Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.

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Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018

Vereinsberatung : Steuern Gewinnermittlungen beim Jahresabschluss eines Vereins Jahresabschluss (Kassenbericht) Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gewinnermittlung § 4 Absatz 1 EStG Einnahme- Überschussrechnung Bilanzierung Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Betriebsvermögensvergleich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Übersicht der Gewinnermittlung § 4 Absatz 3 EStG Eigentlicher ideeller Bereich Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb Veranstaltungen soweit wGB Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Einnahmen ./. Ausgaben Einnahmen ./. Ausgaben Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben Betriebseinnahmen ./.Betriebsausgaben Betriebseinnahmen ./.Betriebsausgaben Überschuss Überschuss Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust Betriebsergebnis ideeller Bereich Gewinn/Verlust Zweckbetrieb Gewinn/Verlust wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gewinn/Verlust Verein Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG mit Ausgleichsmöglichkeiten der Tätigkeitsbereiche Eigentlicher ideeller Bereich Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb Veranstaltungen soweit wGB Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Einnahmen ./. Ausgaben Einnahmen ./. Ausgaben Betriebseinnahmen ./.Betriebsausgaben Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben Betriebseinnahmen ./.Betriebsausgaben Überschuss Überschuss Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust kein Ausgleich der Verluste des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs möglich, da Gemeinnützigkeit gefährdet Verlustausgleich mit Gewinnen anderer Veranstaltungen möglich Verlustausgleich mit Gewinnen anderer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe möglich Betriebsergebnis ideeller Bereich Gewinn/Verlust Zweckbetrieb Gewinn/Verlust wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gewinn/Verlust Verein Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Unterschiede der Gewinnermittlungsarten § 4 (3) EStG und § 4 (1) EStG Gewinnermittlung § 4 Absatz 3 EStG Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 EStG Zusammenfassung aller Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres Aufstellung aller Vermögenswerte am 31.12. des Kalenderjahres, Aktiva Bilanz Tatsächlicher Zufluss der Einnahmen vom 01.01. bis zum 31.12. des Kalenderjahres Aufstellung aller Schuldwerte am 31.12. des Kalenderjahres, Passiva Bilanz Tatsächlicher Abfluss der Ausgaben vom 01.01. bis zum 31.12. des Kalenderjahres Ermittlung aller Forderungen am 31.12. des Kalenderjahres, Aktiva Bilanz Keine Aufstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten am 31.12. Ermittlung aller Verbindlichkeiten am 31.12. des Kalenderjahres, Passiva Bilanz Vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu den Einnahmen des Kalenderjahres Führung eines Anlageverzeichnis Verausgabte Umsatzsteuer gehört zu den Ausgaben des Kalenderjahres Umsatzsteuer hat keine Auswirkung auf Gewinn oder Verlust Umsatzsteuer ist Unterkonto vom Kapital- konto und somit erfolgsneutral Führung eines Anlageverzeichnis Rücklagenbildung mit Erläuterungen möglich Rücklagenbildung mit Erläuterungen möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Behandlung der Umsatzsteuer bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten Gewinnermittlungsarten Einnahme Überschussrechnung § 4 Absatz 3 EStG Bilanzierung § 4 Absatz 1 EStG Vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu den Betriebseinnahmen Buchung der Umsatzsteuer erfolgt über das Kapitalkonto (Unterkonto) Verausgabte Umsatzsteuer gehört zu den Betriebsausgaben Umsatzsteuer ist erfolgsneutral Umsatzsteuer hat keine Auswirkung auf Gewinn/Verlust Umsatzsteuer hat Auswirkung auf den Gewinn/Verlust Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Ideeller Bereich mit Vermögensverwaltung Festgeschriebener Geschäftsvorfälle mit Mitgliederbeitrag, Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Einnahmen und Ausgaben Jahresergebnis immer positiv = Überschuss Verrechnung mit Verlust des Zweckbetriebs möglich Zweckbetrieb Gesamter Tätigkeitsbereich einer gemeinnützigen Körperschaft Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Jahresergebnis immer negativ = Gewinn Verlustverrechnung mit Überschuss aus ideellem Bereich möglich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Einkauf von Verkauf von Waren aller Art Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Jahresergebnis darf niemals negativ sein = Gewinn Negativer Jahresabschluss kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung