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Statusplanung Vít Dovalil, Ph.D.. Statusplanung In welchen Funktionen wird welche Sprache (Varietät) in welcher Sprachgemeinschaft verwendet? – Bindung.

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Präsentation zum Thema: "Statusplanung Vít Dovalil, Ph.D.. Statusplanung In welchen Funktionen wird welche Sprache (Varietät) in welcher Sprachgemeinschaft verwendet? – Bindung."—  Präsentation transkript:

1 Statusplanung Vít Dovalil, Ph.D.

2 Statusplanung In welchen Funktionen wird welche Sprache (Varietät) in welcher Sprachgemeinschaft verwendet? – Bindung an Domänen Sprachenrecht für Staaten festgelegt per Gesetz/Verfassung Amtssprache – Arbeitssprache bezogen auf: Staaten/Regionen/Hauptstadt Gruppensprache

3 Statusplanung Verkehrssprache: Sprache der breiteren Kommunikation Bildungssystem: Unterrichtssprache x Sprache als Schulfach Sprache der (Fach)Literatur Religionsausübung Medien Arbeitsplatz

4 Statusplanung Internationale/Supranationale Organisationen: Amtssprache – Arbeitssprache – authentische S. festgelegt im Vertrag über die EU (Art. 55 Abs. 1): „jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich“ Vertrag über die Arbeitsweise der EU (Art. 20 Abs. 2/d):

5 Art. 20 AEUV Abs. 2 Die Unionsbürger haben das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Diese Rechte werden unter den Bedingungen und innerhalb der Grenzen ausgeübt, die in den Verträgen und durch die in Anwendung der Verträge erlassenen Maßnahmen festgelegt sind.

6 Art. 24 AEUV Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union genannten Sprachen an jedes Organ oder an jede Einrichtung wenden, die in dem vorliegenden Artikel oder in Artikel 13 des genannten Vertrags genannt sind, und eine Antwort in derselben Sprache erhalten.

7 Art. 342 AEUV Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen. Verordnung 1/1958

8 Charta der Grundrechte Art. 41 – Recht auf eine gute Verwaltung Abs. 4 Jede Person kann sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.

9 Österreichisches Deutsch Beitrittsvertrag von Österreich (Protokoll 10) Beispiel der Implementierung: Verordnung (EG) Nr. 564/2000 der Kommission vom 15. März 2000 zur Aufteilung der Quoten für zur Verarbeitung bestimmte Tomaten/Paradeiser auf die Mitgliedstaaten für das Wirtschaftsjahr 2000/2001


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