Überarbeitung des EU- Beihilfenrechts für F&E&I 27. Juni 2013 EFF Martin SCHMID BMWF, EU-Forschungspolitik
Primärrechtliche Grundlagen Artikel 107-109 AEUV Artikel 107 Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (3) Als mit dem Binnenmarkt vereinbar können angesehen werden: … b) Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse … c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft; 27. Juni 2013
Sekundärrecht und Rechtsakte der Kommission „Verfahrensverordnung“ VO des Rates 659/1999 „Ermächtigungsverordnung“ VO des Rates 994/1998 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EK Nr. 800/2008 (ABl.d.EU L 214 vom 9.8.2008). Geltungsdauer: 29.8.2008 – 31.12.2013 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl.d.EU C 323 vom 30.12.2006). Geltungsdauer: vom 1.1.2007 -31.12.2013. 27. Juni 2013
Die allg. Gruppenfreistellungsverordnung Zuletzt erlassen im Jahr 2008 als Verordnung der Kommission In Geltung bis 31.12.2013 Regelt im Wesentlichen: Die Freistellung bestimmter Gruppen von Beihilfen von der Ex-ante-Prüfung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt gem. Art. 108 Abs 3 AEUV 27. Juni 2013
Der F&E&I Beihilfenrahmen Zuletzt erlassen im Jahr 2006 als Mitteilung der Kommission In Geltung bis 31.12.2013 Regelt im Wesentlichen inwieweit Förderungen für F&E&I als staatliche Beihilfe gelten in welchem Ausmaß staatliche Beihilfen für F&E&I zulässig sind 27. Juni 2013
Revision des Beihilfenrechts für F&E&I Veröffentlichung der Halbzeitevaluierung der Anwendung des Beihilfenrahmens im August 2011 Öffentliche Konsultation von Dezember 2011 bis Februar 2012 „ISSUES PAPER“ der EK vom 12.12.2012 Diskussionen mit MS und Stakeholdern Vorlage eines Entwurfs für die Gruppenfreistellungsverordnung im Mai 2013 Vorlage eines Entwurfs für den F&E&I Beihilfenrahmen demnächst zu erwarten Beschluss des EU-Beihilfenrechtspakets im Herbst 2013 27. Juni 2013
Die wesentlichen Themen der Revision Einfache, verständliche Regeln und Definitionen Kontinuität vs. Präzision Spezifische Regeln für Forschungsinfrastrukturen Art. 23 GVO Verschärfung der Regeln bzgl. „Additionalität“ Art. 6 GVO Veröffentlichung Art. 10 GVO 27 Juni 2013