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Veröffentlicht von:Benedict Blau Geändert vor über 8 Jahren
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1 Europäische Initiativen und Instrumente zur Reorganisation öffentlicher Dienstleistungen Klaus Dräger Öffentliche Dienstleistungen unter Privatisierungsdruck WSI/FEI Konferenz, Marburg, 29. Juni 2007
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2 Liberalisierung im EU-Binnenmarkt „Fernsehen ohne Grenzen“ (1989; derzeit Novelle 2. Lesung EP) Elektrizität (1996) und Gas (1998) vollständig; Vertiefung 2003 Telekommunikation (1990 – 98 vollständig; Vertiefung 2000/2002) Bahn (1991/95; 3 ‚Pakete‘ 2001, 2002, 2004) Postdienste (1997; 3 Stufen-Plan 2003/100g; 2006/50g; 2009/alles) öffentliche Ausschreibungen u. Konzessionen (2002/2004 ff.) Single European Sky (2004) ÖPNV (in Verhandlung seit 2003) Binnenmarkt für Dienstleistungen (2006)
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3 Öffentliche Daseinsvorsorge und EU gemeinwohlorientierte (Dienst)Leistungen wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Natur Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und/oder ihrer untergeordneten Einheiten (Regionen, Kommunen etc.) unterschiedliche Traditionen in der EU, unterschiedliche Organisations- und Erbringungsformen öffentliche Güter & öffentliche Dienste kein Thema im EU- und EG-Vertrag (nur “Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse”)
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4 EU-Vertrag und Daseinsvorsorge Art. 50 EGV (Dienstleistungsbegriff): negative Definition; Entgeltprinzip Art. 16 EGV erkennt besondere Rolle der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse an Art. 86 und 87 EGV betonen den Primat der Wettbewerbspolitik (Schrankensystematik & Einzelfallprüfung, insbesondere im Hinblick auf Daseinsvorsorgeleistungen wirtschaftlicher Natur) Fazit: Primat Binenmarkt/Wettbewerbspolitik vor Daseinsvorsorge; Gemeinwohl- und Universaldienstverpflichtungen in diesem Rahmen zulässig
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5 EU-Wettbewerbsrecht und Daseinsvorsorge Daseinsvorsorgeleistungen ausserhalb des EG-Wettbewerbsrechts: Tätigkeiten nicht-wirtschaftlicher Natur Tätigkeiten, die auf einen einzelnen Mitgliedstaat beschränkt sind (Beeinträchtigung des Handels zwischen MG ausgeschlossen) Ausübung genuin hoheitlicher Aufgaben (innere und äußere Sicherheit, Justizverwaltung, Pflege auswärtiger Beziehungen; auch privatwirtschaftlich betriebene Gefängnisse, Flugraum- oder Seeverkehrsüberwachung) nationale Bildungssysteme und Grundversorgungssysteme der sozialen Sicherheit, für die Pflichtmitgliedschaft auf Basis des Grundsatzes der Solidarität besteht
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6 EU-Wettbewerbsrecht und Daseinsvorsorge Daseinsvorsorgeleistungen innerhalb des EG- Wettbewerbsrechts: prinzipiell alle anderen, vor allem wirtschaftlicher Natur Ausnahmetatbestände: De minimis Regelung (Beihilfen von nicht mehr als 100 000 Euro an ein Unternehmen innerhalb von 3 Jahren; Beihilfen zur Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes (soweit keine Beeinträchtigung des Handels); Gruppenfreistellungsverordnungen (KMU´s, Unternehmen in benachteiligten Stadtvierteln, Beschäftigung und Ausbildung, Regionalbeihilfen, Umweltschutz, Forschung & Entwicklung)
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7 Probleme und Tendenzen DAWI vs. DAI: keine Rechtssicherheit (Bsp. Dienstleistungsrichtlinie) Unterscheidung zwischen nicht-wirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten ungeklärt (Bsp. Sozialdienste) Eigentumsrechtliche Neutralität des Gemeinschaftsrechts, Gleichbehandlung öffentlicher, privater oder kooperativ- genossenschaftlicher Unternehmen (Stilblüte: EuGH definierte Bundesanstalt für Arbeit als Unternehmen) Ermessensmonopol der Kommission: ihre Berechnung der Kosten und ihre Ergebnisse können nicht angefochten werden
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8 Dienstleistungsrichtlinie & Gesundheit Neuer Richtlinienvorschlag KOM 2007 zu Gesundheitsdiensten? Rechtsgrundlage: Koordination Sozialschutzsysteme oder Kodifizierung EuGH Rechtsprechung mit Bezug zu Binnenmarkt- & Wettbewerbsregeln? EU-weite Patientenmobilität als Türöffner zur Liberalisierung der Gesundheitsdienste?
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9 Perspektiven EU-Vertragsreform: Kapitel zu Daseinsvorsorge und Non-Profit- Sektor (Ausschluss von EU-Binnenmarkt-, Wettbewerbs-, Beihilfen- und Vergaberecht) EU-Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge: Den Tiger reiten?
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10 SSIG-FR EU-Rahmenrichtlinie Soziale Dienste
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11 Vergleich EU-Patientenmobilität: Koordinierung Sozialschutz vs. EuGH/Bolkestein
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