Lehrplan 21 Antworten auf acht Kritikpunkte

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Lehrplan 21 Antworten auf acht Kritikpunkte Stand: Januar 2019  

Kritikpunkt 1 Der Lehrplan 21 definiert nicht gänzlich neue Ziele der Schule. Vielmehr harmonisiert er die heutigen Lehrpläne. Bei der Einführung geht es darum, den Unterricht so weiterzuentwickeln, dass die Schülerinnen und Schüler die beschriebenen Kompetenzen erreichen. Der Lehrplan 21 ist ein riesiges Reformprojekt, welches die Schule umkrempelt. Kritikpunkt 1: Der Lehrplan 21 ist ein riesiges Reformprojekt, welches die Schule umkrempelt. Der Lehrplan 21 stellt die Schule nicht auf den Kopf. Denn die Ziele der Schule werden nicht von Grund auf reformiert. Sie werden dort, wo es der gesellschaftliche Wandel notwendig macht, moderat angepasst (z.B. Wirtschaft, Arbeit und Haushalt oder Medien und Informatik). Vieles bleibt auch mit dem Lehrplan 21 gleich. Denn die Grundlage für seine Erarbeitung waren die heute in den Kantonen gebräuchlichen Lehrpläne. Auch mit dem Lehrplan 21 lernen Kinder in der Schule lesen, schreiben und rechnen. Eine Schulreform bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Strukturen der Schule. Die Einführung eines neuen Lehrplans oder Lehrmittels ist keine Schulreform. Vielmehr war der Auftrag, die heutigen Ziele der Schweizer Volksschule in einem gemeinsamen Lehrplan zusammenzufassen und zu harmonisieren. Die Lehrpersonen müssen am Tage des Inkrafttretens des neuen Lehrplans ihre Unterrichtsvorbereitungen nicht wegwerfen und den ganzen Unterricht neu gestalten. Entsprechend kann auch in vielen Fachbereichen mit Lehrmitteln weitergearbeitet werden, die die Lehrpersonen heute bereits verwenden. Längerfristig geht es darum, den Unterricht so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, die im Lehrplan 21 beschriebenen Kompetenzen aufzubauen. Das ist ein Unterrichtsentwicklungsprozess, bei dem es um das Kerngeschäft der Schule geht. Die Veränderung darf aber nicht unterschätzt oder schöngeredet werden: Der Übergang von der Frage „Welchen Stoff habe ich durchgenommen?“ zur Frage „Was können die Schülerinnen und Schüler?“ setzt eine andere Einstellung voraus. Diese Veränderung ist in der Sache richtig und erwünscht, sie erfolgt aber schrittweise.

Kritikpunkt 2 Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung. Kompetenzen umfassen immer Wissen, die Fähigkeit dieses Wissen anzuwenden und die Einstellungen. Ohne Wissen keine Kompetenz. Die Idee, die Schweizer Schule würde in Zukunft rein formale Kompetenzen ohne entsprechendes Wissen vermitteln, ist absurd. Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung. Kritikpunkt 2: Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung. Kompetenzen umfassen immer Wissen, die Fähigkeit, dieses Wissen anzuwenden und Einstellungen (zum Lernen, zur Setzung von Prioritäten usw.). Ohne Wissen gibt es keine Kompetenz – das ist schon umgangssprachlich klar: Wer kompetent ist, weiss etwas. Wenn im Lehrplan 21 eine Kompetenz lautet, dass Schülerinnen und Schüler sich in ihrer näheren und weiteren Umgebung orientieren, sicher bewegen und dabei Orientierungsmittel nutzen und anwenden können (NMG.8.5), so setzt dies voraus, dass sie wissen, was ein Kartenmassstab ist und wo ungefähr „Chur“ sein könnte. Nur so finden sie eine gesuchte Adresse auf einer Karte. Die Idee, die Schweizer Schule würde in Zukunft rein formale Kompetenzen ohne entsprechendes Wissen vermitteln, ist schlicht absurd.

Kritikpunkt 3 Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig. Der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Beispielsweise gehören die Französische Revolution, die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust zu den verbindlichen Inhalten. Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig. Kritikpunkt 3: Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig. Der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Auch mit dem Lehrplan 21 gehört beispielsweise die Französische Revolution zum Pflichtstoff. Die Schülerinnen und Schüler sollen deren Ursachen und Folgen erklären können (RZG.6.2). Auch die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust u.a. sind verbindlich zu unterrichten (RZG.6.3).

