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Veröffentlicht von:Gabriel Raske Geändert vor über 5 Jahren
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Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vorläufige Bescheinigung Inhalte Satzung entspricht dem Gemeinnützigkeitsrecht Förderungszweck wird definiert Aussage zum Umgang mit Zuwendungsbestätigungen Gültigkeit längstens 3 Jahre Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Hinweise Eine vorläufige Bescheinigung wird nur bei Neugründung oder Wieder- beantragung der Gemeinnützigkeit erteilt. Die vorläufige Bescheinigung trifft keine Entscheidung zur Steuer-befreiung des Vereins. Die vorläufige Bescheinigung beinhaltet folgende Aussagen: - dass die Satzung dem Gemeinnützigkeitsrecht entspricht - welcher förderungswürdiger Zweck vom Verein gefördert wird - welche Möglichkeiten der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen vorhanden sind. Die Gültigkeit einer vorläufigen Bescheinigung beträgt längstens 3 Kalenderjahre. Vor Ablauf der vorläufigen Bescheinigung erfolgt die Aufforderung der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung, zwecks Prüfung der Steuerbefreiung. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Freistellungsbescheid Inhalte Feststellung der Gemeinnützigkeit Steuerfreiheit der Geschäftsbetriebe Feststellung Förderungszweck Möglichkeiten der Zuwendungs- bestätigungen Gültigkeit längstens 5 Kalenderjahre nach Ausstellungsdatum Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Hinweise Der Freistellungsbescheid ist der Steuerbescheid für gemeinnützige Vereine. Mit dem Freistellungsbescheid wird die Steuerbefreiung des Vereins bestätigt, in der Regel für drei Kalenderjahre. Der Freistellungsbescheid beinhaltet folgende Feststellungen: - die Gemeinnützigkeit des Vereins - die Steuerbefreiung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe - den Förderungszweck - die Möglichkeiten im Umgang mit den Zuwendungsbestätigungen Die Gültigkeit des Freistellungsbescheides beträgt längstens 3 Kalenderjahre ab dem Datum der Ausstellung Der Freistellungsbescheid dient zur Vorlage beim Landessportbund Hessen e.V., den zuständigen Amtsgerichten und bei den Banken und Sparkassen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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