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Umbenennung: am 1. Januar 1995 wirksam. 56 Teilnehmerstaaten: alle Staaten Europas, Nachfolgestaaten UdSSR, USA, Kanada. Sitz Generalsekretariat und wichtigste Gremien: Wien. • NATO: North Atlantic Treaty Organization, dt. Organisation des Nordatlantikvertrags, OTAN (Organisation du Traité de l’Atlantique du Nord), Setzt Nordatlantikvertrag (militärisches Bündnis europäischer und nordamerikanischer Staaten) um. NATO-Hauptquartier: Nordatlantikrat (Hauptorgan der NATO); seit 1967 Sitz in Brüssel. Nordatlantikpakts: 4. April 1949: zunächst auf 20 Jahre, Hauptquartier von 1949 bis April 1952 Washington, D.C., 16. April 1952 bis 1967 Paris. • WEU: Westeuropäische Union (UEO, Union de l’Europe occidentale), 23. Oktober 1954 von FR, GB, BE, NL, LU, BRD und IT als kollektiver militärischer Beistandspakt gegründet. Ging aus dem Brüsseler Pakt hervor (FR, GB, Benelux). Die Gründungsdokumente, die Pariser Verträge, sind seit dem 5. Mai 1955 in Kraft. Am 31. März 2010 teilte die Ratspräsidentschaft der WEU mit, dass die Organisation aufgelöst wird.

29 Europarat älteste politische Organisation Europas
keine institutionelle / vertragliche Verbundenheit mit der EU --> aber gleiche Flagge, Logo, Hymne… klassisch völkerrechtliche Organisation mit verbindlichen Abkommen (Konventionen) Sitz: Straßburg 47 Mitgliedstaaten 2 Amtssprachen: Englisch und Französisch - Alle Staaten auf dem Kontinent Europa außer Vatikanstadt (Beobachterstatus im Ministerkomitee, Weißrussland ist Beitrittskandidat, Kosovo kann erst aufgenommen werden wenn der völkerrechtliche Status geklärt ist). Europa weitgefasst –> auch die Nachfolgestaaten der UdSSR (außer Kasachstan)

30 Europarat – Mitgliedstaaten

31 Ziele des Europarats Einsatz für die Menschenrechte
--> Europäische Menschenrechtskonvention EMRK Sicherung demokratischer Grundsätze Sicherung rechtsstaatlicher Grundprinzipien Bekämpfung des Terrorismus Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts --> Europäische Sozialcharta

32 Organe des Europarats Ministerkomitee: Parlamentarische Versammlung:
Entscheidungsorgan Mitgliedstaaten werden durch die Außenminister vertreten Parlamentarische Versammlung: beratendes Organ die Parlamente der Mitgliedstaaten entsenden Vertreter (keine originäre Wahl) Unterstützung durch Sekretariat, das vom Generalsekretär geleitet wird MK: Entscheidungsorgan. AM 1mal jährlich, ständige Vertreter wöchentlich. Parl: keine eigene Entscheidungsbefugnis, nur beratend. 318 Mitglieder und 318 Stellvertreter (2-18 je MGS). Die Mitglieder der Versammlung werden nicht direkt gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus benannt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im nationalen Parlament entsprechen. Fraktionen und Ausschüsse. vierteljährlich eine einwöchige Plenarsitzung Generalsekretär: Norweger Thorbjörn Jagland

33 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (1)
Überprüft Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der MGS in Bezug auf die Verletzung der Konvention (EMRK) Sitz: Straßburg bis 1998 kein ständiges Gericht, sondern wurde erst nach Vorprüfung tätig ab 1998 als ständiger Gerichtshof jeder MGS entsendet einen Richter Bis 1998 Individualbeschwerde nur bei Zustimmung des MGS Die Richter müssen hohes sittliches Ansehen genießen Die Mitglieder werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt. Ihre Amtszeit beträgt neun Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. D: Angelika Nußberger

34 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (2)
nationaler Rechtsweg muss erschöpft sein Verfahrenssprache englisch / französisch Entscheidungen für die MGS verbindlich EMRK kann auch von nationalen Gerichten angewandt werden Entscheidungsdatenbank frei im Web verfügbar (HUDOC)

35 Europarat / Europäischer Rat / Rat der EU
Europäischer Rat / Rat der EU (Ministerrat) Europarat Organe der EU Vertretung der MGS Legislativorgan Entscheidungsgremium Politikbereich der EU Sitz: Brüssel nicht EU rein völkerrechtlich politischer Zusammenschluß v.a. Menschenrechte, Folter, Terrorismus etc. Sitz: Straßburg

36 EuGH / EGMR EuGH EGMR Gericht der EU über EU-Gesetze Sitz: Luxemburg
Gericht des Europarats über EMRK Sitz: Straßburg

37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stand: Januar 2014


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