Software und das neue Vertriebskartellrecht

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Software und das neue Vertriebskartellrecht Die VO 01/2003 der EU und die 7. GWB-Novelle RA Dr. Oliver Steffens, LL.M. McDermott, Will & Emery, München 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Gliederung des Vortrags [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unternehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Regelungsbereiche des deutschen Kartellrechts - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Wichtigste Regelungsbereiche und Relevanz für IT-Unternehmen Horizontale Wettbewerbs-beschränkungen §§ 1 – 13 GWB z.B. Preisabsprachen zwischen Lizenzgebern Vertikale Wettbewerbs-beschränkungen §§ 14 – 18 GWB Vertriebsverträge Lizenzverträge VAR-Verträge etc. Missbrauchs- kontrolle §§ 19 – 23 GWB z.B. Zugangs- verweigerung /Diskriminierung Fusions- kontrolle §§ 35 – 43 GWB IT-Outsourcing 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Regelungsbereiche des europäischen Kartellrechts [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Europäisches Kartellrecht Art. 81 EGV: grds. Verbot horizontaler / vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen Softwareverträge Art. 82 EGV: Verbot des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle: gesonderte Regelung in Fusionskontrollverordnung (FKVO) ABER: Freistellungsmöglichkeiten (Einzel- oder Gruppenfreistellungen) Gemäß VO 01/2003 gilt ab dem 1. Mai 2004: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die die Freistellungsvoraussetzung des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllen, sind nicht verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf (Legalausnahme). 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Vertriebskartellrecht - Relevanz bei Softwareverträgen [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht HORIZONTAL Lizenzgeber Lizenzgeber Regelung Regelung 1. Vertrag 2. Vertrag VERTIKAL Lizenznehmer z.B. VAR 2. Vertrag Endkunde 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Kernpunkte der 7. GWB-Novelle Die 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Kernpunkte der 7. GWB-Novelle Harmonisierung mit europäischem Kartellrecht Generelles Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen sowohl für horizontale als auch für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen Abschaffung des bisherigen Freistellungsverfahrens Neues System der Legalausnahme statt Anmelde- und Genehmigungsverfahren Altverträge werden nach Übergangsfrist erfasst Erweiterte Befugnisse des BKartA Bei Fusionskontrolle Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten Dritter, insbesondere im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht I - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Vereinbarungen über Preisgestaltungen und Geschäftsbedingungen Preisbindung: Verbot gem. §14 GWB Konditionen- bindung: Verbot gem. §14 GWB z.B. VAR-Verträge Rechtsprechung: Verboten sind nicht nur Fixpreise, sondern auch Höchst- und Mindestpreise, sowie die Festlegung preisbildender Faktoren und Meistbegünstigungsklauseln Lösungswege in der Praxis: Umstellung auf Agenturvertrieb; Aussprechen von unverbindlichen Preisempfehlungen 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Änderungen durch die 7. GWB-Novelle Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht II - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Änderungen durch die 7. GWB-Novelle Verbot der Preis- und Konditionenbindung und die Erlaubnis unverbindlicher Preisempfehlungen werden grundsätzlich beibehalten. Anpassung des deutschen Rechts, soweit bislang strenger, an das europäische Recht. Preisempfehlung für alle Waren, nicht nur Markenwaren, und für gewerbliche Leistungen zulässig (z.B. Software-Consulting-Leistungen) Meistbegünstigungsklauseln zulässig (z.B. VAR-Agreement) 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht III - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Ausschließlichkeitsbindungen Gebiets- und Kundenschutzverein-barungen: grds. zulässig, aber: Mißbrauchsaufsicht durch das BKartA, § 16 Nr. 2 GWB z.B. VAR-Agreement Andere Ausschließlichkeits-bindungen: selektiver Vertrieb Kopplungsgeschäfte Verwendungsbeschränkungen grds. zulässig, aber: Mißbrauchsaufsicht durch das BKartA, § 16 Nr. 1, 3, 4 GWB ABER: EU-Kartellrecht Nach Art. 81 EGV grds. Verbot; Freistellung möglich nach GVO 2790/99 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Änderungen durch die 7. GWB-Novelle Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht IV [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Änderungen durch die 7. GWB-Novelle Grundsätzliches Verbot von Ausschließlichkeitsbindungen (z.B. Gebietsschutz in VAR-Verträgen) Legalausnahme nach europäischem Vorbild GVO 2790/99 als wichtigste Auslegungshilfe (z.B. Verbot passive Gebietsbeschränkung) 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Enquete-Befugnis für das BKartA Differenzierte Entscheidungsmöglichkeiten des BKartA bezüglich kartellrechtswidrigem Verhalten Einführung von Verpflichtungszusagen Entscheidung, dass “kein Anlass zum Einschreiten besteht” als Ausgleich für die wegfallenden Freistellungsentscheidungen Einstweilige Maßnahmen des BKartA Unmittelbare Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen EG-Kartellrecht 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Umsetzung der 7. GWB-Novelle in der Unternehmenspraxis [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neurege-lung in der Unterneh-menspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Möglichkeiten, von den Lockerungen im Bereich Preisbindung/ Preisempfehlung zu profitieren? Bleibt Unternehmen unter der Spürbarkeitsgrenze von 15 %? Enthalten Standardvertriebsverträge Ausschließlichkeitsbindungen wie z.B. Gebiets- und/oder Kundenschutzklauseln oder Koppelungen? Soll bei Verträgen mit Klauseln, bei denen der wettbewerbs-beschränkende Charakter zweifelhaft ist, Antrag auf Entscheidung, dass “kein Anlass zum Tätigwerden” besteht, gestellt werden? Bestimmung einer unternehmensinternen Abteilung zur Beobachtung der aktuellen Ermittlungen des BKartA wegen der neuen Enquete-Befugnis des BKartA? 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München

Überblick über die sonstigen Neuerungen [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Änderungen der verfahrensrechtlichen Vorschriften der deutschen Fusionskontrolle: Möglichkeit von Drittklagen Ministererlaubnis Keine Änderung der Missbrauchskontrolle Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen richten sich nach GVOen über Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen 2659/2000 Spezialisierungsvereinbarungen 2658/2000 Lizenzverträge über Patente und Know-how richten sich nach der GVO über Technologietransfer 240/96 Überprüfung der Ausnahmebereiche des deutschen Kartellrechts 23. Oktober 2003 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München