BAT BMTG TVÜ TVÖD . . . . Alles klar?
Rahmenbedingungen Outsourcing Tarifflucht Steuerpolitik Arbeitszeitverlängerung Kündigung verschiedener Tarifverträge vorgezogene Bundestagswahl
Erreicht Flächentarif für Bund und Kommunen Arbeitszeit Kommunen West 38,5 Ost 40 Bund 39 Stunden in Ost und West Zusammenführung mehrerer Tarifverträge
Erreicht Eingruppierung Neue Entgeltordnung bis Ende 2007 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit bis dahin Altregelung (z.B. §§ 22, 23, 25 BAT sowie § 20 BMT-G)
Positiv Günstigere Regelung für untere Gehalts- und Lohngruppen bei Überstundenzuschlägen bei Jahressonderzahlung bei Übergangsregelung für entfallene Aufstiege
Kröten neue Entgeltgruppe 1 für „einfachste Tätigkeiten“ = Niedriglohn (E1, Stufe 2 = 1286 €) Entgeltabsenkung für von Outsourcing bedrohte Bereiche durch Tarifvertrag auf Landesebene = E1 bis E4 keine Erschwerniszuschläge bei psychischer Belastung Kein Tarifabschluss mit den Ländern
Wichtige Tarifbestimmungen Qualifizierung Arbeitszeit Entgelt / Eingruppierung Führung auf Probe Führung auf Zeit
Qualifizierung Fort- und Weiterbildung Umschulung Erhaltungsqualifizierung Wiedereinstiegsqualifizierung
Qualifizierung Qualifizierungszeit ist Arbeitszeit Kosten übernimmt Arbeitgeber Eigenbeitrag möglich (Vereinbarung)
Qualifizierung jährliches Gespräch mit Vorgesetzen über Bedarf insbesondere bei Wiedereinstiegsqualifizierung Sollvorschrift: Gleichberechtigte Teilnahme von Beschäftigten mit individuellen Arbeitszeiten
Qualifizierung Wichtig Gesprächskultur Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln Betriebs-/Dienstvereinbarungen Controlling
Arbeitszeit Arbeitszeitkorridor (wöchentlich bis 45 Stunden) Rahmenarbeitszeit (täglich bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr) Ausgleich auf durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit in maximal einem Jahr Arbeitzeitkonto möglich Arbeitszeitkonten verpflichtend bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit
Arbeitszeit Vorteile Korridor und Rahmenarbeitszeit Flexibler Einsatz (Lage und Dauer) Mehrarbeit wird erfasst und bezahlt Nachteile Wettbewerb um längere Anwesenheitszeiten Ausdehnung der Arbeitszeit Ausgrenzung von Menschen mit persönlichen Zeitbedürfnissen und Zeitzwängen
Langzeitkonten - familienfreundlich? Arbeitszeit Langzeitkonten - familienfreundlich?
Arbeitszeit freiwillige Dienstvereinbarung bzw. Tarifvertrag Betriebsvereinbarung
Arbeitszeit Wichtig Beschäftigte befragen / einbeziehen Klasse statt Masse Sonderregelungen für Gruppen/Lebenslagen Klare Regelungen für den Abbau von Konten Controlling Auf- und Abbau Konten (Jahresplanung) Achtung für persönliche Zeitzwänge
Einheitliche Entgelt- Krankenpflege (Kr) MTArb-Bund Einheitliche Entgelt- tabelle TV-ÖD BAT-Bund BAT-VKA BMT-G
Entgelt 15 Entgeltgruppen Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege E 1 – E 4 un-/ angelernte Tätigkeiten, Ausbildungen unter 3 Jahren ab E 5 3-jährige Ausbildung ab E 9 FH-Abschluss / Bachelor ab E 13 Universitätsabschluss / Master
Entgelt 3 Erfahrungsstufen 3 Entwicklungsstufen Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr Stufe 2: nach einem Jahr Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren Endstufe nach 15 Jahren
Entgelt
Eingruppierung allgemeine Eingruppierungsregelung Abstimmung von Erschwerniszulagen und neuen Tätigkeitsbeschreibungen Diskriminierungsfreie Tätigkeitsbeschreibungen
Entgelt Diskriminierungspotentiale Entgeltgruppe 1 Leistungsaufstieg ab Stufe 3 Leistungsentlohnung
Entgeltgruppe 1 „einfachste Tätigkeiten“ Katalog, landesbezirklich ergänzungsfähig Überleitung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.) Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.) 1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“ politisches Kalkül: Insourcing