Kritikpunkt 4 Die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen ist nicht Gegenstand des Lehrplans 21. Schülerinnen und Schüler sollen Standpunkte kritisch hinterfragen, Pro und Kontra sorgfältig abwägen und sich eine eigene Meinung bilden. Der Lehrplan 21 enthält Einstellungen und Haltungen, die Schülerinnen und Schüler über-nehmen müssen (Ideologieverdacht). Kritikpunkt 4: Der Lehrplan 21 enthält Einstellungen und Haltungen, die Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen (Ideologieverdacht). Die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen ist nicht Gegenstand des Lehrplans 21. Hingegen kann die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Haltungen und Einstellungen beispielsweise zu Politik, Lebensstil oder Konsum aufgenommen werden. Zum Beispiel indem über die Haltungen und Einstellungen nachgedacht (Reflexion) und diskutiert wird. Basierend auf Fakten sollen Schülerinnen und Schüler Standpunkte kritisch hinterfragen, Pro und Kontra sorgfältig abwägen und sich eine eigene Meinung bilden.

Kritikpunkt 5 Kompetenzen setzen sich aus Wissen, Fähigkeiten und Haltungen zusammen. Dabei geht es in erster Linie um Haltungen und Einstellungen zum Lernen. Diese werden wie bisher äusserst zurückhaltend in die Gesamtbeurteilung einbezogen. Mit dem Lehrplan 21 werden neu Meinungen und Einstellungen von Schülerinnen und Schüler beurteilt. Kritikpunkt 5: Mit dem neuen Lehrplan werden neu Meinungen und Einstellungen von Schülerinnen und Schüler beurteilt. Kompetenzen setzen sich aus Wissen, Fähigkeiten und Haltungen zusammen. Dabei geht es in erster Linie um Haltungen und Einstellungen zum Lernen: zur Selbständigkeit, zur Lernorganisation, zur Kommunikation oder zur Prioritätensetzung. Es geht nicht um ethische, weltanschauliche oder gar politische Haltungen, sondern darum, ob u. a. • Schülerinnen und Schüler eigene Ziele und Werte reflektieren und verfolgen können • Schülerinnen und Schüler den Schulalltag zunehmend selbständig bewältigen können • Schülerinnen und Schüler mit andern Menschen zusammenarbeiten können Diese Einschätzungen werden heute und auch in Zukunft nur äusserst zurückhaltend in die Gesamtbeurteilung einbezogen. Im Lehrplan 21 sind in einzelnen Bereichen auch – etwa in Ethik, Religion, Gemeinschaft – Kompetenzen in Bezug auf die Gemeinschaft und den sozialen und ethischen Bereich enthalten. Das ist nicht neu. Es ist der Auftrag der Schule auch solche Kompetenzen zu fördern, d.h. aber nicht, dass jede dieser Kompetenzen beurteilt oder gar noch benotet werden muss. Wie schon bisher nicht alle Lernziele des Lehrplans überprüft und beurteilt werden können, wird dies künftig auch nicht bei jeder Kompetenz und Stufe möglich sein. Wie bisher obliegt es der Professionalität der Lehrpersonen einzuschätzen, wann und mit welchen Mitteln sie Leistungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und beurteilen. Sie beachten dabei die im Kanton geltenden Regelungen.

Kritikpunkt 6 Der Lehrplan 21 ist mit den heute existierenden Lehrplänen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe vergleichbar. Er enthält nicht mehr Vorgaben darüber, was Kinder in der Schule lernen sollen. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet. Ein Lehrplan ist ein Kompass kein Gesetzbuch. Der neue Lehrplan schränkt den Freiraum der Lehrpersonen durch zu viele Vorgaben ein. Kritikpunkt 6: Der neue Lehrplan schränkt den Freiraum der Lehrpersonen durch zu viele Vorgaben ein. Der Umfang des überarbeiteten Lehrplans 21 ist vergleichbar mit den bisher existierenden Lehrplänen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe. Er enthält nicht mehr Vorgaben darüber, was Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen sollen als herkömmliche Lehrpläne. Neu werden die Grundansprüche am Ende der Zyklen und nicht für jedes Schuljahr definiert, was den Freiraum der Lehrpersonen grundsätzlich vergrössert. Die Grundansprüche müssen erreicht werden, der Weg dazu ist nicht vorgegeben. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet. Grundsätzlich ist ein Lehrplan ein Kompass und nicht ein Gesetzbuch. Niemand erwartet von den Lehrpersonen, dass sie jede Kompetenzstufe mit jedem Schüler genauso in genau dieser Reihenfolge erreichen. Der Kompetenzaufbau im Lehrplan ist ein Modell, der manchmal nicht dem tatsächlichen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler entspricht. Jede Klasse, jede Schülerin und jeder Schüler ist individuell und einmalig und erfordert – wie heute auch – eine Anpassung an die jeweilige Situation. In den einleitenden Kapiteln des Lehrplans wird darauf hingewiesen, dass der beschriebene Kompetenzaufbau auch in anderer Reihenfolge erfolgen kann (in einigen Bereichen ist er natürlich logisch zwingend, da die entsprechenden Kompetenzstufen aufeinander aufbauen).

