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Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.

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Präsentation zum Thema: "Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h."—  Präsentation transkript:

1 Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h

2 R e g e l n Freiwilligkeit Verein muss gemeinnützig sein Verwendung des amtlichen Vordrucks Ordnungsmäßige Erfassung im Kassenbuch Vereinsvermögen muss der Höhe der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen entsprechen Nachweis über die satzungsmäßige Verwendung Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern

3 Geldeingang auf dem Bankkonto des Vereins Ausstellung einer Quittung für den Spender Einzahlung des Betrages auf dem Vereinskonto Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung Bargeldhingabe Geldzuwendung Vereinsberatung : Steuern Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h

4 Vertragliche Vereinbarung zwischen Verein und ÜL Vorstandsbeschluss über Aufwandsersatz Nachweis über Aufwand muss vorliegen Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (das Wort ‚JA‘ ist anzukreuzen) Nachweis über die Höhe des Aufwandes ist der Kopie der Zuwendungsbestätigung beizufügen Verzichtserklärung für Aufwandsersatz Aufwandszuwendung Vereinsberatung : Steuern Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h

5 Bei Zuwiderhandlungen gegen das Spendenrecht z.B. durch Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, die nicht den Gemeinnützigkeitsbereich des Vereins betreffen die Summe aller Zuwendungsbestätigungen höher als das Vereinsvermögens ist Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen Nichtverwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks „Zuwendungsbestätigung“ Folge: Zuwendungshaftung in Höhe von 30% Einkommensteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages, der auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigt worden ist. Zuwendungshaftung Vereinsberatung : Steuern Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h

6 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster VerzichtserklärungMuster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für § 3 Nr. 26 und 26a EStG)Negativerklärungen Spender (für § 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld)Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung)Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium Vereinsberatung : Steuern Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h


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