Stufenaufstieg Verkürzung oder Verlängerung ab Stufe 3 bei „erheblich“ über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung Beschwerde der Beschäftigten möglich paritätisch aus AG und BR/PR besetzte Kommission berät Beschwerden Letztentscheidung durch Arbeitgeber
Stufenaufstieg Wichtig Controlling nach Gendergesichtspunkten Zusammensetzung Beschwerdekommission Schulung der Führungskräfte nach Gendergesichtspunkten Mittelfristig Kriterien über Dienst-Betriebsvereinbarung regeln
Stufenaufstieg Elternzeit bis zu fünf Jahre ist unschädlich beim Stufenaufstieg keine Anrechnung der Elternzeit beim Stufenaufstieg bei Unterbrechung von mehr als 5 Jahren erfolgt Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht
Stufenaufstieg Wichtig Alle Beschäftigten informieren Schriftlicher Hinweis an Beschäftigte, die in Erziehungsurlaub gehen Rechtsweg
Leistungsentgelt ab 2007 Berechnungsgrundlage 1 Prozent, steigend auf 8 Prozent, Zielzeitpunkt offen Berechnungsgrundlage „ständige Monatsentgelte“ des Vorjahres der Tarifbeschäftigten eines Betriebes / einer Verwaltung
Leistungsentgelt Zusätzlich zum Tabellenentgelt Finanzierung Lohn-/Vergütungsrunden Rückflüsse aus Besitzständen bei Ausscheiden strukturelle Veränderungen bisheriger Entgelt-Bestandteile Effizienzgewinne
Leistungsentgelt - VKA Leistungsprämien (einmalig) Leistungszulagen (wiederkehrend) Erfolgsprämie (besonderer Erfolg des UN) Kombination
Leistungsentgelt - VKA Zielvereinbarung Individuelle (freiwillige) Vereinbarung objektivierbare Ziele und Bedingungen ihrer Erfüllung Betriebliche Rahmenregelung Systematische Leistungsbewertung Betrieblich vereinbartes System Möglichst messbare Kriterien Oder anderweitig objektivierbare Kriterien Oder aufgabenbezogene Bewertung
Leistungsentgelt - VKA Tarifliche Rahmenbedingungen Beeinflussbare Leistungsziele In der individuellen Arbeitszeit erreichbare Ziele § 24 TVöD erlaubt positive Diskriminierung bei Teilzeit
Leistungsentgelt - VKA Tarifliche Rahmenbedingungen Beeinflussbare Leistungsziele In der individuellen Arbeitszeit erreichbare Ziele § 24 TVöD erlaubt positive Diskriminierung bei Teilzeit
Leistungsentgelt Wichtig Ziele: Effektivität, Effizienz, Qualität = Gender-Politik / Förderung von Frauen Controlling nach Gendergesichtspunkten aufbauen Gleichstellungsbeauftragte in der paritätisch besetzten betrieblichen Kommission verankern, die für Controlling und Weiterentwicklung des betrieblichen Systems zuständig ist
Führung Auf Probe Ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet auf bis zu 2 Jahre 2-malige Verlängerung innerhalb der Gesamtdauer
Führung Auf Zeit Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet bis zu vier Jahre Entgeltgruppen 10 – 12 mit Weisungsbefugnis bis zweimalige Verlängerung auf höchstens 8 Jahre insgesamt ab Entgeltgruppe 13 mit Weisungsbefugnis bis dreimalige Verlängerung auf Verlängerung auf höchstens 12 Jahre insgesamt
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Was bleibt bestehen ? Tarifverträge zur Altersversorgung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Altersteilzeittarifvertrag Rationalisierungsschutztarifvertrag Unkündbarkeit 15 /40 (West)
Entgelt Jahressonderzahlung 2005/2006: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert ab 2007: dynamisch 90 Prozent für E 1 - E 8 80 Prozent für E 9 - E 12 60 Prozent für E 13 - E 15
Entgelt Entgeltgruppe 1: nur „einfachste Tätigkeiten“ erfasst, Beispielkatalog vereinbart, landesbezirklich ergänzungsfähig Einstellung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.) nach 5. J. = 1.310 € - 9. J.: 1.340 € - 13. J. = 1.368 € Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.) - 1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“ Überführung (auch LG 1/ X) mindestens in E 2/Stufe 2 politisches Kalkül: Insourcing von Tätigkeiten aber: Systembruch in der Struktur der Tabelle