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Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Dr

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Präsentation zum Thema: "Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Dr"—  Präsentation transkript:

1 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Dr
Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Dr. Florian Ermacora

2 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
EG-Vergabepolitik zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) 2004: öffentliche Konsultation auf Grundlage des ÖPP Grünbuchs (KOM[2004]327) Mai 2005: Veröffentlichung eines “technischen” Berichts über die Konsultation November 2005: Kommissionsmitteilung zu politischen Schlussfolgerungen

3 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
Bereiche, für die ÖPP Konsultation keinen Handlungsbedarf signalisiert Horizontale ÖPP Gesetzgebung auf EU Ebene Privat initiierte ÖPPs, Unterauftragsvergabe, Vertragsrecht

4 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
Bereiche, für die Notwendigkeit von Gemeinschaftsinitiativen näher zu prüfen ist Konzessionen Institutionalisierte ÖPPs

5 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
KONZESSIONEN Option 1: Keine Initiative Argumente: Notwendigkeit der Flexibilität, Subsidiarität, Sorge wegen Oligopolisierung Option 2: Gesetzesinitiative Argumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Sicherung von Investitionen Option 3: Andere Initiative Argumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen

6 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
KONZESSIONEN Gute Argumente sprechen für Gesetzgebung: Erfolg der Interpretativen Mitteilung zu Konzessionen aus 2000 fragwürdig Für einige Fragen gilt: Klärung ist nur durch Gesetzgebung möglich Rechtssicherheit Wert der Gegenargumente?

7 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
2) Institutionalisierte ÖPPs Um die Zusammenarbeit mit Privaten zu optimieren, gründen öffentliche Behörden Unternehmen, deren Kapital in privater und in öffentlicher Hand ist. Grundsätzlich ist das gemeinschaftliche Vergaberecht nicht auf die Gründung derartiger Unternehmen anwendbar. Wenn ein solcher Gründungsvorgang jedoch mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession zusammenfällt, kann das gemeinschaftliche Vergaberecht durchaus zur Anwendung gelangen.

8 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
HINTERGRUND: Das in-house Konzept Die Teckal Rechtsprechung (C-107/98) EG Vergaberecht gilt, sobald ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, eine Aufgabe einem Dritten, das heißt einer eigenständigen Rechtsperson, zu übertragen. Eine In-house Rechtsperson gilt nicht als « Dritter », wenn (1) der öffentliche Auftraggeber über die in Rede stehende Rechtsperson eine Kontrolle ausübt, die der gleichkommt, die er über eigenen Dienststellen ausübt, und wenn (2) diese Rechtsperson ihre Wirtschaftstätigkeit im Wesentlichen mit der oder den Körperschaften abwickelt, die sie unterhält.

9 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
« Aktuelle Rechtsprechung » zu In-house Die Stadt Halle-Rechtsprechung (C-26/03) Grundsätzlich sind die Vergaberichtlinien anwendbar, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, einen entgeltlichen schriftlichen Vertrag mit einer anderen Rechtsperson zu schließen, deren Kapital zumindest teilweise in privaten Händen ist. Die Fälle Brixen (C-458/03), Co.Na.Me. (C-231/03)

10 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
Institutionalisierte ÖPPs Option 1: Keine Initiative Argumente: Inst. ÖPP hat nichts mit Vergaberecht zu tun, bestehendes Vergaberecht ausreichend klar, Subsidiarität Option 2: Gesetzesinitiative Argumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Änderung des bestehenden In-house Konzepts Option 3: Andere Initiative Argumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen

11 Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen
Institutionalisierte ÖPPs Gute Argumente für nicht-gesetzgeberische Initiative: Unmittelbarer Klärungsbedarf Keine schlechten Erfahrungen mit (nicht existierender) Interpretativer Mitteilung zu diesem Thema Rigide Gesetze können Innovation entgegenstehen Mehr Erfahrung für sinnvolle Gesetzgebung notwendig


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