Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht
Advertisements

Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Gemeinsame Werbung, Forschung etc.
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Software und das neue Vertriebskartellrecht
Wettbewerbspolitik in der EU
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als NormadressatUnternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb)
Primärrechtliche Grundlagen
Deutsches und Europäisches Kartellrecht II
Deutsches und Europäisches Kartellrecht II Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M. Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Univ. Bonn Vorlesung vom 31. Mai.
Wirtschaftsrecht I: Kartellrecht.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Europarecht Materielles Recht
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
Pflichtübung aus Europarecht 2. April 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2013
Pflichtübung aus Europarecht 20. Jänner 2014
Pflichtübung aus Europarecht 23. Jänner 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Europäisches Recht Nationales Recht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 12 Grundlagen und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle I. Funktion der Fusionskontrolle.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
§ 14 Eingreifkriterien I.Prüfungsmaßstab: Erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs (Substantial Impediment to Effective Competition = SIEC-Test),
§ 8 Missbrauch von Marktmacht
Grundlegende Vorschriften des AEUV mit Wettbewerbsbezug
§ 18 Missbrauchskontrolle im deutschen Recht
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
1. Teil: Allgemeine Fragen
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
3. Teil: Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
4.Fusionskontrolle - Überblick RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Rechtsquellen EU-Recht.
Teil: Europäisches Kartellrecht
Kartelle sind verboten (Neues Kartellgesetz seit )
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick.
Deutsches Kartellrecht
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
Pflichtübung aus Europarecht 3. Einheit Dienstleistungsfreiheit
Pflichtübung aus Europarecht 17. Dezember 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
§ 6 Zivilrechtliche Rechtsfolgen eines Verstoßes
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 8: KG RAin Dr. iur. Susanna Gut.
3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick -
Weber1 Wirksamer Wettbewerb Entstehungsgeschichte „Offenes“ Konzept Zweckartikel Funktionale Auslegung
Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG
Termin 1: Kartellverbot Examinatorium im SPB 3 Sommersemester 2016.
C Kartellverfahrensrecht
Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht
D Grundzüge der Fusionskontrolle
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Teil 3: Deutsches Kartellrecht
C Kartellverfahrensrecht
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
 Präsentation transkript:

Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut „Wettbewerb“) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot Fusionskontrolle Verbot der Ungleichbehandlung und un-billigen Wettbewerbsbehinderung durch marktbeherrschende Unternehmen Verbot wettbewerbs-beschränkender Absprachen Verbot von wettbe-werbsschädlichen Unternehmens-fusionen

Nationales Kartellrecht Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG §§ 36, 40 GWB § 1 GWB § 21 GWB §§ 19, 20 GWB Verbot von Kartellabspra-chen Diskriminierungs- und Behinderungsverbot Kartellbehördliche Kontrolle von Unter-nehmensfusionen Boykottaufruf marktbeherrschende Unternehmen Unternehmen Unternehmen Unternehmen + § 35 GWB Verboten sind: Aufruf zu Liefer- oder Bezugssperren Nötigung zu einem wett- bewerbsbeschr. Verhalten Androhen von wirtschaftl. Nachteilen wegen „Unter- stützung“ der Kartellbe- hörde Verboten sind: wettbewerbsbeschr. Absprachen wettbewerbsbeschr. Beschlüsse abgestimmte Ver- haltensweisen Verboten ist: Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund unbillige Behinderung im Wettbewerb Verboten sind Fusionen, die: die Entstehung einer mb Stellung die Verstärkung einer mb Stellung erwarten lassen

Zu klärende Rechtsbegriffe: Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Zu klärende Rechtsbegriffe: Unternehmen z.B. öff. Hand als Unternehmen Marktabgrenzung marktbeherrschende Stellung Def. der Marktbeherrschung Kriterien der Marktbeherrschung Konkurrenzklausel Wettbewerbsbeschränkung Bildung von Arge gleiche Sachverhalte Ungleichbehandlung sachl. gerechtfertigter Grund Unbillige Behinderung Anmietung für Kfz-Prägestelle, OLG Düs- seldorf, WuW/E DE-R 2522 ff.

Europäisches Kartellrecht Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Art. 101 AEUV Art. 102 AEUV FKVO Verbot von Kartellabspra-chen Diskriminierungs- und Behinderungsverbot Fusionskontrolle durch durch EU-Kommission marktbeherrschende Unternehmen marktbeherrschende Unternehmen Unternehmen + Art. 1 FKVO Unternehmen Verboten sind: wettbewerbsbeschr. Absprachen wettbewerbsbeschr. Beschlüsse wettbewerbsbeschr. abgestimmte Verhaltensweisen die geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen und eine Wettbewerbsbeschränkung inner- halb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken Verboten ist: Missbrauch einer mb Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben, sofern hierdurch der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt werden kann Verboten sind Fusionen, die: durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer mb. Stellung (Art. 2 III FKVO)

Verbot des Art. 101 AEUV kann für unanwendbar erklärt werden Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Verbot des Art. 101 AEUV kann für unanwendbar erklärt werden Einzelfreistellung durch EU-Kommission, Art. 10 der VO 1/2003 (öffentliches Interesse) Gruppenfreistellung durch EU-Kommission, Art. 101 III AEUV, Art. 29 der VO 1/2003 Legalausnahme Art. 1 II der VO 1/2003, Art. 101 III AEUV Art. 101 AEUV Art. 102 AEUV Europäisches KartellR Nationales KartellR Nein Ja Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

Verhältnis zwischen Europäischem und Deutschem Kartellrecht Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Verhältnis zwischen Europäischem und Deutschem Kartellrecht § 22 GWB Es gelten folgernde Grundsätze: Art. 3 – 6, 16 der VO 1/2003 Kartellbehörden und Kartellgerichte der Mitgliedsstaaten wenden nicht nur ihr nationales Kartellrecht, sondern auch Artt. 101, 102 AEUV an Anwendung des nationalen Kartellrechts darf nicht zum Verbot von Verhaltensweisen führen, die nach Art. 101 AEUV erlaubt sind nationales Kartellrecht darf aber strenger sein als Art. 101, 102 AEUV nationale Kartellbehörden und Kartellgerichte dürfen zu Art. 101, 102 AEUV keine Entscheidung treffen , die von einer Entscheidung der EU-Kommission abweicht → notfalls: Aussetzung des nationalen Verfahrens

Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG § 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen bezwecken oder bewirken abgestimmte Ver- haltensweisen Vereinbarung von Unternehmen Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs Beschlüsse von Unternehmensver- einigungen

Vereinbarung von Unternehmen Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG Vereinbarung von Unternehmen Vereinbarung Unternehmen inhaltlich übereinstimmende Willensäußerung zu einem bestimmten Marktverhalten Es gilt der funktionale Unternehmensbegriff nicht der private Verbrauch Verträge iSd Zivilrechts nicht der Arbeitsmarkt (AN) gentlemen`s agreement nicht der konzerninterne Waren- und Geschäftsverkehr keine bloß einseitigen Maßnahmen nicht die bloße Information über künftiges Marktverhalten nicht die hoheitliche Betätigung, vgl. OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 2436 ff. nicht die reine Beschaffungstätigkeit, der keine anbietende gegenübersteht (Nachfrage der öffentlichen Hand oder Sozialversicherungsträger), str. wohl die wirtschaftliche Betätigung des Staates, vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 GWB wohl die wirtschaftliche Tätigkeit von Sport- und Berufsverbänden wohl das künftige Unternehmen (Schutz des potentiellen Wettbewerbs)