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Veranstaltungen Gesellige
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern
Gesellige Veranstaltung Veranstaltungen ohne Einnahmen Veranstaltungen mit Einnahmen Ideeller Tätigkeitsbereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gesamtaufwendungen dürfen nicht mehr als 5% der Gesamtmittel betragen Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern
Hinweise Eine gemeinnütziger Verein darf gesellige Zusammenkünfte (Veranstaltungen) durchführen ohne Einnahmen zu erzielen, wenn dadurch die Verbundenheit unter den Mitgliedern gefördert wird. Die geselligen Veranstaltungen dürfen jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein. Die Gesamtaufwendungen für gesellige Veranstaltungen dürfen jedoch nicht mehr als 5% der Gesamtmitteln des Vereins betragen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015
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