Kritikpunkt 7 Der Lehrplan 21 erreicht die Ziele der Harmonisierung nicht, da zentrale Dinge, wie die Stundentafel, die Beurteilung oder die Sprachen-folge nicht vereinheitlicht sind. Der Lehrplan 21 harmonisiert die Ziele der obligatorischen Schule wie es die Bundesverfassung vorgibt. Es war nie Ziel, die Stundendotation in den einzelnen Kantonen oder die Beurteilung zu harmonisieren. Bei den Landes- und Fremdsprachen bringt der Lehrplan 21 keine Neuerungen. Strukturdiskussionen wurden ausgeklammert (Eingangsstufe, Sekundarstufe I). Kritikpunkt 7: Der Lehrplan 21 erreicht die Ziele der Harmonisierung nicht, da zentrale Dinge wie die Lektionentafel, die Beurteilung oder die Sprachenfolge nicht vereinheitlicht wird. Die Bundesverfassung verlangt die Harmonisierung des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen. Der Lehrplan 21 dient der Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen. Harmonisieren heisst, verschiedene Regelungen unter Wahrung der kantonalen Selbständigkeit einander anzugleichen bzw. aufeinander abzustimmen. Harmonisieren heisst nicht, alle Regelungen vollständig einheitlich auszugestalten. Dann wäre die Beibehaltung kantonaler Hoheit nicht sinnvoll und eine Bundeslösung vorzuziehen. Es war nie Ziel, dabei die Stundendotation in den einzelnen Kantonen oder die Beurteilung zu harmonisieren. Faktisch kann der Lehrplan dazu beitragen, dass sich die Stundentafeln längerfristig einander angleichen werden. Es war auch nie der Auftrag des Lehrplans 21, die Abfolge der Landes- bzw. Fremdsprachen in der obligatorischen Schule neu zu regeln. Nach der EDK Sprachenstrategie von 2004 lernen die Kinder die erste Landes- oder Fremdsprache spätestens ab der 3. Klasse und die zweite Sprache ab der 5. Klasse. Am Ende der Volksschule erreichen sie in beiden Sprachen die gleichen Anforderungsniveaus. Die EDK-Plenarversammlung hat am 31. Oktober 2014 die Sprachenstrategie von 2004, die dem Lehrplan 21 zugrunde liegt, bestätigt.

Kritikpunkt 8 Mit dem Lehrplan 21 kommt eine Standardisierung mit flächendeckenden Leistungstests auf die Schule zu. Es sind weder auf schweizerischer noch auf sprachregionaler Ebene flächendeckende Leistungstests vorgesehen, welche Schul- oder Lehrerrankings ermöglichen würden. Im 3. Zyklus sind formative Tests vorgesehen, die es den Lehrpersonen ermöglichen, für ihre Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihres Berufswunsches optimale Unterstützung zu geben. Kanton Zürich: Stellwerktest in der 2. Sek (Lernpass ab SJ 2019/20) Lernlupe: Instrument zur Standortbestimmung und Förderung, 3. bis 6. Klasse Kritikpunkt 8: Mit dem neuen Lehrplan kommt eine Standardisierung mit flächendeckenden Leistungstests auf die Schule zu. Es sind weder auf schweizerischer noch auf sprachregionaler Ebene flächendeckende Leistungstests vorgesehen. Vorgesehen sind vielmehr Stichprobenerhebungen im Sinne des Bildungsmonitorings (wie bei PISA), um im Kantonsvergleich zu sehen, ob die Bildungsziele insgesamt erreicht werden, oder ob es in einzelnen Fachbereichen in einzelnen Kantonen Verbesserungsmassnahmen braucht. Die EDK hat in den Texten und Reglementen zu diesem Bildungsmonitoring festgehalten, dass sie keine flächendeckenden Datenerhebungen durchführt, die zu Schulrankings führen könnten. Im 3. Zyklus sind formative Tests vorgesehen, die es den Lehrpersonen ermöglichen, für ihre Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihres Berufswunsches optimale Unterstützung zu geben. Dabei werden aber keine flächendeckenden Daten zu Handen der Behörden erhoben, welche Schul- oder Lehrerrankings ermöglichen. Weder die EDK noch die D-EDK haben vor, flächendeckenden Datenerhebungen einzuführen. Im Kanton Zürich wird in der 2. Sek der Stellwerktest eingesetzt. Der Test ist Teil des Instruments Lernpass. Für die Primarstufe (3. bis 6. Klasse) steht das Instrument Lernlupe zur Standortbestimmung und Förderung zur Verfügung.